Hallo ich habe folgendes prob. ich arbeite in einem Wohnheim für behinderte Erwachsene in der Wohngruppe gibt es eine Person die selbstständig ihre Meinung äußern kann zwar nicht über die „normal“ Sprache aber durch Kopfnicken und Gesichtszügen und einem Sprachcomputer. Jetzt ist es so das der Bewohner das Heim wechseln soll (von den Eltern aus) der Bewohner möchte dies aber absolut nicht nur leider lassen sich die Eltern nicht wirklich überzeugen gibt es nicht irgendwie Möglichkeiten das der Bewohner selbstständig über den Aufenthalt bestimmen kann?
nachdem es sich um eine Wohngruppe für Erwachsene handelt, nehme ich an, dass die betreffende Person volljährig ist. In diesem Fall ist die Person natürlich mündig, und kann selbst entscheiden, es sei denn, es wurde ein Betreuer / Vormund eingesetzt. Dieser muss nach Wohl und Willen der betreffenden Person entscheiden. Falls die Familienangehörigen offen gegen den Willen des Bewohners / der Bewohnerin handeln, kann es sinnvoll sein, einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen. Aus dem Online-Lexikon Betreuungsrecht:
Allerdings kann es z.B. sein, dass eine Betreuung trotz Vorhandenseins von Familienangehörigen oder Bevollmächtigten nötig wird, nämlich dann, wenn diese Personen gegen Wohl und Willen der betroffenen Person handeln oder von ihr nicht mehr kontrolliert werden können. Außerdem müssen die oben genannten sozialen Hilfen beantragt, organisiert und ggf. bezahlt werden. Hierfür ist in der Regel ein gesetzlicher Vertreter nötig.
Die Betreuungsstellen sind üblicherweise bei den Stadtverwaltungen und Landratsämtern angesiedelt. Ich würde zunächst versuchen, eine solche Stelle um Schlichtung zu bitten, bevor ein gesetzlicher Betreuer beantragt wird.
Ciao,
Wolfgang
