hallo!
Ich suche Eure Hilfe!!!
Mein Sohn Janosch ist 23 Monate alt. Er kam mit einer ausgeprägten Encephalocele in der Größe von 4 x 7 cm am Hinterkopf zur Welt ( Bei Google den Begriff : Encephalocele einegebne und auf Bilder gehen). Bis einen Tag vor der Geburt wußte niemend von seiner Fehlbildung!
Seit dem wurde mein Kleiner schon 8 mal operiert und man formte ihm einen Kopf...
Er ist schwerstmehrfach behindert, 100%, Merkzeichen B und H, Monitorpflichtig, kann weder krabbeln noch laufen oder sich aufrichten...
Worum es mir eigentlich geht ist folgendes:
Allein im letzten Jahr hatten wir 5 Krankenhaus- aufenthalte, bei denen mein Sohn jedesmal operiert wurde, die sich auf insgesamt 45 Kalendertage erstrecken.
Für diese Aufenthalte habe ich jetzt bei meiner Krankenkasse die täglichen Hin-und Rückfahrten, die durch unsere Klinik abgestempelt wurden eingereicht. Heute kam das Antwortschreiben der KK, dass es sich bei meinen Fahrten um "allgemeine Besuchsfahrten" von Angehörigen handelt, keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese "Besuchsfahrten" gehörten zur allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber Familienangehörigen und somit wären die damit entstandenen Kosten grundsätzlich der allgemeinen Lebensführhung zuzuordnen...
Aus diesem Grund wurde die Fahrtkostenersttung abgelehnt!
das merkwürdige ist nur, dass wir im Vorjahr 2005 eine Bewilligung der Fahrtkostenerstattung über eine Betrag von 22 Cent pro gefahrenem Kilometer erhielten. Das war damals ein Gesamtbetrag von fast 2000 EURO. Diese Bewilligung wurde nie zurückgezogen und auf diese habe ich mich eben in meinem letzten Brief an die Krankenkasse bezogen ( Hierzu schreibt die KK als Begründung folgendes: "Im Jahre 2005 wurden die Fahrtkosten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch genehmigt".)
Was soll ich bloß tun? Meine Anwesenheit war medizinisch notwendig, weil ich meinen Sohn im Krankenhaus gepflegt habe. Er war zu Beginn des letzten Jahres erst 11 Monate alt.
Wie kann ich meinen Widerspruch begründen???
Wenn meine Klinik noch ein Scheiben aufsetzen muß, was sollten unserer behandelnden Ärzte da hineinschreiben?
Bitte antwortet mir so schnell wie möglich. Ich danke Euch schon im voraus.
Liebe Grüße Mellobiene
Ich suche Eure Hilfe!!!
Mein Sohn Janosch ist 23 Monate alt. Er kam mit einer ausgeprägten Encephalocele in der Größe von 4 x 7 cm am Hinterkopf zur Welt ( Bei Google den Begriff : Encephalocele einegebne und auf Bilder gehen). Bis einen Tag vor der Geburt wußte niemend von seiner Fehlbildung!
Seit dem wurde mein Kleiner schon 8 mal operiert und man formte ihm einen Kopf...
Er ist schwerstmehrfach behindert, 100%, Merkzeichen B und H, Monitorpflichtig, kann weder krabbeln noch laufen oder sich aufrichten...
Worum es mir eigentlich geht ist folgendes:
Allein im letzten Jahr hatten wir 5 Krankenhaus- aufenthalte, bei denen mein Sohn jedesmal operiert wurde, die sich auf insgesamt 45 Kalendertage erstrecken.
Für diese Aufenthalte habe ich jetzt bei meiner Krankenkasse die täglichen Hin-und Rückfahrten, die durch unsere Klinik abgestempelt wurden eingereicht. Heute kam das Antwortschreiben der KK, dass es sich bei meinen Fahrten um "allgemeine Besuchsfahrten" von Angehörigen handelt, keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese "Besuchsfahrten" gehörten zur allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber Familienangehörigen und somit wären die damit entstandenen Kosten grundsätzlich der allgemeinen Lebensführhung zuzuordnen...
Aus diesem Grund wurde die Fahrtkostenersttung abgelehnt!
das merkwürdige ist nur, dass wir im Vorjahr 2005 eine Bewilligung der Fahrtkostenerstattung über eine Betrag von 22 Cent pro gefahrenem Kilometer erhielten. Das war damals ein Gesamtbetrag von fast 2000 EURO. Diese Bewilligung wurde nie zurückgezogen und auf diese habe ich mich eben in meinem letzten Brief an die Krankenkasse bezogen ( Hierzu schreibt die KK als Begründung folgendes: "Im Jahre 2005 wurden die Fahrtkosten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch genehmigt".)
Was soll ich bloß tun? Meine Anwesenheit war medizinisch notwendig, weil ich meinen Sohn im Krankenhaus gepflegt habe. Er war zu Beginn des letzten Jahres erst 11 Monate alt.
Wie kann ich meinen Widerspruch begründen???
Wenn meine Klinik noch ein Scheiben aufsetzen muß, was sollten unserer behandelnden Ärzte da hineinschreiben?
Bitte antwortet mir so schnell wie möglich. Ich danke Euch schon im voraus.
Liebe Grüße Mellobiene
