Hallo was muss man an Eigenanteil zu den Fahrtkosten zahlen?
AW: Fahrtkostenerstattung
Hallo Carmen,
wenn du die fahrtkosten meinst die die Krankenkasse zahlen muss, sind es pro Fahrt 5€.
Solltest du von den Zuzahlungen befreit sein, musst du nichts zahlen.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Fahrtkostenerstattung
aber manche Fahrten sind ja zB. nur zu Kinderarzt (kurze Strecken) ich dachte die KK rechnet das irgendwie zusammen
AW: Fahrtkostenerstattung
HI Carmen bei uns wenn wir mit dem Behinderten rollstuhl transport vom DRK fahren kostet das 10 euro pro fahrt bei uns Grüße Anita
AW: Fahrtkostenerstattung
Hi Carmen sorry ich glaube ich habe in die falsche seite geschrieben gruß anita


AW: Fahrtkostenerstattung
Hallo Carmen,
du bist doch Harz IV Empfänger. Du kannst dich doch von den Zuzahlungen frei stellen lassen, wenn du eine Zuzahlung von um die 45€ geleistet hast. Dazu zählen z.B. auch die 10€ beim Arzt, die 5€ z.B. für Medikamentenzuzahlung. Und diese 5€ pro Fahrt für Fahrtkosten zählen auch dazu. Aber denke dran, du musst vorher die Fahrtkostenübernahme beantragen.
Fährst du mit eigenem PKW?
Du kannst deine Zuzahlungsgrenze auch Einmalig bei der KK zahlen so dass du dann für den Rest des Jahres frei gestellt wirst und somit kannst du dann die anfallenden Fahrtkosten besser einreichen wenn es nur kurze Strecken sind.
Liebe Grüße
Yvonne