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Bewilligung von Behandlungseinheiten

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    Bewilligung von Behandlungseinheiten

    Hallo,
    ich möchte uns kurz vorstellen, bevor ich zu meiner Frage komme.
    Wir sind eine fünfköpfige Familie, unsere Tochter hat Epilepsie (Grand mal, status epilepticus) unser kleiner Sohn hat irgendwas , heißt mal Autismus, hieß mal Mutismus mal "kann ich mir auch ncht erklären" und außerdem hat er jetzt auch noch die Diagnose Astma
    Der Große kämpft nur damit, dass er ja auch noch da ist.

    Der Kleine geht in einen Integrationskindergarten und bekommt zusätzlich Heilpädagogik und Ergo in der Frühförderung.

    Wir haben hier 36 Behandlungseinheiten bekommen, die natürlich kein ganzes Jahr herhalten. Deshalb haben wir Ende Februar eine Aufstockung beim Bezirk Oberbayern beantragt. Wir haben hier ein detailiertes Integrationszeugnis mit eingereicht, weshalb er die Förderung das komplette Jahr braucht und eine Pause nicht zu vertreten ist.
    Unser Antrag wurde mitlerweile dreimal abgelehnt und zwar jedesmal mit der fachlichen Begrünung "wir sind der Meinung das ist nicht notwendig"

    Meinen Kindern sage ich immer "weil halt" gilt nicht, da muss man sich schon mehr überlegen.


    Mittlerweile liegt der Widerspruch bei der Widerspruchstelle der Regierung (vorher lag er 8 Wochen in der internen Widerspruchsstelle). Wir haben jetzt einen Brief bekommen, dass es wohl noch ein wenig dauert. Der Antrag, wie gesagt wurde Ende Februar gestellt.

    Wir sind also jetzt in einer Zwangspause, da die Einheiten ausgelaufen sind. Die familiäre Situation ist alles andere als spassig. Finn hat derzeit Topsuchsanfälle, dass Nachbarn 5 Häuser weiter (die ihn kennenund einschätzen können wie er tickt) klingeln und fragen ob nicht doch tatsächlich mal was passiert ist.

    Ich habe mich mehrfach per E-mail an die Behindertenbeauftagte Oberbayerns gewendet mit der Bitte um Beratung etc. Da kriegt man noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.

    Meine Frage jetzt: Kennt sich jemand damit aus. Kann der Fachdienst ohne eine fachliche Begründung bescheiden, dass 36 BE reichen? Entgegen der fachlichen Stellungsnahmen des behandelnden Arztes, des Integrationskindergarten und der Frühförderstellle, die alle schreiben "wir brauchen 72 BE". Und das ohne je das Kind gesehen zu haben, mit Arzt, Eltern oder Therapeut gesprochen zu haben?

    Wer hat Erfahrung mit einer Klage. Auch wenn bei uns das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen ist, und selbst ein Erfolg zu spät kommt, möchte ich nicht einfach klein beigeben. Ich bin mir nur im Moment nicht ganz sicher wie weit meine Kraft noch reicht.

    Wir versuchen alles, wrklich alles um unseren Kindern trotz ihrer Einschränkungen eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass wir ihnen die Förderungen ermöglichen, die ihnen helfen. Wenn wir uns unseren jetzt gerade 5 jährigen Finn ansehen, was er kann und tut, im Vergleich zu vor 4 Jahren gibt uns der Erfolg auch Recht.
    Es fühle mich so unendlich wütend, traurig und vor allem hilflos wie das ganze jetzt läuft.

    Gruß Moni

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