Hallo,
ich blick grade im Behördendschungel nicht mehr durch und brauche einige Tipps.
Unser Sohn besucht einen Regelkindergarten als Integrationskind. Er hat Asperger Syndrom und erhält seit 9/2010 Eingliederungshilfe über den Bezirk Oberbayern. Die Gruppe wurde um 1 Kind reduziert und einmal die Woche kommt eine Heilpädagogin und arbeitet mit ihm.
Dazu habe ich folgendes hier bei INTAKT gefunden, das entspricht der Hilfe, die unser Sohn bekommt:
Bezirk Oberbayern
Eine Integrationsgruppe erhält eine Reduzierung der Gruppenstärke um 2-3 Kinder pro Kind mit Behinderung, jedoch keine zusätzliche pädagogische Fachkraft. Stattdessen hat das Kind einen Anspruch darauf, von einem Fachdienst 2 Behandlungseinheiten pro Woche heilpädagogische, pädagogische oder psychologische Förderung (§53 SGB XII) zu erhalten.
Der Kindergarten erhält vom Sozialhilfeträger 27,30 Euro pro Öffnungstag, wovon der Fachdienst und die therapeutische Betreuung zu bezahlen sind. Eine pädagogische Unterstützung für das Kindergartenpersonal ist nicht vorgesehen.
Im kommenden Jahr wird unser Sohn ein Vorschulkind sein und die Erzieherin und die HP meinen, er bräuchte dafür mehr Unterstützung, z.B. in Form einer Integrationskraft für ca. 6h/Woche während des Vorschulunterrichts.
Nun seh ich aber über die Eingliederungshilfe in Oberbayern keine Möglichkeit dafür (siehe oben), das ist nicht vorgesehen in Regelkindergärten. Das gleiche sagte mir auch eine Beratungsstelle einer Förderschule im Umkreis. Sowas geht in OBB wohl nur in einer SVE.
Nun die Frage: Wie und wo kann ich eine solche individuelle Hilfe dennoch beantragen?! Eventuell über andere Behörden, Stellen, Geldtöpfe?
Ich dachte jetzt als eine Möglichkeit daran, eine Pflegestufe zu beantragen und über die zusätzlichen Betreuungsleistungen (so wir sie bekommen!) einen Teil der Stunden abzurechnen.
Oder ginge es über das persönliche Budget? Oder schließt sich das mit der schon gewährten Eingliederungshilfe ebenfalls aus?
Hat jemand Ideen???
Danke!
ich blick grade im Behördendschungel nicht mehr durch und brauche einige Tipps.
Unser Sohn besucht einen Regelkindergarten als Integrationskind. Er hat Asperger Syndrom und erhält seit 9/2010 Eingliederungshilfe über den Bezirk Oberbayern. Die Gruppe wurde um 1 Kind reduziert und einmal die Woche kommt eine Heilpädagogin und arbeitet mit ihm.
Dazu habe ich folgendes hier bei INTAKT gefunden, das entspricht der Hilfe, die unser Sohn bekommt:
Bezirk Oberbayern
Eine Integrationsgruppe erhält eine Reduzierung der Gruppenstärke um 2-3 Kinder pro Kind mit Behinderung, jedoch keine zusätzliche pädagogische Fachkraft. Stattdessen hat das Kind einen Anspruch darauf, von einem Fachdienst 2 Behandlungseinheiten pro Woche heilpädagogische, pädagogische oder psychologische Förderung (§53 SGB XII) zu erhalten.
Der Kindergarten erhält vom Sozialhilfeträger 27,30 Euro pro Öffnungstag, wovon der Fachdienst und die therapeutische Betreuung zu bezahlen sind. Eine pädagogische Unterstützung für das Kindergartenpersonal ist nicht vorgesehen.
Im kommenden Jahr wird unser Sohn ein Vorschulkind sein und die Erzieherin und die HP meinen, er bräuchte dafür mehr Unterstützung, z.B. in Form einer Integrationskraft für ca. 6h/Woche während des Vorschulunterrichts.
Nun seh ich aber über die Eingliederungshilfe in Oberbayern keine Möglichkeit dafür (siehe oben), das ist nicht vorgesehen in Regelkindergärten. Das gleiche sagte mir auch eine Beratungsstelle einer Förderschule im Umkreis. Sowas geht in OBB wohl nur in einer SVE.
Nun die Frage: Wie und wo kann ich eine solche individuelle Hilfe dennoch beantragen?! Eventuell über andere Behörden, Stellen, Geldtöpfe?
Ich dachte jetzt als eine Möglichkeit daran, eine Pflegestufe zu beantragen und über die zusätzlichen Betreuungsleistungen (so wir sie bekommen!) einen Teil der Stunden abzurechnen.
Oder ginge es über das persönliche Budget? Oder schließt sich das mit der schon gewährten Eingliederungshilfe ebenfalls aus?
Hat jemand Ideen???
Danke!