Die AOK Bayern übernimmt vorerst weiter die Kosten für die einfache Behandlungspflege in Wohngruppen. So sollen individuelle Härten vermieden werden. Gleichzeitig strebt die Kasse aber eine endgültige juristische Klärung dieser Frage an. Das hat die AOK nach einem Erörterungstermin am Landessozialgericht Schweinfurt, der am Dienstag keine weitere Klärung gebracht hat, mitgeteilt. Mit dem neuen Verfahren soll verhindert werden, dass Versicherte in ambulanten Wohngruppen unverschuldet in eine möglicherweise langwierige Rechtsklärung hineingezogen werden, heißt es.
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Ambulante Demenz- Wohngemeinschaften
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