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Rehamaßname oder Kur

chinarolle 22.07.2004, 14:37#1
Hallo ihr Lieben,

gestern bei meiner Ergotherapeutin fiehl mir ein Blättchen in die Hände von den Sanitas Kliniken "Bromerhof". Das Haus sieht sehr gut aus und auch das Konzept gefällt mir. Die Homepage sagt auch einiges  ( www.sanitas-kliniken.de ), aber was soll ich nun beantragen, wenn ich dort hin wolle ? In dem Blatt steht, man beantrage eine Rehamaßname für die gesamte Familie für den Zustand nach Frühgeborenen Kindern (ab dem 1. bis 14 Lebensjahr). Ist das dann nicht eine Kur für die KK ?
Ist eine Rehamaßname nicht immer direkt nach einem Unfall, OP ect. zu machen, um wieder etwas zu erlernen? Wird dies dann nicht immer von den Kassen übernommen ? Habe gehört bei der Reha ist das so .
Und noch ne Frage, wo soll ich das beantragen, denn die Kinder sind bei dem leibl. Vater in der Versicherung und mein jetzíger Mann und ich bei einer anderen. Muß ich dann alles zwei Mal beantragen ?

Wäre schön, wenn mir da einer einen Rat geben kann !!!

Bis dann Eure chinarolle  
Gast 22.07.2004, 21:20#2
Hallo Chinarolle,

die Sache mit den Kuren und Rehas ist leider nicht so einfach, wie wir selber feststellen mussten.

Wenn du eine Reha für die ganze Familie beantragst, weil eines deiner Kinder krank ist/war etc. dann läuft die gesamte Massnahme über die Krankenkasse, wo dieses Kind versichert ist. Es gibt hier Abkommen zwischen den Krankenversicherern (dies wurde irgendwann einmal von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen). Eine Reha muss nicht immer gleich im Anschluss an einen Unfall etc. erfolgen. Manches mal kann es auch sinnvoll sein 1 oder 2 Jahre zu warten, damit sich die Familie erst einmal wieder sortieren kann. Von rechtlicher Seite ist dies nicht zu beanstanden und die Kassen tun dies auch nicht. Wichtig ist eben, das von ärztlicher Seite die Familienkur auch für alle befürwortet bzw. notwendig ist.

Mehr kann ich leider auch nicht zu deinem Problem beitragen. Am besten ist es, du erkundigst dich einmal bei der Lebenshilfe oder Caritas etc. Die kennen sich damit i.d. Regel aus und helfen dir.

Schöne Grüsse
Harald
clawi_anna17 28.07.2004, 20:06#3
Hallo,

Meine Eltern wollen mal in Kur an AOK anmachen und anmelden und KK lehnt oft ab und leitet zur BFA. BFA antwortet schon über 3 Monate nicht, so lang. Dann haben wir ein " Widerspruch" an BFA gemacht wegen § Gesetzsbuch steht auch da. In mittel Juli hat BFA mich anerkennt für Kur. Aber BFA erlaubt mich ohne Begleitung. Meine Mama sagt Bfa steht aber ohne Begleitung wegen ich gehörlos bin. Man muss klar Begleitung zur Gebärdensprache. Wieso soll Bfa für Begleitung ablehnen? Weisst euch eine Grund ?

Gruß Anna