Hallo liebes Forum,
habe bein Recherieren über die Zuzahlungsbefreiung diese Seite gefunden.
Bei mir hat scih folgendes Problem entwickelt.
Seit august 06 bin ich verwitwet. Meine Kinder (11 und 8) beziehen nun Halbwaisenrente. Aufgrund der antiquarischen Gesetzgebung sind sie nun pflichtversichert bei der Krankenkass der Rentner.
Im Mai bin ich zur Kur gefahren. Da ich aber Probleme habe die Zuzahlungen zu leisten wollte ich im Vorfeld meine Belastungsgrenz ermitteln lassen, meine Zuzahlungen auf einmal begleichen um dann eben befreit zu sein.
Auf den Boden der Tatsache war ich dann schnell. Die Krankenkasse erkennt mir die Kinderfreibeträge nicht zu, weil meine Kinder ja nun nicht mehr familienversichert sind!!
Recherchen später bekam ich dann nun heute Auskunft der unabhängigen Patientenberatung,das im diesen Fall sich der Dachverband der Krankenkasse eine für die Krankenkassen günstige Auslegung des Gesetzes zurecht gedreht hat. Im SGB steht tatsächlich nichts davon.
Wer von Euch hat darüber etwas Ahnung, bzw weiß wo ich relativ einfach Urteile diesbezüglich finden kann??
Warte auf Antwort. Danke christel
habe bein Recherieren über die Zuzahlungsbefreiung diese Seite gefunden.
Bei mir hat scih folgendes Problem entwickelt.
Seit august 06 bin ich verwitwet. Meine Kinder (11 und 8) beziehen nun Halbwaisenrente. Aufgrund der antiquarischen Gesetzgebung sind sie nun pflichtversichert bei der Krankenkass der Rentner.
Im Mai bin ich zur Kur gefahren. Da ich aber Probleme habe die Zuzahlungen zu leisten wollte ich im Vorfeld meine Belastungsgrenz ermitteln lassen, meine Zuzahlungen auf einmal begleichen um dann eben befreit zu sein.
Auf den Boden der Tatsache war ich dann schnell. Die Krankenkasse erkennt mir die Kinderfreibeträge nicht zu, weil meine Kinder ja nun nicht mehr familienversichert sind!!
Recherchen später bekam ich dann nun heute Auskunft der unabhängigen Patientenberatung,das im diesen Fall sich der Dachverband der Krankenkasse eine für die Krankenkassen günstige Auslegung des Gesetzes zurecht gedreht hat. Im SGB steht tatsächlich nichts davon.
Wer von Euch hat darüber etwas Ahnung, bzw weiß wo ich relativ einfach Urteile diesbezüglich finden kann??
Warte auf Antwort. Danke christel
