AW: Fahrkostenrückersattung
Hallo koelschejung,
finde es schade, dass du dich hier verabschiedest und anderen somit die Chance nimmst auf deinen Beitrag zu reagieren. Wie kannst du schreiben
Zitat von koelschejung
Da solche Kommentare hier aber erfahrungsgemäß zu nichts führen (warum auch, es entspricht ja nicht der Meinung einiger "Experten" hier), werde ich mich damit von Ihnen verabschieden.
wenn du nicht einmal abwartest, was andere zu "solchen Kommentaren" nun zu schreiben haben?
Ich bin dafür, dass hier Diskussionen geführt werden, denn nur so geht etwas voran.
Zitat von koelschejung
Vielleicht sollte man den Menschen, die tagtäglich mit diesen Gesetzen arbeiten (und die ja angeblich keinen Plan davon haben) auch einmal ein wenig Verständnis entgegen bringen. Es wird wohl niemand absichtlich Ansprüche auf Leistungen verwehren...schon mal darüber nachgedacht, dass die Auskunfts- und Beratungspflicht bei entsprechender Anwendung dazu führen würde, dass die Sachbearbeiter nur noch beraten und Auskünfte erteilen, dann aber nicht mehr zum Bearbeiten der Anträge kommen (Problem: personelle Ausstattung der Leistungsträger)?
Aufgrund deiner Äußerungen nehme ich jetzt einfach mal an, dass du selbst bei einem Sozialamt tätig bist und tagtäglich in diesem Bereich arbeitest und dich somit hier ziemlich angegriffen fühlst. Ich denke für alle ist es immer gewinnbringend, sich ein bisschen in die Sicht der anderen Seite hineinzudenken. Das hast du uns hiermit erleichtert und das spiegelt auch z.T. das wieder, was ich aus vielen Gesprächen mitbekommen habe: Überall, wo gespart wird, sind natürlich die "Ausführenden" nicht damit zufrieden, dass sie für die eigentlich wichtigen Aufgaben keine Zeit mehr haben. Das heißt: Du würdest vielleicht gern mehr beraten, hast dafür aber keinen Spielraum?
Ich hab mal mit einem Krankenpfleger (Stationsleitung) gesprochen, wo ich ähnliches gehört habe: Er kann aufgrund der Personalsituation, die sich in den letzten Jahren stark verschlechtert hat, eigentlich nur noch Mangel verwalten, aber nicht das machen, weswegen er diesen Beruf ergriffen hat, nämlich kranken Menschen so gut wie es geht zu versorgen und zu pflegen, damit sie möglichst schnell gesund werden bzw. ihre Krankheit als nicht so belastend erleben, wie sie vielleicht gerade ist. Insofern geb ich dir Recht: Man muss hinter dem Menschen, mit dem man gerade "Probleme" hat, immer auch das System sehen, unter dessen Bedingungen er arbeitet.
Genauso solltest du aber auch die Bedingungen sehen, unter denen die Leute leben, die beim Sozialamt Hilfe beantragen, die ihnen der Gesetzgeber zugesteht, da er nicht möchte, dass sie durch die Behinderung ihres Kindes unverhältnismäßig benachteiligt werden, sondern möglichst weitreichend in unsere Gesellschaft integriert werden.
Zitat von koelschejung
Nicht, dass man mich hier falsch versteht: Jeder soll die ihm zustehenden Leistungen im Rahmen der geltenden Vorschriften erhalten, aber das was hier teilweise durch User praktiziert wird, ist eine "Ich-will-dass-alle-ihr-Recht-bekommen-weil-ich-viel-Ahnung-hab-und-wenn-nicht-dann-werden-wir-schon-sehen-Widerspruch-Klage"-Haltung, die ich als ziemlich erbärmlich ansehe.
Also das verstehe ich nun wohl wirklich falsch bzw. nicht richtig. Soll deiner Meinung nach nun jeder die ihm zustehenden Leistungen bekommen? Dann muss es auch sein Recht sein, diese gerichtlich durchzusetzen, wenn er sie ansonsten nicht bekommt.
Oder findest du es im Allgemeinen "erbärmlich" (hier hast du dich ein bisschen im Ton vergriffen, wie ich finde...), wenn jemand gegen einen amtlichen Bescheid Widerspruch einlegt? Das würde nun nicht so ganz passen... Du schreibst ja schließlich, dass auch die Sachbearbeiter sehr beansprucht und z.T. mit Aufgaben überlastet sind. So ist es doch einfach menschlich, wenn einmal ein Fehler passiert. Dann wird es doch genauso verständlich sein, dass es okay ist, wenn einen jemand auf diesen Fehler aufmerksam macht und das ist - dir muss ich das sicher nicht erklären - bei amtlichen Geschichten eben einmal der schriftliche Widerspruch.
Zitat von koelschejung
Ich halte es auch für grob fahrlässig, hier den Eindruck zu erwecken (und Hofnungen zu schüren), dass die Benutzung von ÖPNV generell nicht zumutbar sei und man Anspruch auf Erstattung von Taxikosten hätte. Wir reden hier immer noch über Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe, wo die Prüfung der Angemessenheit der Mittel eine zentrale Rolle spielt!
Also ich habe den Eindruck hier nicht bekommen, dass es darum geht, dass jeder Mensch mit Behinderung generell Taxikosten erstattet bekommt. Soweit ich den Thread von Heike richtig verstehe, geht es ihr darum, dass sie die Fahrtkosten für die Fahrt mit dem eigenen Auto in Form einer Kilometerpauschale erstattet bekommt, da - wenn sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren müsste - ihr Sohn diese Therapie nicht machen könnte. Da diese für ihn so wichtig ist, wie für einen körperlich Kranken eine entsprechende Therapie, sollte ihm diese - natürlich so günstig und zumutbar wie möglich - ermöglicht werden. Deshalb fährt sie selbst und möchte lediglich die Kosten dafür wiederbekommen, da ihr dieser Nachteilsausgleich zusteht. Von freien Taxifahrten, die natürlich erheblich teuerer wären als der Kilometersatz, war nicht die Rede. Nur insofern, dass man diese evtl. von der Steuer absetzen könnte, aber das steht ja nun nicht zur Debatte.
Soweit mein Kommentar dazu. Ich würde mich freuen, wenn du dich trotz deiner Verabschiedung hier noch zu diesem Thema äußerst, damit man dich eben hier
nicht falsch versteht.
Viele Grüße,
Holger