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Mutter-Kind-Kur

Andrea Wolf mit Christina 20.10.2003, 23:52#1
Hallo,
suche Ratschläge für die Beantragung einer Mutter-Kind-Kur.

Ich möchte nächstes Jahr mit meiner behinderten Tochter (14 J.) zu einer Kur. Vom Frühdiagnosezentrum (Prof. Straßburg) wurde mir dazu geraten, u.a. wegen Christinas erheblichen Schlafstörungen und weil ich einfach ausgepowert bin.

Also rief ich bei der AOK in Schweinfurt an und ein ganz netter (!) Sachbearbeiter meinte, ich müßte erstmal am Heimatort alle therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, damit ich überhaupt eine Kur bewilligt bekommen würde.
Als ich ihm dann noch mitteilte, daß ich gerne in ein bestimmtes Kurheim, die nur Eltern mit behinderten Kindern aufnehmen, gehen würde, meinte er, es wäre doch wohl kein Unterschied ob mein Kind behindert wäre oder nicht (ich war einfach sprachlos....)
Ich machte ihn darauf aufmerksam, daß dort doch wohl besonders geschultes Personal wäre, meinte er, es könne mir doch egal sein, wer meine Tochter betreuen würde, sie wäre doch dann gut aufgehoben.
Er ließ mir dann einen "SELBSTAUSKUNFTSBOGEN" zukommen, welchen dann ausfüllte.
Ich weiß aber nicht, ob ich nicht doch irgendetwas noch unternehmen kann...
Vielleicht hat jemand mit der AOK schon Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen, wäre echt toll....
Wolfgang 21.10.2003, 10:59#2
Hallo Andrea,
das klingt fast, als wollte der Sachbearbeiter Dich veralbern. Es gibt ganz klare Vorgaben für die Durchführung einer Mutter-Kind-Kur. Schau mal unter
http://www.intakt.info/information/kur.htm. Dort findest Du auch die Nummer einer Hotline und die Antragsbögen.
Fragen zu den Voraussetzungen
Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen (Mutter-/Vater-Kind-Kur) bemäß §§24 und 41 SGB V unterliegen mit einigen Abweichungen den selben Mechanismen und gesetzlichen Regelungen wie stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach §§ 23 bzw. 40 SGB V. Die Regelkurdauer beträgt drei Wochen, in medizinisch notwendigen Fällen kann sie auch verlängert werden. Der Wiederholungszeitraum zwischen zwei Kuren wurde von drei auf vier Jahre verlängert. Auch hier sind medizinisch begründete Ausnahmen möglich.

Der Anspruch auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme setzt voraus, dass

1. eine ambulante Krankenbehandlung einschließlich ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 40 Abs. 1 SGB V) und dass
2. die Kranken behandlung notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 Abs. 1 SGB V).

Es stimmt zwar, das Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft werden müssen, allerdings warst Du ja im Frühdiagnosezentrum und hast auf ärztlichen Rat hin die Kur beantragt. Ich bezweifle, dass die Ablehnung der AOK rechtens ist.

Wende Dich am besten direkt an die Hotline 0800 2 23 23 73 (paritätischer Wohlfahrtsverband) oder unter
http://www.kur.org/

Ciao,
Wolfgang
Gast 21.10.2003, 11:13#3
Hallo Andrea,
wir fahren Morgen auf die Insel Poel zur Mutter-Kind-Kur. Ich habe auch meine Anträge vom Kinderarzt und meinem Hausarzt ausfüllen lassen. Als Diagnose stand: Erschöpfungszustand bei Erziehung eines behinderten Schulkindes, Rückenschmerzen, usw. Er schrieb dazu, welche Klinik in Betracht kommt, da nur dort ich mich auch erholen kann, wenn meine Tochter optimal aufgehoben wird. Die Kinderärztin schrieb die Krankheiten auf, wie Bronchitis, Mittelohrentzündung usw. und das eine Seeklimakur wichtig wäre. Der Antrag ging innerhalb von 6 Tagen durch, obwohl wir schon vor 2 Jahren zur Kur weg waren.

Grüße
Gabi
Lena30 21.10.2003, 17:53#4
Hallo Andrea ... ich wollte auch mal meinen Senf dazu geben )
Also ich war vor einem Jahr auf Langeoog (nordsee) da waren sehr viel Behinderte Kinder.... das war für mich auch sehr wichtig, da meine kleine eine Gehbehinderung hat ! Das Kurhaus ist mit rampen ausgelegt und es war echt Erholsam ! dabei muss isch dazu sagen, wir sind auch bei der AOK Hannover und ich habe zwei mal einen Widerspruch eingelegt [Bild: www.intakt.info] ... wenn man am Ball bleibt bekommt man sie meist auch ! ich wünsche dir viel Erfolg..... grüsse aus Hannover
ute 21.10.2003, 19:37#5
ich bin auch bei der aok versichert. war bereits dreimal in mutter-kind-kur.

bisher ohne probleme alle anträge durchbekommen. bei der letzten kur (vor zwei jahren) habe ich mir auch mein kurheim vollkommen selbstständig ausgesucht (haus buchwald, nohfelden). es ist ein haus, das auf die betreuung behinderter kinder ausgerichtet ist. höherer personalschlüssel und heilerzieher in der kinderbetreuung. ich war dort sehr zufrieden.

ich denke, es wird zeit, einen neuen antrag zu stellen.
danke für die erinnerung

gruß

ute