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Grundsicherung

sabine.d 05.09.2010, 14:19#1
Hallo

Hab mal eine Frage.

Kann ich für meinen Sohn Benjamin 22 Jahre (geistige behinderung) Schwerbehinderten Ausweiß 50% unbefristet Grundsicherung beantragen? Ich arbeite im Öffentlichen Dienst bekomme Kindergeld 184euro,und beziehe von seinem Vater Unterhalt in höhe von 232,13 euro.Bin Betreuerin von meinen Sohn.

lg
sabine
amai 05.09.2010, 14:53#2
AW: Grundsicherung

Hallo Sabine,
herzlich willlkommen.
Ich empfehle dir einmal die Infos auf den Infoseiten *mein Recht* , oben ist ein Menüknopf wo man dorthin gelangen kann, hier für dich aber der Direktlink zu den Infos:
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html

sowie die Broschüre des BVMK zur Grundsicherung:
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf

Der Unterhalt vom Vater würde auf die Grundsicherung angerechnet. Zu überlegen wäre, ob der Vater überhaupt weiterhin verpflichtet wäre Unterhalt zu zahlen, denn grundsätzlich würde die Grundsicherung ja den Bedarf des Kindes zur Lebenshaltung decken.
Zahlt der Vater freiwillig oder gibt es einen Titel des Gerichtes?

siehe auch Punkt 14 der Broschüre.

LG, amai
sabine.d 05.09.2010, 15:18#3
AW: Grundsicherung

Hallo amai

Laut meines Rechtsanwaltes ist er auf grund der behinderung meines Sohnes weiterhin verpflichtet seinen Beitrag zum Lebensunterhalt seines Sohnes beizutragen.Ich hätte es auch gerichtlich machen können,was mein Ex nicht wollte,da auch dann seine monatl. Unfallrente angerechnet worden wäre,und dann der Unterhaltssatz höher gewesen wäre,also zahlt er jetzt 232,13 euro weiter.
amai 05.09.2010, 15:33#4
AW: Grundsicherung

Hallo Sabine,
das gilt solange dein Sohn seinen Unterhalt nicht anderweitig sichern kann, insofern stimmt es.

Ich beziehe mich auf diesen Punkt:
"14. Wie wirken sich Unterhaltszahlungen eines Elternteils auf die
Grundsicherung aus?
Leistet ein Elternteil seinem grundsicherungsberechtigten
Kind Unterhalt – z.B., weil die Eltern geschieden sind und der Vater zur
Zahlung von Unterhalt verurteilt wurde – handelt es sich hierbei um
Einkommen des/der Grundsicherungsberechtigten, welches bedarfsmindernd auf die Grundsicherung anzurechnen ist (siehe dazu
im einzelnen Frage 4). Grundsicherungsberechtigte profitieren also
nicht von solchen Unterhaltszahlungen.
Stellt der Elternteil seine Leistungen ein, darf das Sozialamt
nicht verlangen, dass der Unterhalt weitergezahlt wird. Denn der
Gesetzgeber hat im Rahmen der Grundsicherung bewusst auf die
Kostenheranziehung unterhaltspflichtiger Eltern verzichtet, sofern
deren Einkommen 100.000 Euro im Jahr nicht überschreitet (siehe dazu
im einzelnen Frage 12) und ist damit davon ausgegangen, dass
Eltern solche Zahlungen nicht erbringen.
"

LG, amai
sabine.d 05.09.2010, 18:02#5
AW: Grundsicherung

Hallo amai

Danke für deine Antwort.Ich werde keine Grundsicherung beantragen,denn ich sehe nicht ein warum alles an mir hängen bleiben soll.Er kümmert sich doch überhaupt nicht mehr um seinen sohn,also wieso soll ich für alles alleine aufkommen.Ich habe meinen Sohn Jahr für Jahr das intressiert meinen Ex doch nicht.
amai 05.09.2010, 20:59#6
AW: Grundsicherung

Hallo Sabine,
verdienst du denn mehr wie 100.000 Euro im Jahr? Wenn nicht, musst auch Du deinem Kind keinen Unterhalt mehr leisten und zur Grundsicherung beitragen.

Lese dir doch die von mir verlinkten Infos und Broschüren noch einmal in Ruhe durch und stelle deine konkreten Fragen.

Als Betreuerin und Mutter solltest du dafür sorgen, dass dein Kind auch dann gut versorgt ist, wenn du das nicht mehr übernehmen kannst.

Wenn dein Sohn auf Dauer nicht einer geregelten Tätigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt nachkommen kann und sich selber unterhalten dann ist Grundsicherung plus evtl. beschützte Werkstatt der richtige Weg.

Hat dein Sohn einen Schulabschluß? Welche Schule hat er besucht? Was macht er aktuell (Werkstatt oder eine Ausbildung evtl.?) Magst du vielleicht genauer erzählen, was für eine Erkrankung / Diagnose(n) dein Sohn hat?
Hat er auf dem SBA auch noch Merkzeichen? Ich frage, weil mir der Grad der Behinderung mit 50 % für eine geistige Behinderung zu gering bemessen scheint.

LG, amai
sabine.d 06.09.2010, 07:26#7
AW: Grundsicherung

Hallo amai

Ich verdiene natürlich keine 100.000 im jahr.Ich werde mir alles nochmal durchlesen.
Mein Sohn arbeitet in einer Behinderten Werkstatt.Er hat auf den normalen Arbeitsmarkt keine Chance.Er hat auch keine normale Schule besucht,sondern ist ins TPZ bei uns in Hof gegangen.

Laut Ärztliches Zeugnis was ich gebraucht habe fürs Gericht,als ich betreuerin wurde
liegt bei meinen Sohn eine psychosoziale-und motorische Retardierung vor.
Er ist in seiner Entwicklung hinten dran.Er ist nicht wie normale Jugendliche in seinen Alter.
Gemerkt haben Sie es bei den Untersuchungen als kleinkind da war er schon hinten dran.

Körperlich ist er ok,nur geistig.Vieleicht lag es doch an meiner Geburt denn die war fürs erste Kind zu schnell.Ich habe ja nur 17 min gebraucht.Jeder Arzt und Therapeuten haben mir gesagt das ich eine Sturzgeburt hatte,und dadurch Benjamin etwas abbekommen hat.

Am Anfang der Diaknose kam ich nicht damit klar,das mein Kind nicht so sein wird wie andre,aber mittlerweile habe ich es so angenommen wie es ist,denn ich kann es eh nicht ändern.Auf seinen Vater kann ich nicht zählen,und will es auch nicht mehr.Mein Sohn und ich machen jetzt das beste drauß.