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Fahrtkosten

Ramona1302 15.10.2008, 11:15#1
Halo ich hab da mal eine Frage meine Tochter Xenia hat ds und nun hab ich sehr viele termine mit ihr Lebenshilfe arzt und so kann ich Fahrkosten beantragen bei der KK oder geht das nicht ich muß dazu sagen das ich alleinerziehend bin und Steuerlich kann ich das dann auch nicht absetzten.Kennt sich jemand damit aus. Ramona
felix2304 15.10.2008, 17:23#2
AW: Fahrtkosten

hallo ramona,
also ich habe letzte woche noch mit unserer KK (BKK Ford) telefoniert , weil ich mit meinem sohn felix nochmal nach essen zum genetiker muss und das geht sehr ins geld, die dame meinte das es da keine möglichkeit gäbe und sie selber der meinung sei das dies eine lücke in den gesetzen wäre.
übernahme besteht nur wenn deine kleine irgendwo stationär hin muss, das ist zwar auch nicht bei jeder KK ohne weiteres so , aber es geht .
sorry das ich dir sonst keinen tip geben kann.
bekommt ihr den kein pflegegeld und hat die kleine anrecht auf einen behindertenausweis ?
bei kleinen kinder kann man mit viel glück dadurch von den fahrkosten befreit werden.
lg nina
Yvonne 15.10.2008, 17:49#3
AW: Fahrtkosten

Hallo ihr 2,

man kann bei der Krankenkasse Fahrtkostenübernahme beantragen wenn es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt wenn man die Pflegestufe 2 oder 3 besitzt oder aber einen Schwerbehindertenausweis hat mit aG, Bl oder H besitzt.
Genaueres könnt ihr unter folgendem Link nachlesen:
http://www.intakt.info/104-0-fahrtkosten-bei-med--notwendigen-leistungen.html

Liebe Grüße

Yvonne
Anke 20.10.2008, 02:26#4
AW: Fahrtkosten

Hallo Ramona

Habt Ihr denn keinen Schwerbehindertenausweis?
BHCERG 10.11.2008, 19:33#5
AW: Fahrtkosten
Zitat von Anke
Hallo Ramona

Habt Ihr denn keinen Schwerbehindertenausweis?

was hat der scxhwerbehindertenausweis mit der erstattung der fahrtkosten zu tun?
SGB V § 60

mit einen lieben gruss

P.J.
BHCERG 10.11.2008, 19:37#6
AW: Fahrtkosten
Zitat von yvonnejanssen
Hallo ihr 2,

man kann bei der Krankenkasse Fahrtkostenübernahme beantragen wenn es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt wenn man die Pflegestufe 2 oder 3 besitzt oder aber einen Schwerbehindertenausweis hat mit aG, Bl oder H besitzt.
Genaueres könnt ihr unter folgendem Link nachlesen:
http://www.intakt.info/104-0-fahrtkosten-bei-med--notwendigen-leistungen.html

Liebe Grüße

Yvonne

Antwort man muss keine pflegestufe haben um die fahrtkostenerstattung gem. SGB V § 60 zu bekommen. Zusammen mit der Verordnung des Arztes "Krankenbeförderung" mit dem Privat Pkw und Begleitperson bei der Krankenkasse beantragen.
l.G.
von
P.J.
BHCERG 10.11.2008, 19:48#7
AW: Fahrtkosten

1. Frage von mir hat iohre Tochte eine Pflegestufe?, wenn nicht dann beantragen!!
2. Ihre Tochter ist schwerbehindert und besitz einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmt den Merkzeichen B, H, und vieleicht auch noch RF, einen GDB von 100.
Sie können die Schwerbnehinderung ihrer Tochter, so wie auch die Fahrten steuerlich beim finanzamt als zusätzliche werbungskosten anführen.
m.f.G.

P.J.
BHCERG 12.11.2008, 19:38#8
AW: Fahrtkosten

Fahrtkosten, lassen sie sich durch die ablehnen freundlichen "Thekenbescheide" von den sachbearbeitern der krankenkassen nicht entmutigen hier änträge auf kostenerstattung für fahrten zum arzt, therapie, klinik zu stellen. Bitten sie ihren hausarzt oder facharzt um die ausstellung der krankenbeförderung, hier muss angekreuzt werden "die fahrt wird mit dem Privat PKW durchgeführt", den zusatz "Begleitperson" notwendig mit auf die Verordnung draufschreiben lassen. Sie stellen dann einen antrag auf die kostenerstattung der fahrtkosten gem. SGB V, § 60, von der Stadt a, zur stadt B, es sind z.b. 350 Bahnkilometer, um deren erstattung ich bitte. Auch ist dies für die krankenkasse die wirtschaftlichste form, da ich nur einen anteil der fahrtklosten z.B. -,36 Cent beanspruche. Das ist wichtig , denn bei einer ablehnung können sie klage beim sozialgericht oder eine petition einreichen.
Mf.G
J.P.