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Erstattung von Zuzahlungen bei Volljährigkeit

Inge 08.01.2008, 19:11#1
Hallo zusammen,

heute habe ich mal wieder mit meiner Krankenkasse telefoniert, damit ich einen "Antrag auf teilweise Befreiung von Zuzahlungen" für 2007 bekomme.
In den letzten Jahren wurde Annika immer getrennt (in Höhe der Grundsicherungsleistung) veranlagt, aber jetzt sollen wir wieder zusammen gerechnet werden.
Was ist denn da jetzt korrekt?
Yvonne 08.01.2008, 22:52#2
AW: Erstattung von Zuzahlungen bei Volljährigkeit

Hallo Inge,

ob ihr eure Einkünfte zusammen oder getrennt angeben müsst liegt darin ob deine Tochter bei dir versichert ist oder selbst versichertist.
Holger hatte mal im Forum eine kostenlose Patientenberatung reingestellt. Vielleicht können die dir ja auch Auskunft geben:

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5935

Und hier noch ein Link zum Bundesministeriums für Gesundheit bezüglich der Zuzahlungsbefreiung:

http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/gesundheit_kompakt/zuzahlungsbefreiung/index.html

Liebe Grüße

Yvonne