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Fahrtkostenerstattung durch d. KK abgelehnt!

Mellobiene 18.01.2007, 11:36#1
hallo!
Ich suche Eure Hilfe!!!


Mein Sohn Janosch ist 23 Monate alt. Er kam mit einer ausgeprägten Encephalocele in der Größe von 4 x 7 cm am Hinterkopf zur Welt ( Bei Google den Begriff : Encephalocele einegebne und auf Bilder gehen). Bis einen Tag vor der Geburt wußte niemend von seiner Fehlbildung!
Seit dem wurde mein Kleiner schon 8 mal operiert und man formte ihm einen Kopf...
Er ist schwerstmehrfach behindert, 100%, Merkzeichen B und H, Monitorpflichtig, kann weder krabbeln noch laufen oder sich aufrichten...

Worum es mir eigentlich geht ist folgendes:

Allein im letzten Jahr hatten wir 5 Krankenhaus- aufenthalte, bei denen mein Sohn jedesmal operiert wurde, die sich auf insgesamt 45 Kalendertage erstrecken.
Für diese Aufenthalte habe ich jetzt bei meiner Krankenkasse die täglichen Hin-und Rückfahrten, die durch unsere Klinik abgestempelt wurden eingereicht. Heute kam das Antwortschreiben der KK, dass es sich bei meinen Fahrten um "allgemeine Besuchsfahrten" von Angehörigen handelt, keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese "Besuchsfahrten" gehörten zur allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber Familienangehörigen und somit wären die damit entstandenen Kosten grundsätzlich der allgemeinen Lebensführhung zuzuordnen...
Aus diesem Grund wurde die Fahrtkostenersttung abgelehnt!
das merkwürdige ist nur, dass wir im Vorjahr 2005 eine Bewilligung der Fahrtkostenerstattung über eine Betrag von 22 Cent pro gefahrenem Kilometer erhielten. Das war damals ein Gesamtbetrag von fast 2000 EURO. Diese Bewilligung wurde nie zurückgezogen und auf diese habe ich mich eben in meinem letzten Brief an die Krankenkasse bezogen ( Hierzu schreibt die KK als Begründung folgendes: "Im Jahre 2005 wurden die Fahrtkosten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch genehmigt".)

Was soll ich bloß tun? Meine Anwesenheit war medizinisch notwendig, weil ich meinen Sohn im Krankenhaus gepflegt habe. Er war zu Beginn des letzten Jahres erst 11 Monate alt.

Wie kann ich meinen Widerspruch begründen???
Wenn meine Klinik noch ein Scheiben aufsetzen muß, was sollten unserer behandelnden Ärzte da hineinschreiben?

Bitte antwortet mir so schnell wie möglich. Ich danke Euch schon im voraus.

Liebe Grüße Mellobiene
amy-jean 18.01.2007, 23:24#2
Hi mir geht es Ähnlich,ich kann die nur den Tip geben es von der Steuer abzusetzen.Denn die KK hat mir auch die Fahrkosten nicht zurück erstattet.Von der steuer kannst du wenn du einen Schwerbehindertenausweis für deinen Sohn hast,jeden gefahrenen Kilometer absetzen.Pro Km 0,33€ soweit ich weiss,selbst Private besuche bei verwandten und einkaufsfahrten sowie arztbesuche!!!Mach dich mal bei einem Sozialarbeiter schlau die müssten so etwas wissen

LG
Sonja
Gast 19.01.2007, 09:36#3
hi,
mein sohn ist jetzt 2 einhalb, hatte eine encephalocele an der stirn. die täglichen fahrten bekommt man nicht bezahlt, leider nur die erste hin und rückfahrt zum stationären aufenthalt. aber jedoch nicht ambulante fahrten. das er nicht laufen oder krabbeln kann, mach dich nicht verückt, mein kleiner kann erst seit ein paar wochen sitzen. kommt jetzt seit ein paar tagen im sitzen vorwärts. er geht direkt aus der rückenlage ins die sitzposition, weil er seine linke seite nicht mitbewegt.

viele grüsse ivonne
Mellobiene 19.01.2007, 09:53#4
Hallo Ivonne,

Die Fahrten die ich bei KK eingereicht habe waren, wie auch im Jahr 2005, tägliche Fahrten von uns Eltern zum Krankenhaus und wieder zurück. Diese wurden 2005 anstandslos von der KK bezahlt. Die KK hat den Bescheid nie zurückgenommen, dass sie uns 22 Cent pro gefahrenen Kilometer zahlen, also gehe oder ging ich davon aus, dass er immer noch gültig ist...

Mein Kleiner macht super Fortschritte... Er konnte am Anfang bis zu seiner Maut-OP nur auf der Seite liegen. Viel Glück und vor allem auch Kraft für Euch und Euren Sonnenschein.

Liebe Grüße
Mellobiene
Gast 19.01.2007, 11:38#5
hi, ich glaube da hast du echt glück gehabt, das die KK das bewilligt hat. bei uns noch nie. besuchsfahrten würden dazu nicht zählen. deshalb bleib ich immer mit im krankenhaus, habe ja noch keine anderen kinder, da geht das noch.
ich denke das die kinder mit einer encephalocele sowie so etwas länger brauchen mit der entwicklung. aber ich hoffe das kommt noch alles. ich wünsche euch auch sehr viel glück und kraft.
wir sind dadurch auch sehr stark geworden. wir sehen jetzt alles meist positiv, egal wie klein der fortschritt auch sein mag, aber es tut sich was.
slt.mama 25.04.2007, 08:52#6
Hallo !

Bei Bundesverband Herzkranke Kinder e. V. http://www.bvhk.de kannst Du Dir eine Broschüre herunterladen, die sich "Sozialrechtliche Hilfen" nennt.

Auf den Seiten 22 bis 28 ist erläutert, was die Krankenkasse zahlen muß oder kann.

Die Stationsassistenz in Eurem Krankenhaus kann Dir ein Attest ausstellen, daß Deine Anwesenheit medizinisch notwendig war.

Unsere Krankenkasse hat daraufhin die Hin- und Rückfahrt, die Fahrten während der Intensivmedizinischen Betreuung und sogar die Besuchsfahrten während der Weiterbehandlung auf Station übernommen. Abgezogen wurden EUR 10,- Eigenanteil.

Auch die ambulanten Fahrten fünf Tage vor und 14 Tage nach der stationären Behandlung wurden übernommen, da der Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzt wurde.
Wieder abzüglich je EUR 10,-.

Den Schwerbehindertenausweis hatten wir da noch nicht.

Ich würde es versuchen. Die Verjährung liegt bei vier Jahren - wenn mein Gedächtnis mich nicht täuscht.

Ich habe auch erst eine Ablehnung erhalten, da ich das mit dem Attest nicht wußte. Ein Telefonat mit der Krankenkasse war da sehr hilfreich: Ich habe nämlich mit einer Kollegin der Sachbearbeiterin sprechen können, und der war das Ganze fast unangenehm.
"Manche Kollegen haben leider überhaupt keine medizinische Vorbildung ... Natürlich ist eine Begleitung durch die Mutter absolut nötig."
[Bild: www.intakt.info]

Viele Grüße !
Schmidt Martina 05.06.2007, 08:07#7
AW: Fahrtkostenerstattung durch d. KK ab

Hallo,

ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen!! Ich bekam 2003/2004 auch komplett die Besuchsfahrten ins KH bezahlt mit 0,22cent pro km und kein Eigenanteil!!

Da hat sich aber einiges geändert und zwar muss man nun pro Weg 5€ Eigenanteil leisten, also hin und zurück 10€!! Auch zahlt unsere KK statt 0,22 cent nur noch 0,17cent pro km!!
Nun kommt es halt drauf an wie weit der Weg ist und ob es sich lohnt (bei uns lohnt es sich nicht mehr)!

Einer Freundin wurde auch gesagt sie bekommt kein Fahrgeld mehr ich hab ihr gesagt was sich bei uns geändert hat und sie hat das ganze noch im Nachhinein beantragt und hat das Fahrgeld bekommen so wie wir abzgl. 5€ Eigenanteil pro Weg!!

Die Ärzte müssen halt zusätzlich bei schreiben dass dein "Besuch" medizinisch notwendig war!! Das ist sehr wichtig!!

LG Martina
Yvonne 05.06.2007, 13:26#8
AW: Fahrtkostenerstattung durch d. KK ab

Hallo,

dem möchte ich noch was dran setzen bezüglich des Eigenanteils.
Wir alle mit behinderten Kindern haben ja pro Jahr nur 1 % Zuzahlungsgrenze vom Einkommen und sobald man es erreicht hat fällt auch der Eigenanteil bei den Fahrtkosten weg. Auch zählt der Eigenteil zu den 1% dazu.

Liebe Grüße

Yvonne