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Fahrkostenrückersattung

HKBKL 27.06.2007, 19:49#1
Hallo zusammen,
Ich habe bei meiner KK eine Fahrkostenrückersattung eingereicht für die Fahrten für die Therapie für meinen Sohn. (hin /rückfahrt zusammen 47 km )
Er bekommt die Therapie von der Lebenshilfe zur Zeit 1 x die Woche, nach den Ferien 2 x die Woche und ab Oktober fahre ich 3 x die Woche zur Therapie.
Die KK hat die Fahrkostenrückerstattung abgelehnt, mit der Begründung das die Therapie für meinen Sohn bei der Lebenshilfe von der Eingliederungshilfe bezahlt wird. Und ich sollte mich da erkundigen ob sie die Fahrkosten übernehmen.
Nun gut, gesagt getan.... nun die Antwort von der Sachbearbeiterin der Eingliederungshilfe,sie meinte, das wir die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen könnten,da mein Sohn ja das H im SB hat. Da meinte ich das wir das zeitlich gar nicht schaffen.Mein Sohn kommt um 13:30 Uhr aus der Schule und von 14 bis 16 Uhr hat er Therapie 23,5km entfernt vom Wohnort. Und um 17 Uhr muß ich wieder daheim sein um meine Tochter aus dem KiGa ab zuholen.
Es kann doch nicht angehen das man die Fahrkosten zur Therapie niergends zurück bekommt. Von was soll man das noch alles bezahlen?
Kennt sich da jemand aus?

lg Heike
amai 27.06.2007, 23:04#2
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo,
zuerst einmal berechtigt das *H* nur deinen Sohn mit entsprechender Wertmarke (die er mit dem *H* kostenlos vom Versorgungsamt bekommt) Nahverkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Du als Begleitung müsstest voll bezahlen, es sei denn dein Sohn hätte auch das Merkzeichen *B* für "Begleitung erforderlich".
Soviel zur Kompetenz der Sachbearbeiterin.

Ob es auch Fahrtkostenerstattung durch die Eingliederungshilfe gibt weiss ich leider nicht. Allerdings kann man Fahrtkosten mit dem merkzeichen *H* bei der Steuer absetzen:
"
Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten (§ 33 EStG)
Bei behinderten Menschen mit einem GdB von mindestens 80 können auch Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden. Das gleiche gilt auch für behinderte Menschen mit einem GdB von 70, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen G). Im allgemeinen wird ein nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Aufwand von 3.000 km jährlich für angemessen erachtet. Da ein Kilometersatz von 0,30 € zugrunde gelegt wird, ergibt sich ein berücksichtigungsfähiger Aufwand von 900 € im Jahr. Benutzt ein behinderter Mensch kein eigenes Kraftfahrzeug, so können in den genannten Fällen auch nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für andere Verkehrsmittel (z. B. Taxi) in angemessenem Umfang als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden; werden daneben behinderungsbedingte Kraftfahrzeugkosten geltend gemacht, ist die für Kraftfahrzeugkosten im allgemeinen als angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km entsprechend zu kürzen. Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, sind grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, eine außergewöhnliche Belastung, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten. Soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15.000 km im Jahr übersteigt, ist die Grenze des Angemessenen in aller Regel überschritten. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig. "

LG, amai
Zitat von HKBKL
Hallo zusammen,
Ich habe bei meiner KK eine Fahrkostenrückersattung eingereicht für die Fahrten für die Therapie für meinen Sohn. (hin /rückfahrt zusammen 47 km )
Er bekommt die Therapie von der Lebenshilfe zur Zeit 1 x die Woche, nach den Ferien 2 x die Woche und ab Oktober fahre ich 3 x die Woche zur Therapie.
Die KK hat die Fahrkostenrückerstattung abgelehnt, mit der Begründung das die Therapie für meinen Sohn bei der Lebenshilfe von der Eingliederungshilfe bezahlt wird. Und ich sollte mich da erkundigen ob sie die Fahrkosten übernehmen.
Nun gut, gesagt getan.... nun die Antwort von der Sachbearbeiterin der Eingliederungshilfe,sie meinte, das wir die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen könnten,da mein Sohn ja das H im SB hat. Da meinte ich das wir das zeitlich gar nicht schaffen.Mein Sohn kommt um 13:30 Uhr aus der Schule und von 14 bis 16 Uhr hat er Therapie 23,5km entfernt vom Wohnort. Und um 17 Uhr muß ich wieder daheim sein um meine Tochter aus dem KiGa ab zuholen.
Es kann doch nicht angehen das man die Fahrkosten zur Therapie niergends zurück bekommt. Von was soll man das noch alles bezahlen?
Kennt sich da jemand aus?

lg Heike
Holger 28.06.2007, 09:47#3
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heike,

um welche Art von Therapie handelt es sich denn? Und was meinst du genau mit, diese werde "in der Lebenshilfe" angeboten? Sonst geht dein Sohn wohl in eine Regel- oder andere Schule?

Schreib noch ein bisschen mehr dazu, vielleicht kriegen wir dann ja was raus.

LG
Holger
HKBKL 28.06.2007, 14:34#4
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo
Ja Holger mein Sohn geht in der Regelschule mit einer I-Helferin. Ohne dieses geht es gar nicht, weil man darf ihn nicht aus den Augen lassen.
Er bekommt die Therapie von der Lebenshilfe Hameln (ambullante Hilfe für Menschen mit Autismus).Weil er mit seiner Behinderung nicht klar kommt, er versteht es einfach nicht warum er "anders" ist als die gesunden Kinder.Er ist aggressiv und er wirft mit den Sachen die er ine Finger bekommt und wenn er nichts ine Hand hat schlägt er so zu. Es gibt noch so einiges was ich nicht unbedingt hier rein schreiben möchte.
Er versteht nicht warum die Mitschüler ihn nicht verstehen wenn er seine "Auszeit" braucht.
Er soll in der Lebenshilfe lernen mit seiner Behinderung um zugehen, mit Situationen fertig zu werden und nicht gleich zu zuschlagen.
Ja er hat einen SB 80%, H,B,G drin.
Nur ich würde es einfach nicht zeitlich schaffen wenn ich mit dem Bus/Bahn fahren würde.Ich bin alleinerziehend und habe noch eine Tochter die 4 Jahre alt ist,die ich um 17 Uhr abholen muß vom KiGa.
Wenn ihr noch Fragen habt,fragt nur.

lg Heike
Blautopas 28.06.2007, 21:15#5
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heike!

Ich kann nur jedem empfehlen, sich eingehend mit den Sozialgesetzbüchern zu beschäftigen, in denen solche Dinge geregelt sind.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/
(jeweils auf die entsprechende Nummer klicken). Diejenigen, deren Arbeitsgrundlage die Sozialgesetzbücher sind, kennen sich oft selber nicht richtig aus und verweigern Dinge mir rechtswidrigen Begründungen, es ist leider eher die Regel als die Ausnahme. :-(
Zitat von HKBKL
Die KK hat die Fahrkostenrückerstattung abgelehnt, mit der Begründung das die Therapie für meinen Sohn bei der Lebenshilfe von der Eingliederungshilfe bezahlt wird.

Die Therapie läuft demzufolge über das Bundessozialhilfegesetz? Dann hat die Krankenkasse zu Recht die Fahrtkostenerstattung abgelehnt, dafür ist der Kostenträger der Eingliederungsmaßnahme gesetzlich zuständig.

Mein Sohn bekommt Eingliederungshilfe nach SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfe) in vollstationärer Form und für seine Besuchswochenenden zu Hause bekommen wir die Fahrtkosten vom Jugendamt erstattet, genauso müsste das eigentlich in Eurem Fall auch möglich sein.

Hat Dein Sohn wirklich kein B im Ausweis? Gucke bitte mal unten rechts auf der Vorderseite des Ausweises nach. Sollte das B durchgestrichen sein, beantrage es umgehend, es steht ihm zu! (ich habe diesbezüglich gerade erst für jemanden eine entsprechende Begründung formuliert, kannst Du von mit haben, wenn Dein Sohn wirklich kein B hat).

In den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ steht zum Merkzeichen B:

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.

(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen).....



In den meisten Fällen wird bei jüngeren Kindern das B mit der Begründung verweigert, auch ein gleichaltriges gesundes Kind bräuchte noch eine ständige Begleitung, was ja auch stimmt, aber es ist für die Bewilligung nicht relevant, siehe das rote oben.

Hat Dein Sohn auch kein G? Es ist schon seltsam, wenn jemanden Hilflosigkeit bescheinigt wird, aber im Straßenverkehr ist er nicht hilflos?
Und ich sollte mich da erkundigen ob sie die Fahrkosten übernehmen.

Das ist Quatsch, die muss der Kostenträger übernehmen, der die Eingliederungsmaßnahme, also die Therapie finanziert und kein anderer Kostenträger (also nicht die KK).
sie meinte, das wir die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen könnten,da mein Sohn ja das H im SB hat.

Ich kenne kein Sozialgesetzbuch, in dem steht, dass man verpflichtet ist, bei der Fahrt zur Therapie die kostengünstigste Variante, in dem Fall öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Frage die Dame doch mal nach dem Paragraphen,
wonach sie meint, dass ihr mit Öffis fahren müsst!
Es kann doch nicht angehen das man die Fahrkosten zur Therapie niergends zurück bekommt.

Hier http://www.gesetze-im-internet.de/bshg_47v/BJNR003390964.html habe ich folgendes gefunden:

§ 22 Kosten der Begleitpersonen

Erfordern die Maßnahmen der Eingliederungshilfe die Begleitung des behinderten Menschen, so gehören zu seinem Bedarf auch
1. die notwendigen Fahrtkosten und die sonstigen mit der Fahrt verbundenen notwendigen Auslagen der Begleitperson,
2. weitere Kosten der Begleitperson, soweit sie nach den Besonderheiten des Einzelfalles notwendig sind.


Und das ist eindeutig! Konfrontiere sie damit!

Liebe Grüße

Annette
Blautopas 28.06.2007, 21:21#6
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heike!

Habe Deine Beiträge eben noch mal genauer gelesen, habe ich irgendwie übersehen. dann hat sich das mit B und G ja erledigt.

Welche Autismusform hat Dein Sohn? Läuft die Therapie über BSHG oder doch KJHG (letzteres würde bei Asperger zutreffen)?

Ich würde das durchsetzen, mit Öffis zu fahren ist unter den Bedingungen unzumutbar und wie gesagt ist es nirgendwo vorgeschrieben, dass man das muss, damit das Amt Kosten spart.

Stelle einen schriftlichen Antrag, beziehe Dich dabei auf § 22 der Eingliederungshilfeverordnung. Sollte trotzdem abgelehnt werden, lege Widerspruch ein!

Falls es doch übers KJHG läuft, schau Dir mal das an:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040003434+LC
Da geht es um genau Dein Problem und es ist auch Niedersachsen.
Soweit ich das beim Überfliegen richtig erfasst habe, musste das Jugendamt die Fahrtkosten zahlen.

Dann würde aber vermutlich nicht der oben angeführte § zutreffen, da die Eingliederungshilfe-Verordnung ja SGB XII ist.
Fürs KJHG habe ich bisher noch keine rechtliche Regelung gefunden, aber wir bekommen die Fahrtkosten erstattet.
Liebe Grüße

Annette
HKBKL 29.06.2007, 20:07#7
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Annette,
erst mal danke für deine Antwort die Eingliederungshilfe läuft über das BSHG.
Ich habe jetzt ein schriftlichen Antrag gestellt für die Fahrkostenrückerstattung bei der Eingliederungshilfe.Mal schauen was da kommt.Wenn es abgelehnt wird lege ich auf jedenfall Widerspruch ein.

Ich halte dich aufen laufenden.

lg Heike
Blautopas 29.06.2007, 21:52#8
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heike!
die Eingliederungshilfe läuft über das BSHG.

Na bestens, dann trifft ja Paragraph 22 der Eingliederungshilfeverordnung zu, das hast Du hoffentlich in den Antrag mit reingeschrieben.
Ich bin gespannt auf das Ergebnis.....

Liebe Grüße

Annette
HKBKL 05.07.2007, 20:24#9
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Blautopas
Ich habe Heute einen Bescheid bekommen wegen Fahrkostenrückerstattung.Eingliederungshilfe.
Teilweise Ablehnungsbescheid.... dort steht drin ich Zittiere "das sie die Fahrten zur Autistenambulanz für den 29.05, 06.06. 13.06. 20.06 ablehnen.Diese Übernahme hätte vor Ausführung rechtzeitig bei mir beantragt werden müssen, damit hierrüber eintschieden werden kann. Dies ist leider nicht geschehen und Ihr Antrag muss daher für diese vorgenannten Termine abgelehnt werden.
Wußte gar nicht das ich vorher fragen muß, ob ich dort einen Antrag stellen darf auf Fahrkosten übernahme.Hab immer gedacht das ich mit dem ersten Schreiben (sprich Antrag auf Fahrkostenrückersattung) das mache. :kopfkratz: Wieder was gelernt....
Für den 29.06. haben sie mir dir Fahrkosten bewilligt.
Muß ich das jetzt verstehen?

Ich war so lieb und habe Widerspruch eingelegt, mal schauen was jetzt kommt. :pfeif:

Heike
amai 06.07.2007, 09:39#10
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heike,
wie hast du deinen Widerspruch begründet?

Mir fiele ja dazu ein , dass Sie Ihrer Aufklärungs-und Beratungspflicht garnicht nachgekommen sind und du daher ja garnicht wusstest dass, bzw. wie man die Kosten für die Fahrten beantragen kann.
Schau mal in den anderen Beiträgen von Blautopas nach, irgendwo hatte sie auch diese Rechtsgrundlage mit Angabe der Quelle und genauem Paragraphen gepostet zur Aufklärungs- und Beratungspflicht.

Ich denke da müssten Sie dann kapitulieren und auch die anderen Fahrten rückwirkend anerkennen. LG, amai
Zitat von HKBKL
Hallo Blautopas
Ich habe Heute einen Bescheid bekommen wegen Fahrkostenrückerstattung.Eingliederungshilfe.
Teilweise Ablehnungsbescheid.... dort steht drin ich Zittiere "das sie die Fahrten zur Autistenambulanz für den 29.05, 06.06. 13.06. 20.06 ablehnen.Diese Übernahme hätte vor Ausführung rechtzeitig bei mir beantragt werden müssen, damit hierrüber eintschieden werden kann. Dies ist leider nicht geschehen und Ihr Antrag muss daher für diese vorgenannten Termine abgelehnt werden.
Wußte gar nicht das ich vorher fragen muß, ob ich dort einen Antrag stellen darf auf Fahrkosten übernahme.Hab immer gedacht das ich mit dem ersten Schreiben (sprich Antrag auf Fahrkostenrückersattung) das mache. :kopfkratz: Wieder was gelernt....
Für den 29.06. haben sie mir dir Fahrkosten bewilligt.
Muß ich das jetzt verstehen?

Ich war so lieb und habe Widerspruch eingelegt, mal schauen was jetzt kommt. :pfeif:

Heike
Holger 06.07.2007, 16:39#11
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heike und amai,

hab schnell gesucht -> §§13-15 SGB I
§ 13 Aufklärung

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.

§ 14 Beratung

1Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. 2Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

§ 15 Auskunft

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.

(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.

(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.

(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind.

LG
Holger
HKBKL 06.07.2007, 19:36#12
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Holger,Hallo Amai,
Danke schön für euer Bemühen. Sollte mein Widerspruch auch abgelehnt werden weiß ich worauf ich mich berufen kann.
Ich habe in meinem Widerspruch geschrieben das man mich nicht aufgeklärt hat. Hab nicht gewußt welchen § ich nehmen sollte sonst hätte ich ihn mit rein geschrieben.Bin ja mal gespannt was kommt.
Irgendwann mögen mich die Leute ganz sicher nicht mehr. Aber das ist mir egal, es ist mein gutes Recht.
Mal sehen wann ich nun ein neuen Bescheid / Ablehnung bekomme.

Ich schreib es euch dann.

Heike
Blautopas 09.07.2007, 18:35#13
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heike!

Ich war einige Tage verreist und konnte das jetzt erst lesen.
Mir fiele ja dazu ein , dass Sie Ihrer Aufklärungs-und Beratungspflicht garnicht nachgekommen sind und du daher ja garnicht wusstest dass, bzw. wie man die Kosten für die Fahrten beantragen kann.

Genau damit würde ich es auch begründen. Die Paragraphen vielleicht noch nachreichen
Schau mal in den anderen Beiträgen von Blautopas nach, irgendwo hatte sie auch diese Rechtsgrundlage mit Angabe der Quelle und genauem Paragraphen gepostet zur Aufklärungs- und Beratungspflicht.

Zutreffend ist SGB 1 § 13-15

SGB I § 13 Aufklärung

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.

SGB I § 14 Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

SGB I § 15 Auskunft

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.

(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.

(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen. .....


Kennen sollte man auch § 17:
SGB I § 17 Ausführung der Sozialleistungen

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß

1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen........




http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm

An der Stelle noch einmal der Hinweis: dieser Link zu den einzelnen Sozialgesetzbüchern sollte in Eurer Lesezeichenliste ganz weit oben stehe, nur wer seine Rechte kennt, kann sie durchsetzen. Den jeweiligen Button oben anklicken.

Liebe Grüße

Annette
koelschejung 12.07.2007, 23:22#14
AW: Fahrkostenrückersattung

Vielleicht sollte man den Menschen, die tagtäglich mit diesen Gesetzen arbeiten (und die ja angeblich keinen Plan davon haben) auch einmal ein wenig Verständnis entgegen bringen. Es wird wohl niemand absichtlich Ansprüche auf Leistungen verwehren...schon mal darüber nachgedacht, dass die Auskunfts- und Beratungspflicht bei entsprechender Anwendung dazu führen würde, dass die Sachbearbeiter nur noch beraten und Auskünfte erteilen, dann aber nicht mehr zum Bearbeiten der Anträge kommen (Problem: personelle Ausstattung der Leistungsträger)? Schon mal darüber nachgedacht, dass eine Auskunftspflicht auch seitens der Leistungsberechtigten besteht (wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse!), diese aber gerne auch seitens derselben gerne ignoriert wird.

Nicht, dass man mich hier falsch versteht: Jeder soll die ihm zustehenden Leistungen im Rahmen der geltenden Vorschriften erhalten, aber das was hier teilweise durch User praktiziert wird, ist eine "Ich-will-dass-alle-ihr-Recht-bekommen-weil-ich-viel-Ahnung-hab-und-wenn-nicht-dann-werden-wir-schon-sehen-Widerspruch-Klage"-Haltung, die ich als ziemlich erbärmlich ansehe. Ich halte es auch für grob fahrlässig, hier den Eindruck zu erwecken (und Hofnungen zu schüren), dass die Benutzung von ÖPNV generell nicht zumutbar sei und man Anspruch auf Erstattung von Taxikosten hätte. Wir reden hier immer noch über Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe, wo die Prüfung der Angemessenheit der Mittel eine zentrale Rolle spielt!

Da solche Kommentare hier aber erfahrungsgemäß zu nichts führen (warum auch, es entspricht ja nicht der Meinung einiger "Experten" hier), werde ich mich damit von Ihnen verabschieden.
Holger 13.07.2007, 11:25#15
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo koelschejung,

finde es schade, dass du dich hier verabschiedest und anderen somit die Chance nimmst auf deinen Beitrag zu reagieren. Wie kannst du schreiben
Zitat von koelschejung
Da solche Kommentare hier aber erfahrungsgemäß zu nichts führen (warum auch, es entspricht ja nicht der Meinung einiger "Experten" hier), werde ich mich damit von Ihnen verabschieden.

wenn du nicht einmal abwartest, was andere zu "solchen Kommentaren" nun zu schreiben haben? :kopfkratz:

Ich bin dafür, dass hier Diskussionen geführt werden, denn nur so geht etwas voran.
Zitat von koelschejung
Vielleicht sollte man den Menschen, die tagtäglich mit diesen Gesetzen arbeiten (und die ja angeblich keinen Plan davon haben) auch einmal ein wenig Verständnis entgegen bringen. Es wird wohl niemand absichtlich Ansprüche auf Leistungen verwehren...schon mal darüber nachgedacht, dass die Auskunfts- und Beratungspflicht bei entsprechender Anwendung dazu führen würde, dass die Sachbearbeiter nur noch beraten und Auskünfte erteilen, dann aber nicht mehr zum Bearbeiten der Anträge kommen (Problem: personelle Ausstattung der Leistungsträger)?

Aufgrund deiner Äußerungen nehme ich jetzt einfach mal an, dass du selbst bei einem Sozialamt tätig bist und tagtäglich in diesem Bereich arbeitest und dich somit hier ziemlich angegriffen fühlst. Ich denke für alle ist es immer gewinnbringend, sich ein bisschen in die Sicht der anderen Seite hineinzudenken. Das hast du uns hiermit erleichtert und das spiegelt auch z.T. das wieder, was ich aus vielen Gesprächen mitbekommen habe: Überall, wo gespart wird, sind natürlich die "Ausführenden" nicht damit zufrieden, dass sie für die eigentlich wichtigen Aufgaben keine Zeit mehr haben. Das heißt: Du würdest vielleicht gern mehr beraten, hast dafür aber keinen Spielraum?
Ich hab mal mit einem Krankenpfleger (Stationsleitung) gesprochen, wo ich ähnliches gehört habe: Er kann aufgrund der Personalsituation, die sich in den letzten Jahren stark verschlechtert hat, eigentlich nur noch Mangel verwalten, aber nicht das machen, weswegen er diesen Beruf ergriffen hat, nämlich kranken Menschen so gut wie es geht zu versorgen und zu pflegen, damit sie möglichst schnell gesund werden bzw. ihre Krankheit als nicht so belastend erleben, wie sie vielleicht gerade ist. Insofern geb ich dir Recht: Man muss hinter dem Menschen, mit dem man gerade "Probleme" hat, immer auch das System sehen, unter dessen Bedingungen er arbeitet.

Genauso solltest du aber auch die Bedingungen sehen, unter denen die Leute leben, die beim Sozialamt Hilfe beantragen, die ihnen der Gesetzgeber zugesteht, da er nicht möchte, dass sie durch die Behinderung ihres Kindes unverhältnismäßig benachteiligt werden, sondern möglichst weitreichend in unsere Gesellschaft integriert werden.
Zitat von koelschejung
Nicht, dass man mich hier falsch versteht: Jeder soll die ihm zustehenden Leistungen im Rahmen der geltenden Vorschriften erhalten, aber das was hier teilweise durch User praktiziert wird, ist eine "Ich-will-dass-alle-ihr-Recht-bekommen-weil-ich-viel-Ahnung-hab-und-wenn-nicht-dann-werden-wir-schon-sehen-Widerspruch-Klage"-Haltung, die ich als ziemlich erbärmlich ansehe.

Also das verstehe ich nun wohl wirklich falsch bzw. nicht richtig. Soll deiner Meinung nach nun jeder die ihm zustehenden Leistungen bekommen? Dann muss es auch sein Recht sein, diese gerichtlich durchzusetzen, wenn er sie ansonsten nicht bekommt.

Oder findest du es im Allgemeinen "erbärmlich" (hier hast du dich ein bisschen im Ton vergriffen, wie ich finde...), wenn jemand gegen einen amtlichen Bescheid Widerspruch einlegt? Das würde nun nicht so ganz passen... Du schreibst ja schließlich, dass auch die Sachbearbeiter sehr beansprucht und z.T. mit Aufgaben überlastet sind. So ist es doch einfach menschlich, wenn einmal ein Fehler passiert. Dann wird es doch genauso verständlich sein, dass es okay ist, wenn einen jemand auf diesen Fehler aufmerksam macht und das ist - dir muss ich das sicher nicht erklären - bei amtlichen Geschichten eben einmal der schriftliche Widerspruch.
Zitat von koelschejung
Ich halte es auch für grob fahrlässig, hier den Eindruck zu erwecken (und Hofnungen zu schüren), dass die Benutzung von ÖPNV generell nicht zumutbar sei und man Anspruch auf Erstattung von Taxikosten hätte. Wir reden hier immer noch über Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe, wo die Prüfung der Angemessenheit der Mittel eine zentrale Rolle spielt!

Also ich habe den Eindruck hier nicht bekommen, dass es darum geht, dass jeder Mensch mit Behinderung generell Taxikosten erstattet bekommt. Soweit ich den Thread von Heike richtig verstehe, geht es ihr darum, dass sie die Fahrtkosten für die Fahrt mit dem eigenen Auto in Form einer Kilometerpauschale erstattet bekommt, da - wenn sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren müsste - ihr Sohn diese Therapie nicht machen könnte. Da diese für ihn so wichtig ist, wie für einen körperlich Kranken eine entsprechende Therapie, sollte ihm diese - natürlich so günstig und zumutbar wie möglich - ermöglicht werden. Deshalb fährt sie selbst und möchte lediglich die Kosten dafür wiederbekommen, da ihr dieser Nachteilsausgleich zusteht. Von freien Taxifahrten, die natürlich erheblich teuerer wären als der Kilometersatz, war nicht die Rede. Nur insofern, dass man diese evtl. von der Steuer absetzen könnte, aber das steht ja nun nicht zur Debatte.

Soweit mein Kommentar dazu. Ich würde mich freuen, wenn du dich trotz deiner Verabschiedung hier noch zu diesem Thema äußerst, damit man dich eben hier nicht falsch versteht.

Viele Grüße,
Holger
HKBKL 13.07.2007, 15:52#16
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Holger,
Danke für dein Kommentar auf den koelschejung.Ich gebe dir da auch recht.
Ich will keine Taxikosten zurück haben, ich will lediglich nur die Fahrkosten (Kilometerpauschale) zurück haben da ich mit dem Auto zur Therapie mit meinem Sohn fahre. Die er dringends benötigt.Aus Lust und Langeweile fahre ich da wohl kaum hin.
Ich glaube keiner hier beantragt aus Spaß etwas. Ich denke mal wir wären alle froh, wenn wir gesunde Kinder hätten. Aber man kann sich das nicht aussuchen. Jede Mama/Vater liebt sein Kind so wie es ist, egal ob Gesund oder Behindert. Und jeder macht das so gut es geht möglich sein Kind zu fördern.
Ich finde hier kann jeder seine Meinung schreiben. Nur so wie du das hier geschrieben hast (koerlscherjung) nur Meinung schreiben und dann gehen. Finde ich nicht gut (ist meine Meinung). Man kann ja über alles reden.

Gruß Heike
Inge 13.07.2007, 19:38#17
AW: Fahrkostenrückersattung
Zitat von koelschejung
Es wird wohl niemand absichtlich Ansprüche auf Leistungen verwehren....

Hallo koelschejung,
da habe ich leider auch schon andere Erfahrungen machen müssen. Wenn ein Sachbearbeiter mir Leistungen verweigert, obwohl in seiner Akte die Berechtigung dafür mit Leuchtstift markiert ist, kann ich nicht mehr von einem Versehen ausgehen.
Glücklicherweise sind mir danach - im Sozialamt, bei Krankenkasse und auch in sonstigen Ämtern - auch wieder freundliche Menschen begegnet, mit denen man zusammen(!) einen Antrag sehr schnell vollständig ausgefüllt zur Bearbeitung bei dem Sachbearbeiter lassen konnte.
Wir hatten dadurch beide Zeit gespart, und es war in den meisten Fällen einfach ein gutes Gefühl nicht gegeneinander sondern miteinander zu arbeiten!
stefang 07.08.2007, 12:15#18
Fahrkostenrückersattung bei Komplexleistungen

Hallo,

meine Tochter bekommt (beantragt von der Lebenshilfe) Komplexleistungen.

meine Frage:
wie ist das mit Kompexleistungen und Fahrtkosten?
riskiere ich mit einem Fahrtkostenantrag die lange gesuchten sehr guten Therapeuten zu verlieren, weil es im Ort ja auch Physiotherapei und Ergotherapie gibt?

Soll ich die Fahrtkosten bei der Lebenshilfe oder beim Sozialamt beantragen?


Danke
Stefan
silkemitfamilie 08.08.2007, 16:27#19
AW: Fahrkostenrückersattung

hallo koelschejung

du hast nicht zufälligerweise jemanden mit behinderung in deinem umfeld ?
weil wenn du es hättset wüsstest du das sehr wohl berechtrigte ansprüche auf leistungen verwehrt werden.

ich möchte behaupten die meisten von uns hier sind schon meister in wiedersprüche schreiben, nicht weil wir sonst nichts zu tun haben oder weil wir uns auf kosten anderer bereichern möchten, sondern weil uns leistungen verwehrt werden die uns oder unseren kinder zustehen.

vieleicht hast du irgendwann mal selbst ein besonderes kind oder in deinem umfeld ist eins, dann kannst du mitreden und du wirst merken das warscheinlich jeder zweite oder dritte berechtigte anspruch auf leistungen erst mal abgelent wird.

gruß silke
janice aus castrop-rauxel 23.08.2007, 11:20#20
AW: Fahrkostenrückersattung

hallo ihr,
bin gerade auf eure Beitrage gestossen ,entschuldigt aber weiss jemand zufällig ,wie ich eine fahrtkostenerstattung beantrage wenn noch nicht feststeht das ein kind ads oder adhs hat aber aus diesem Grund untersucht werden soll.
Das kind um das es geht muss auch zum Psychologen um festzustellen warum es bestimmte dinge tut die es nicht tun sollte´und sich die eltern auch nicht erklären können wieso ihr kind das tut.!!!!
Viele dinge sprechen dafür das es ads oder adhs hat .
Die Mutter möchte ihrem kind helfen bekommt aber keine Hilfe vom Jungendamt.
Das kind muss in einen anderen ort um die untersuchungen machen zu können weil vor ort keine Einrichtung ist wo sonst geprüft/untersucht werden kann.
weil die Ärzte nicht kompetent genug sind ( Keine Kinderpsychologen vor ort)
dann muss es wegen seinem Bein auch noch ´zu nem Kinderortopeden welcher auch nur in einem anderen ort ansässig ist.
Mutter weiss nicht wovon sie das bezahlen soll bekommt doch nur Hartz 4
naja vieleicht wisst ihr was.

viele grüsse Ramona
Wie ist das eigendlich mit kindergarten waren eure kidis da und wie ist es gelaufen. Waren die Erzieher in der Lage auf die kinder aufzupassen oder wie war das bei euch.WAREN DIE VIELEICHT ÜBERFORDERT
Seit ihr der Meinung (SO WIE ICH)
Das man´ein solches Kind nicht aus den Augen Lassen Darf( Ich bin froh das sie ein eigenes Zimmer Hat und das ziemlich KINDERSICHER ist)kann also nix Passieren und trotzdem renn ich alle paar minuten um nachzusehen.
Der Kindergarten in dem ich meine Tochter angemeldet habe ist da anderer meinung als ich Denn ständig sind die Kids alleine Draussen und Spielen.
Kann ich ihrendwie dafur sorgen das das geändert wird ich bin der meinung das das so nicht sein darf . Was ist wenn etwas passiert .An einer stelle ist der Zaun so niedrig das mann ein kind ohne Problem über den Zaun heben könnte.Meine Tochter würde hingehen wenn sie einer rufen würde egal ob mit name oder nicht und dann....... Grauenhaft der gedanke was da alles Passieren Kann.
schokomaus 10 23.08.2007, 14:15#21
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Janice (oder Ramona?:guck:), mit der Fahrkostenerstattung zur Vorsorgeuntersuchung müßte Deine Bekannte sich vielleicht mal an ihre KK wenden, aber vielleicht hat ja jemand hier aus unseren Reihen einen passenderen Tipp.
Mit den Kindergärten ist es so eine Sache: Du schreibst in Deinem Profil, daß Deine Süße sprachentwicklungsverzögert ist. Ist sie denn sonst fit? Für uns Mamis ist es immer schwer, loszulassen. Aber für das Selbstbewußtsein unserer Kidis ist das enorm wichtig. Das Kindergartenpersonal ist doch sicherlich sehr kompetent und Du hast Vertrauen zu der Einrichtung-oder?
Ansonsten würde ich mir vielleicht an Deiner Stelle noch einen anderen Kiga anschauen, wenn Du Dich sicherer fühlst dabei. Aber Deine Angst mußt Du in den Griff bekommen, sonst gehst Du dabei kaputt und Deine ängstliche Haltung überträgt sich auf Dein Kind. Das Spielen und der Umgang mit den anderen Kidis wird sich positiv auf die Entwicklung Deiner Kleinen auswirken, sie wird vielleicht sogar Fortschritte im verbalen Bereich machen.
Gibt es denn keine anderen Mütter aus dem Kiga, mit denen Du Dich mal über Deine Sorgen austauschen könntest, sie werden Dir sicher sagen, wie alles so läuft dort. Mach Dir nicht unnötige Sorgen, es klappt bestimmt besser, als Du denkst. Das Leben ist so schon schwer genug! Also Kopf hoch
LG Heidi
janice aus castrop-rauxel 23.08.2007, 17:03#22
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Heidi,
Nein nicht Janice, das ist meine kleine .Ramona.
Sie war bei der Sprachstandfeststellung wegen der Einschulung dabei hatte mann festgestellt das das so ist das sie noch in Babysprache sprechen würde (was ich garnicht finde ) und sie war sehr unkonzentriert .
Nein weiteres steht noch nicht fest, sie soll untersucht werden , weil sie sich zum Beispiel die Haare rausreisst oder immer wieder extra ihren kleinen Bruder haut, beisst oder extra erschreckt so das er weint. unseren besuch anspuckt und egal ob ich ihr ihr lieblingsspielzeug nehme oder ihr das süsse streich es ist ihr egal . sie findet schlagen ist spass und wenn ich ihr sage das es nicht lustig ist und sie mir weh tut ist es ihr egal Wenn ich ihr dann drohe und sage keine Bonbons mehr und alles Spielzeug raussagt sie mach doch na und ist mir doch egal und es wird immer schlimmer .Sie weiss genau das sie etwas nicht machen darf und sie tut es glaube ich genau deshalb weil es Verboten ist, hab ich das Gefühl.Sie treibt mich zur weissglut.Ich hab schon Zehn mal das KZ umgestrichen weil sie immer wieder ihrgendeinen mist macht zb.Mamas schmicke zum Malen benutzt oder den Tee an die Wand geschmissen und und und............
Kindergarten

Ich hab schon öfter gesehen das niemand drausen war wenn ich da vorbei lief .einmal würde eoin mann aufs Übelste Beleidigt und auch das bekam niemand mit.Als ich zu einem Vorstellungstermin dort war habe ich gesehen das ein ca.5 jähriger einen anderern Jungen schlug (3 mal sogar dazu ist es nur gekommen , weil ich garnicht zu wort kam um das zu sagen) keine der 6 Erzieherinen hat das gesehen. Ich als Mutter musste die daraufaufmerksam machen. Das einzigste Was passierte ist das Leiterin des KG das fenster öffnete sagte ;wie kann ich da Helfen (die kinder gingen sofort von einander weg) ud das Fenster wieder schloss.Finde ich pesonlich nicht ok sie hatte wenigstens mal fragen können warum sie zanken und Erklären das man das einfach nicht tut und vieleicht auch warum. Beim Zweiten mal als ich da noch etwas ausfüllen musste, sprachen wieder alle Erzieherin mit mir ein kind weinte drausen und erst als das kind schon am weinen war ging erst gemand raus zu den kindern ich bin der Auffassung das ständig min. 1 draussen sein sollte .
Ich habe sie deshalb und auch wegen der Sprachentwicklungsverzögerung
in einem anderem Kindergarten (sprachheil) angemeldet.Ich kenne Jemanden der bzw.die ihren Enkel wieder abgemeldet haben weil es wohl enorme Probleme gegeben haben soll.Unter anderem sollen wohl unterschiede zwischen Kindern machen( weil seine Mutter wohl Drogensüchtig ist und der Vater des Kindes Arbeitet und deshalb keine zeit hat, Lebt er dort )Sie hatte einen bestimmten Ausdruck benutzt aber ist mir entfallen,sie sagte das Sie die Mutter gesehen Haben und deshalb wohl von Mutter auf KIind schlissen.Keine Ahnung wie Sie das meinte (Vieleicht Mutter Drogensüchtig und der Junge wird das auch ) sie sagte die Mutter hätte besser weg bleiben sollen und sich nicht dem Kindergaten vorstellen sollen. dann hatte der junge es nicht so schwer gehabt und sie hatte ihn garnicht abmelden müssen.
Ich war neulich beim Einkauf , nicht das ich was zu verbergen hätte aber ich kam mir richtig verfolgt vor.Eine der kindergärterinen sprach mich beim Einkauf an und ihre Augen durchwühlten meinen Einkauf.Egal wo ich hinging da war sie auch als würde ich dinge Kaufen die Verboten sind oder was, keine Ahnung.Sie hat nicht einmal irgendwas gekauft.

Nein ich hab niemand mit dem ich mich mal Besprechen kann.
Der Vater meiner Kinder ,will es schon nicht mehr hören.

Ok. mach erstmal schluss zu viel schreiben ist auch nicht gut, weil mir tun die finger schon weh.
Danke gruss Ramona
HKBKL 23.08.2007, 19:08#23
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Ramona,

Um erst mal auf die Fahrkosten zu kommen für die Untersuchungen. Du bzw deine Freundin muß es sich bestätigen lassen das die Untersuchungen medizinisch Notwendig sind. Das muß sie sich schriftlich geben lassen.(mit Unterschrift und Datum) Dazu kommt es fährt sie mit dem PKW (da müßen KM für hin und Rückfahrt draufstehen) oder mit dem Bus (dann Fahrkarte aufheben). Da ich auch jeden Monat die Fahrkosten erstatten lasse, kann ich dir gerne den Vordruck von mir per Mail schicken damit du weißt wie das aufgeschrieben wird. Du kannst mir ja eine privat Nachricht schicken mit deine E-Mail Adresse.
Eins mußt du wissen, vom wem die Ärzte bezahlt werden, sprich KK,Sozialamt. Weil dort stellt man dann die Fahrkostenrückerstattung.


Um jetzt auf den KiGa zu kommen, das kann ja wohl nicht dein ernst sein was da abgeht bei euch im KiGa.
Die Erzieherinen müßen dafür Sorgen das die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird. Die tun sie aber da sie die Kinder ohne Aufsicht nach draussen lassen.
Ich würde sie mal auf ihre Aufsichtspflicht hinweisen.

Sprech doch mal mit den anderen Eltern und erzähle ihn die Situation, die Kinder müßen doch zu hause auch was erzählen (vor allen die immer verhauen werden).

In unseren KiGa sind immer zwei Erzieherinen und eine Praktikantin mit draussen.Und wenn sich mal Kinder streiten dann wird es geklärt.Wenn dann die Kinder abgeholt werden, dann werden die Eltern darauf angesprochen (wo die Kinder sich gestritten haben) und es wird erklärt was vorgefallen ist.
Weil Kinder erzählen doch auch wie es war im KiGa und was vorgefallen ist.


lG Heike
janice aus castrop-rauxel 23.08.2007, 19:56#24
AW: Fahrkostenrückersattung

hallo,
Ich habe das schon mal beim Jugendamt gesagt, das das da so ist aber . Die meinte, die gucken bestimmt am Fenster ich hab sie dann gefragt wie lange ein kind dann da hägt und sich stranguliert am Klettergerüst bis dem kind dann geholfen ist. Da hat sie nichts drauf gesagt.Ich wollte einen anderen KIGA platz hab aber nicht gerade das gefühl das sie das ernst nimmt bzw. Mir glaubt.Nächstes Jahr geht sie in nen anderen.dann ist auch gut.
Ich werde das auch noch mal am Kindergarten sagen das ich das beobachtet habe ,da ich im glauben bin das es sowieso abgestritten wird werde ich jemanden mit meine Digicam da öfter mal vorbei schicken und das auf Cd brennen . damit ich dann vieleicht sofort einen anderen kindergartenplatz bekomme.

Muss mann sehen.danke erstmal werd dir ne PN schicken.
Gruss ramona und danke
HKBKL 23.08.2007, 20:24#25
AW: Fahrkostenrückersattung

Hallo Ramona,
Ich habe es dir geschickt. Hoffe ich konnte euch da weiter helfen.

lg Heike