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Vollnarkose bei Zahnbehandlung

Holger 18.01.2007, 11:36#1
Hallo zusammen,
wollte folgende Info an euch weiter geben, da die bestimmt auch einige von euch betrifft:

In der Praxis traten - bundes- wie bayernweit - immer wieder Probleme mit der Übernahme der Narkosekosten bei zahnärztlicher Behandlung durch die Krankenkassen auf. Die Betroffenen wurden in diesen Fällen privat zur Übernahme der Kosten gedrängt.

Grundlage der Schwierigkeiten ist eine im Laufe des Jahres 2003 ersatzlos gekündigte Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (z.B. in Bayern) und verschiedenen Krankenkassen (u.a. in Bayern auch die AOK) über die Vergütung für schwerbehandelbare bzw. behinderte Patienten.

Neuere Verhandlungen haben zumindest für Bayern nun eine Regelung geschaffen, die aufatmen lässt: Nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns entscheidet ab 2007 der Zahnarzt, ob eine Zahnbehandlung in Vollnarkose notwendig ist. Wenn er keine andere Möglichkeit sieht, die Behandlung ohne die Vollnarkose durchzuführen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung.

Darüber, welche Regelungen in anderen Bundesländern getroffen wurden, liegen uns bislang keine Informationen vor.

Wenn jemand von euch aktuelle Informationen aus anderen Bundesländern beisteuern kann, wäre ich euch sehr dankbar.

LG
Holger
Yvonne 18.01.2007, 13:15#2
Hallo Holger,

Jana ( gesudes Kind) wurde ja Ebde letzten jahres unter Bollnarkose an den Zähnen operiert und unser Kinderarzt hat voll die Welle gemacht undmeinte ich soll aufpassen, dass die Kosten der Vollnarkose die KK nicht mehr trägt. Habe dann mit dem Zahnarzt gesprochen und da wurde mir gesagt, dass bis Ende 2006 noch gezahlt wird und das in Verhandlungen steht, dass ab 2007 nur noch bei behinderten die Vollnarkose übernnommen wird. Ende des Monats müssen wir wieder zur Prophylaxe und ich hoffe, dass ich daran denke mal zu Fragen um einformieren, ob es nun eine einheitliche Regelung gibt.

Liebe Grüße

Yvonne
Holger 09.02.2007, 13:13#3
Hallo zusammen!

Habe noch einen Nachtrag zum Thema: Mittlerweile konnte ich klären, dass diese Regelung BUNDESWEIT anwendbar ist. Hintergrund ist ein Beschluss zur Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes, der seit 01.01.07 gilt. Darin heißt es:
Die Erbringung von Narkosen gemäß Abschnitt 5.3 im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen ist nur berechnungsfähig bei:
– Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die ICD-Codierung ist mit Begründung anzugeben.
– Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie. Die ICD-Codierung ist mit Begründung anzugeben.

Noch sind nicht alle Zahnärzte darüber informiert, weil das über die Kassenzahnärztlichen Landesvereinigungen geschieht. Solltet ihr Probleme haben, könnt ihr euch den Wortlaut des Beschlusses von der Homepage des Deutschen Ärzteblatts ausdrucken und dem Zahnarzt vorlegen.

Trotzdem wünsche ich euch natürlich, dass eure Kids nicht zu oft zum Zahnarzt müssen ...

LG
Holger
Yvonne 14.11.2007, 18:22#4
AW: Vollnarkose bei Zahnbehandlung

Hallo ihr,

tja nun hat es uns auch erwischt und Sarah muss am 13.12.07 per Vollnarkose operiert werden. Ein Zahn ist so defekt und muss wohl gezogen werden, dann 2 Löcher und mal sehen was sie noch so finden, weil sie ja nur immer ganz kurz in den Mund gucken lässt.
Die Zahnärztin riet mir,mir eine Kostenübernahme der KK zu holen, denn sie hat schon die dollsten Dinger erlebt, dass die KK sich weigerte zu zahlen bevor wir auf den Kosten sitzen.
Habe dann bei der KK angerufen und gesagt, dass mein Kind aufgrund ihrer Schwerbehinderung eine Vollnarkose benötigt und was sie benötigen, damit ich eine Kostenübernahme bekomme.
Na sagt die Tante doch am Telefon, na wenn sie Schwerbehindert ist und nicht still hält wäre es ja noch lange kein Grund eine Vollnarkose zu machen und sie die Kosten übernehmen. Sie benötigt ein Attest. Am liebsten hätte ich sie durchs Teleon gezogen bei der Aussage, also ob man aus Spaß ein Kind unter Narkose setzt. tztztz.
Bin dann mit dem Attest vom Kinderarzt hin und war schon auf Krawall gebürstet. Musst dann auch noch ein Attest vom Zahnarzt besorgen und haben es dann Gott sei Dank genehmigt.

Kann euch nur allen raten, wenn ihr vor einer Zahn OP steht unter Vollnarkose euch die Einwilligung der Kostenübernahme der KK zu holen, damit ihr auf der sicheren Seite seid.
Im übrigen müssen wir die Miete für den Raum selber zahlen.
Macht pro Stunde 40€

Liebe Grüße

Yvonne
[Bild: www.cosgan.de]