In Bayern wurde mit der Reform des BayEUG im Jahr 2003 der Zugang zur allgemeinen Schule für die meisten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf rechtlich ermöglicht. Dabei wurden bereits verschiedene Formen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf entwickelt:
Kooperationsklassen
Partnerklassen(ehemals Außenklasse)
Offene Klassen der Förderschule
Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler

Mehr dazu findet man auf dieser Seite: Gute Schule Oberfranken