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fahrkostenerstattung

flehmie 22.02.2009, 12:10#1
hallo, habe mal eine frage an euch.

ich habe bei der kk einen antrag auf fahrkostenrückerstattung gestellt.fahre mit sarah 2 mal in der woche zur therapie. ausweiss vorhanden mit 70% g,b und h und pflegestufe 1.ich habe 3jahre für kg eingereicht und 1,5 jahre für ergo

nun kam der brief in dem stand
grundsätzlich wäre eine kostenübernahme möglich, da ihre tochter das kennzeichen h im ausweiß vermerkt hat.

je fahrt sind 1,40 euro kosten entstanden (7km * 0,20 euro)
der eigenanteil beträgt je fahrt 5,00 euro.
somit ist eine erstattung leider nicht möglich.

nun meine frage:" kann das wirklich angehen? ich dachte immer kinder unter 12 jahre brauchen keinen eigenanteil zahlen.

lieben gruß und danke im vorraus für eine antwort

flehmie
Fine 22.02.2009, 16:10#2
AW: fahrkostenerstattung

Hallo,
das mit dem Eigenanteil stimt. Dazu gibt es eine gesetzliche Grundlage. Da nun jede Strecke (Hin/Zurück) einzeln abgerechnet wird, scheint das bei Euch den Eigenanteil nicht zu übersteigen.
Ich reiche Fahrkostenerstattung nur für größere Strecken ein. Zum Arzt für Kinderorthopädie fahre ich 300 km. Es gibt keine Probleme bei der Kostenerstattung. Der Eigenanteil wird abgezogen.
LG Gaby
Fine 22.02.2009, 16:12#3
AW: fahrkostenerstattung

Achso, das war auch so, als meine Tochter unter 12 J.war.
amai 22.02.2009, 17:13#4
AW: fahrkostenerstattung

Hallo Flehmie,
Kinder müssen nichts dazuzahlen, einzige Ausnahme sind aber die Fahrtkosten.
Da müssen auch Kinder zuzahlen. Dies ist gesetzlich so festgelegt.

Aber die Aussage der Krankenkasse ist trotzdem nicht 100 % richtig.
Die 1, 40 Euro pro Fahrt sind Eigenanteile und gleichzeitig Zuzahlung, das ist richtig.
Es ist auch richtig, dass erst ab 5,00 Euro eine Erstattung durch die Kasse erfolgt.
Aber: wenn ihr mit den Zuzahlungen über die jährliche Belastungsgrenze kommt (2 % vom Bruttojahreseinkommen, bei einem chronisch Kranken in der Familie nur 1 %) kommt, dann seid ihr von weiteren Zuzahlungen und Eigenanteilen befreit und die Kasse müsste dann auch die 1,40 bzw. die Summen die über die über dieser Grenze liegen an euch erstatten.

Noch mal zusammengefasst: die von dir eingereichten Aufstellungen/ Summen sind bei der Berechnung der geleisteten Zuzahlungen zu berücksichtigen. je nachdem, ob ihr über die individuelle Belastungsgrenze eines Jahres kommt, wären überzahlte Summen von der Kasse zu erstatten.

Ich hoffe, das war verständlich.

LG, amai
flehmie 24.02.2009, 20:03#5
AW: fahrkostenerstattung

danke für eure antworten.
ich bin immer wieder überrascht, das ihr euch so gut mit vielen dingen auskennt. ihr seid alle eine echte bereicherung.

danke