AW: Bekommt ihr weniger notwendige Verordnungen?
Hallo zusammen,
vielleicht ist es auch wirklich ein Problem mit den einzelnen regionalen kassenärztlichen Vereinigungen, die da besonders penibel oder restriktiv sind , Paxisbesonderheiten evtl. nicht anerkennen wollen und vorschnell mit Regreß sind.
Ich wüsste nicht, wo betroffene Ärzte die quasi *unschuldig* in Regreß genommen werden sich beschweren könnten bzw. Klage einlegen könnten, ist die KV doch m. Wissens sozusagen die oberste Stelle, die das Sagen hat und das Geld verteilt.
LG, amai
AW: Bekommt ihr weniger notwendige Verordnungen?
Hallo zusammen,
so genau steig ich durch dieses System auch nicht durch. Was ich aber durch die Diskussionen in den Medien in den letzten Tagen mitbekommen habe, gibt es
wesentliche Unterschiede schon allein zwischen den Bundesländern. So bekommen die Hausärzte in Bayern wohl momentan ca. 20% mehr Geld als im Bundesschnitt. Grund dafür ist wohl das System mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), das die Hausärzte nicht mehr wollen (sh. die Demo letzte Woche in Nürnberg). Sie bekommen für den Patienten und dessen Behandlung "Punkte", die sie dann bei der KV einreichen und dafür Geld bekommen. Das ist aber nicht immer gleich, denn die KV verteilt das Geld, das von den Kassen kommt, immer anders. So weiß der Arzt nicht, was er für die Behandlungspunkte, also seine Arbeit, hinterher bekommt.
Auch nach Bundesländern unterschiedlich ist das, was der Arzt hier konkret anspricht: Die Richtgrößenprüfung für Heilmittel. Das Vorgehen ist ganz gut
auf einer Seite des Hessischen Rundfunks beschrieben. Dort steht auch, dass es diese Prüfung nur in manchen Bundesländern gibt. Das wäre zumindest eine Erklärung dafür, dass manche hier keine Probleme haben und manche schon. Dann hängt es sicher eben auch davon ab, wie viele "besondere Patienten" in der Praxis behandelt werden. Man kann sich zwar aufgrund bestimmter Krankheiten dies als "Praxisbesonderheit" anrechnen lassen , z.B. bei Autismus, Mehrfachbehinderung, u.a., aber das entscheidet wohl auch wieder die jeweilige KV, was sie anerkennt und was nicht.
So musste Sandra wohl einfach über die Grenze fahren:
Zitat von mutti
Seit ein paar Monaten darf er mir auf einmal keine Rezepte mehr aufschreiben und ich durfte mir einen anderen Arzt in einem anderen Bundesland suchen, der mir jetzt wieder problemlos alle Rezepte ausstellt
Wäre interessant zu wissen, von welchem Bundesland in welches ihr "gewechselt" seid. Wahrscheinlich gibt es in eurem Wohn-Bundesland diese Prüfungen und im anderen nicht.
Viele Grüße,
Holger
AW: Bekommt ihr weniger notwendige Verordnungen?
Hallo Michael,
die Sprachtherapie soll so wie die KG und die Ergo im Kindergarten durchgeführt werden. Der Kindergarten hat dafür keine eigenen Therapeuten sondern die Therapeuten kommen aus ihrer Praxis in den Kindergarten und behandeln dann alle fünf I - Kinder nacheinander ( wir fünf I -Kinder haben aber alle die gleichen Therapeuten ). Also Montags ist KG, Dienstags Ergo und Donnerstags Logo.Ich brauche aber für jede Therapie ein Rezept, welches ich dann im Kindergarten abgebe und die Erzieherinen geben es dann weiter. Die anderen beiden Rezepte bekomme ich ja ohne Probleme vom Kinderarzt.
LG
Ester
AW: Bekommt ihr weniger notwendige Verordnungen?
Hallo Holger,
es steht doch auch eindeutig auf der von dir verlinkten Seite:
"Zimmermann verwies auf die 2004 erlassenen Heilmittel-Richtlinien. Darin sei verbindlich festgelegt, bei welchen Krankheiten Heilmittel in welchem Umfang wie lange verordnet werden können und müssen – zum Beispiel Massagen, Gymnastik oder Sprachtherapie. Wenn ein Arzt nach diesen Richtlinien verordne, könne er gar nicht unwirtschaftlich handeln.
das Gesetz schreibt vor, dass Heilmittel eine Pflichtleistung der KK sind (§ 32 SGB V). Die Einzelheiten regelt ebenfalls nach dem Gesetz der GBA durch Festlegung von Richtlinien (§ 92 SGB V).
In diesen Richtlinien ist genau festgelegt, bei welcher Indikation welche Therapie wie lange und wie oft verordnet werden darf.
Außerdem ist festgelegt:
"Die Richtlinien sind für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte (im folgenden Vertragsärzte genannt), Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und deren Verbände verbindlich." und:
"Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen wirken auf eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinien und auf eine enge Zusammenarbeit zwischen verordnendem Vertragsarzt und ausführendem Therapeuten hin."
LG Michael
AW: Bekommt ihr weniger notwendige Verordnungen?
Hallo Holger,
ich mußte von Hessen nach NRW wechseln.
LG Sandra
AW: Bekommt ihr weniger notwendige Verordnungen?
Hallo Michael,
klar ist das die Meinung von Herrn Zimmermann und klar gibt es die entsprechenden Gesetze, die dem in gewisser Weise entgegenstehen. Das Problem scheint es nun ja offenbar trotzdem in manchen KVen zu geben...
Hab noch mal gekuckt, nachdem Sandra von Hessen nach NRW wechseln musste: In Hessen gibt es diese Prüfung und da ist auch gerade eine Unterschriftenaktion gestartet, die gegen die Prüfung vorgeht. Sh. die
Presseinfo der KV Hessen.
In NRW hab ich auf die Schnelle nichts über die Richtgrößenprüfung gefunden, nur, dass die KV Nordrhein wohl ebenfalls eine
entsprechende Prüfvereinbarung (PDF-Dokument) unterzeichnet hat, die zum 01.01.08 in Kraft getreten ist. Ich möchte es dir Sandra natürlich nicht wünschen, aber so kann es evtl. sein, dass du bald wieder die gleichen Probleme hast...
Es ist einfach wichtig, etwas dagegen zu machen, und deshalb unterstütze ich gerne die Initiative des Arztes und werde eure Statements an ihn weiterleiten.
Liebe Grüße,
Holger