Noch mal ich :o)
Meine Mutti lag 4 Wochen im Krankenhaus. Das Pflegegeld wurde gleich im Folgemonat eingestellt.
Ich dachte mal gelesen zu haben, dass man für die ersten 4 Wochen stat. Aufenthaltes das Pflegegeld nicht gekürzt bekommt. Hab ich mich verlesen oder ist es korrekt?!
Liebe Grüße
Anke
AW: Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Hallo Anke,
§ 34 SGB XI, Absatz 2:
"(2) Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht darüber hinaus, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buches) auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht sowie für die Dauer des stationären Aufenthalts in einer Einrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4, soweit § 39 nichts Abweichendes bestimmt. Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer häuslichen Krankenpflege mit Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung oder einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation weiter zu zahlen."
Ich würde bei der Kasse anrufen und mitteilen von wann bis wann deine Mutter im Krankenhaus war, auf diesen Paragraphen verweisen und wenn sie nicht mehr als vier Wochen drin war, die sofortige Nachzahlung bzw. Wiederaufnahme der Zahlung fordern.
LG, amai
AW: Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Hallo Amai, das Problem, meine Mutti lag 4 Wochen und 3 Tage im KH. ALso an dem 3. Tag nach den 4 Wochen wurde sie entlassen.
Liebe Grüße
Anke
AW: Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Hallo Anke,
normalerweise dürften sie dann nur die 3 Tage vom pflegegeld runterrechnen. Oftmals behalten sie es erst einmal ganz ein da sie vom KH noch keine Infos über die Entlassung haben.
Erzähle der KK wann deine Ma entlassen wurde und bitte um die Differenz des Pflegegeldes.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Hallo Anke,
genau so wie Yvonne schreibt: sie dürfen 3/30 des Pflegegeldes einbehalten und der Rest ist euch wieder zu zahlen. Es wird schneller gehen, wenn du anrufst und die Beendigung des Krankenhausaufenthaltes mitteilst, die offiziellen Bestätigungen/Abrechnungen der Krankenhäuser trudeln immer erst mit Verzögerung ein.
LG, amai