Hallo zusammen,
wollte folgende Info an euch weiter geben, da die bestimmt auch einige von euch betrifft:
In der Praxis traten - bundes- wie bayernweit - immer wieder Probleme mit der Übernahme der Narkosekosten bei zahnärztlicher Behandlung durch die Krankenkassen auf. Die Betroffenen wurden in diesen Fällen privat zur Übernahme der Kosten gedrängt.
Grundlage der Schwierigkeiten ist eine im Laufe des Jahres 2003 ersatzlos gekündigte Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (z.B. in Bayern) und verschiedenen Krankenkassen (u.a. in Bayern auch die AOK) über die Vergütung für schwerbehandelbare bzw. behinderte Patienten.
Neuere Verhandlungen haben zumindest für Bayern nun eine Regelung geschaffen, die aufatmen lässt: Nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns entscheidet ab 2007 der Zahnarzt, ob eine Zahnbehandlung in Vollnarkose notwendig ist. Wenn er keine andere Möglichkeit sieht, die Behandlung ohne die Vollnarkose durchzuführen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung.
Darüber, welche Regelungen in anderen Bundesländern getroffen wurden, liegen uns bislang keine Informationen vor.
Wenn jemand von euch aktuelle Informationen aus anderen Bundesländern beisteuern kann, wäre ich euch sehr dankbar.
LG
Holger
wollte folgende Info an euch weiter geben, da die bestimmt auch einige von euch betrifft:
In der Praxis traten - bundes- wie bayernweit - immer wieder Probleme mit der Übernahme der Narkosekosten bei zahnärztlicher Behandlung durch die Krankenkassen auf. Die Betroffenen wurden in diesen Fällen privat zur Übernahme der Kosten gedrängt.
Grundlage der Schwierigkeiten ist eine im Laufe des Jahres 2003 ersatzlos gekündigte Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (z.B. in Bayern) und verschiedenen Krankenkassen (u.a. in Bayern auch die AOK) über die Vergütung für schwerbehandelbare bzw. behinderte Patienten.
Neuere Verhandlungen haben zumindest für Bayern nun eine Regelung geschaffen, die aufatmen lässt: Nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns entscheidet ab 2007 der Zahnarzt, ob eine Zahnbehandlung in Vollnarkose notwendig ist. Wenn er keine andere Möglichkeit sieht, die Behandlung ohne die Vollnarkose durchzuführen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung.
Darüber, welche Regelungen in anderen Bundesländern getroffen wurden, liegen uns bislang keine Informationen vor.
Wenn jemand von euch aktuelle Informationen aus anderen Bundesländern beisteuern kann, wäre ich euch sehr dankbar.
LG
Holger
