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Gerichtsurteil Schulbegleiter

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    Gerichtsurteil Schulbegleiter

    Hier ein wichtiger Artikel zum Thema Zuständigkeit Bezirk und Jugendämter:

    http://www.mainpost.de/regional/wuer...art736,6303731

    Wenn das Gerichtsurteil durchgeht, könnte das ein Meilenstein in der Behördenwillkür werden.
    LG v. Sanne

    #2
    AW: Gerichtsurteil Schulbegleiter

    Hallo Sanne,

    wäre ja nur mehr als Gerecht. Denn es gibt keine wirklich logische
    Begründung hier so einen Unterschied zu machen - Die Betreuung der
    Kinder war und bleibt die Gleiche.

    Es freut mich immer wieder, wenn solch ein Fall auch in die Öffentlichkeit
    kommt, um diese Mißstände auch nicht Betroffenen näher zu bringen.
    Und für uns Betroffene ist es ein großer Schritt in eine gute Richtung.

    LG Goldstück

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      #3
      AW: Gerichtsurteil Schulbegleiter

      Hallo miteinander,

      es fängt damit an, dass die Zuständigkeit hin- und hergeschoben wird. Jedes Amt bekommt die Vorgabe zu sparen. Die Einnahmen nehmen ab und die Ausgaben steigen stetig. Theorethisch könnten einen die "Vollstrecker" hinter den Schreibtischen leid tun. Denn auch die haben ihre Vorgaben und müssen sich daran halten. Der faule Fisch hängt viel weiter "oben" rum.

      Recht sollte aber in einem Rechtsstaat auch Recht bleiben. Momentan scheint man sein Recht im sozialen Bereich offensichtlich fast nur noch über die gerichtliche Ebene zu bekommen.

      Das ist traurig, aber wahr.

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        #4
        AW: Gerichtsurteil Schulbegleiter

        Zitat von Myriam Beitrag anzeigen
        Hallo miteinander,

        Recht sollte aber in einem Rechtsstaat auch Recht bleiben. Momentan scheint man sein Recht im sozialen Bereich offensichtlich fast nur noch über die gerichtliche Ebene zu bekommen.

        Das ist traurig, aber wahr.
        Seltsam, genau den Spruch habe ich immer von einem Beamten im Bezirk gehört, wenn wir etwas beantragt haben was dann abgelehnt wurde:

        wir leben in einem Rechtsstaat.........
        LG v. sanne

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          #5
          AW: Gerichtsurteil Schulbegleiter

          Hallo miteinander,

          ich habe mich mal mit dem Begriff "Rechtsstaat" näher befasst.

          Rechtsstaat = Der Staat hat Recht?



          a) Achtung der Grundrechte: Die Grundrechte des Grundgesetzes binden alle Organe der Staatsgewalt „als unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1 III GG). V.a. sind sie in ihrem Wesensgehalt der Disposition des Gesetzgebers entzogen (Art. 19 II GG) und werden von unabhängigen Gerichten gewährleistet (Art. 19 IV GG).
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            #6
            AW: Gerichtsurteil Schulbegleiter

            Zitat von Löwenkind Beitrag anzeigen
            Hallo miteinander,

            ich habe mich mal mit dem Begriff "Rechtsstaat" näher befasst.

            Rechtsstaat = Der Staat hat Recht?
            Ja, das ist alles eine Auslegungssache...........
            LG v. Sanne

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