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Noch Fragen zu ADHS

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    Noch Fragen zu ADHS

    Hallo,
    Ich habe auch einen Sohn der getestet ADHS hat. Nun ist meine Frage: Kann oder sollte man für ADHS Kinder auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen ?
    Ciao Kerstin

    #2
    Hallo Kerstin![B]

    na ja....BEANTRAGEN...kannst du ja so ziemlich alles - alles, was du willst.

    Ich weiss nicht, was Du mit diesem Ausweis erreichen willst?

    ...Steuer-Erleichterung? Ja, dafür könnte ein Ausweis dienlich sein!

    ...Eintritts-Ermässigung?...hmm, dafür brauchst Du glaub ich mindestens 50% GdB...."nur" mit ADS wirst Du das aber kaum erreichen.

    (==> Patrick hatte zuletzt, ohne die Asperger-Diagnose zwar, aber dennoch dem ganzen Rest nur noch 50%).

    - Pflegegeld?...dafür solltest Du unbedingt ein Pflege-Tagebuch führen, um die zu leistenden täglichen Arbeiten quasi minütlich nachweisen zu können. Ob die Existenz eines Schwrb-Ausweises von Vorteil ist, um Pflegegeld zu erhalten, weiss ich nicht.

    ----

    Weiterhin bitte bedenken: Wie hat Dein Kind die Diagnostik und den Aufbau der eigenen Identität bisher verarbeitet? Zu welchen gedanklichen Ergebnissen ist Dein Kind entsprechend gekommen?

    lg von biene63

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      #3
      Hallo Kerstin,

      Kuck dir auch mal diesen Beitrag mit der gleichen Frage an. Glaube nicht, dass dein Antrag etwas bringt. Aber vielleicht schreibst du dort einfach mal Yvonne, wie's bei ihr ist.

      LG
      Holger
      Früher www.intakt.info

      jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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        #4
        Hallo,

        meine Sohn hat ADHS und muss deshalb seine Lehre nach eienen Jahr beenden und ist seidher Arbeitslos.Wir habe große Probleme mit dem Arbeitsamt wegen einer Förderung um eine neue Lehrstelle.
        Hat jemann eine Rat oder änliche erfahrungen gemacht.?
        Wir sind für jeder Hilfe Dankbar.

        Kommentar


          #5
          Hallo Holger!

          Auch wenn Dein Beitrag in diesem Thema schon länger her ist, möchte ich doch noch was dazu sagen.

          Glaube nicht, dass dein Antrag etwas bringt.
          Da muss ich Dir mit Verweis auf die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" ganz klar widersprechen.

          In der GdB/MdE-Tabelle http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm steht:

          http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/2...traechtigungen

          Entwicklungsstörungen im Kindesalter

          Die Beurteilung setzt eine standardisierte Befunderhebung mit Durchführung geeigneter Testverfahren und Bestimmung des Entwicklungsquotienten (EQ) voraus. (Nachuntersuchung mit Beginn der Schulpflicht)

          Umschriebene Entwicklungsstörungen in den Bereichen Motorik, Sprache oder Wahrnehmung und Aufmerksamkeit
          leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung 0 - 10
          sonst - bis zum Ausgleich - je nach Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung 20 - 40
          bei besonders schwerer Ausprägung (selten) 50

          Globale Entwicklungsstörungen (Einschränkungen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und Spielverhalten, Motorik, Selbständigkeit, soziale Integration)

          je nach Ausmaß der sozialen Einordnungsstörung und der Verhaltensstörung (z.B. Hyperaktivität, Aggressivität)

          geringe Auswirkungen 30 - 40
          starke Auswirkungen (z.B. EQ von 70 bis über 50) 50 - 70
          schwere Auswirkungen (z.B. EQ 50 und weniger) 80 -100


          Weiter unten steht:

          Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen

          Autistische Syndrome
          leichte Formen (z.B. Typ Asperger) 50 - 80
          sonst 100

          Andere emotionale und psychosoziale Störungen
          ("Verhaltensstörungen") mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten
          (z.B. Integration in der Normalschule nicht möglich)


          Zu letzterem zählt auch ADHS.
          D.h. wenn ein Kind ADHS in starker Ausprägung hat, gibt es einen GdB bis 100.

          Außerdem steht hier: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/22.htm

          22 Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen

          Bei autistischen Syndromen sowie anderen emotionalen und psychosozialen Störungen mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist in der Regel Hilflosigkeit bis zum 16. Lebensjahr - in manchen Fällen auch darüber hinaus - anzunehmen.

          Und zu diesen anderen emotionalen und psychoszialen störungen zählt ADHS.

          Mit Vorliegen das H müsste das Kind dann auch das B bekommen.

          http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm

          (2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.

          Liebe Grüße

          Annette

          PS an Holger: In dem von Dir verlinkten Beitrag geht es um einen Treppenlift, da hast Du wohl den falschen Link erwischt!



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            #6
            Hallo Annette,

            nochmal danke für's Zurechtrücken...

            Ich nehme sofort alles zurück. Mir war das damals wirklich nicht geläufig, weshalb ich gar nicht nachgelesen hatte...

            Der falsche Link könnten auf diesen Beitrag verweisen, bei dem es um das gleiche Thema ging. Nach den Beiträgen dort, bekam ich auch langsam Zweifel... deshalb danke für deine umfassenden Infos!!

            LG
            Holger
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              #7
              AW: Noch Fragen zu ADHS

              Hallo Forum , meíne Enkelin hat einen GdB von 80, seit 6 Jahren. Der GdB von 80 wurde aufgrund ihrer Verhaltensstörungen gegeben. Sie ist 15 Jahre jung und besucht die Realschule.Auf jeden Fall würde ich einen Antrag stellen.


              Gruß Oma53

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