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    Hallo zusammen!!
    Habe heute beim Sozialamt die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen.Mein Sachbearbeiter gibt mir genau 3 Monate,danach habe ich in einer anderen(kleineren und billigeren) Wohnung zu sitzen.Das Auto darf ich bis Ende Erziehungsgeld behalten-danach weg.
    Ich habe keine Ahnung wie es weitergehen soll-fühle mich heute wie im Trance.
    Wäre dankbar für einwenig Aufmunterung und Rat.

    LG
    Sabine

    #2
    Hallo Sabine,
    uff, das war wohl ein richtiger Keulenschlag. Wahrscheinlich ist es am besten, wenn Du eine Rechtsberatung aufsuchst. Sehr empfehlenswert und sehr günstig ist die Rechtsberatung des VDK. Wenn Du Mitglieg wirst (kostet glaube ich 3 Euro pro Monat), bekommst Du kostenlosen und kompetenten Rechtsbeistand. Dort kann man Dir auch sagen, welche Forderungen des Sachbearbeiters rechtens sind, wo er Dir unerlaubterweise die Pistole auf die Brust gesetzt hast, und welche Leistungen Dir sonst noch zustehen.

    Ciao und viel Glück,
    Wolfgang

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      #3
      hallo!
      ich habe mich gerade als ein neues mitglied registrieren lassen.
      erhältst du laufende sozialhilfe und lebst nach meinung des sozialamtes auf zu großem wohnraum?
      ich bekomme ergänzende laufende sozialhilfe und lebe ebenfalls in einer angeblich zu großen und zu teuren wohnung. und das schon seit über einem jahr.
      ich habe 3 monate lang die volle miete angerechnet bekommen, danach nur noch den satz, der einer angemessenen wohnung entspricht. aber leistungen erhalte ich weiterhin.

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        #4
        Hallo Sabine ,
        vielleicht hilft dir dieses Urteil weiter und macht ein bisschen Mut?

        Autobesitz kein Grund für Sozialhilfekürzung

        Sozialhilfeempfängern mit eigenem Auto darf nicht pauschal die staatliche Unterstützung gekürzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem Urteil entschieden. Eine solche Praxis finde im Gesetz keine Grundlage (Az.: l L 753/01). Wohl aber dürfe die zuständige Behörde nachforschen, woher das Geld für die Unterhaltung eines Autos stamme. Zwar berechtige der Besitz eines Autos zu Zweifeln an der Hilfsbedürftigkeit, doch wenn der Hilfeempfänger diese Kosten durch Einsparungen aus den erhaltenen Sozialhilfeleistungen aufbringe, sei deren Kürzung unzulässig.

        Wie sieht es denn mit der Größe der Wohnung aus? Wieviel Zimmer/ m² sind das denn? Weil ich denke bei sechs Personen (du und 5 Kinder) brauchst du einfach Platz! Auch wegen der Behinderungen, wenn ich mich recht erinner war da was mit Hämophilie, also da wär mir die Gefahr von Stürzen aus einem Etagenbett die mir sofort einfällt. zum Beispiel.

        Auch ich würde dir raten dir anwaltlichen Rat zu besorgen, der Vdk wurde schon genannt. Aber du kannstauch über das Amtsgericht Beratung über einen Rechtspfleger bekommen, bei deinem geringen Einkommen bzw gar keines auch einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt deiner Wahl.

        Ich wünsche dir jedenfalls alles Liebe und Gute und viel Erfolg.
        Liebe Grüße, amai

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          #5
          Hallo!!!

          Danke für Eure Antworten!!!!!!!!& #33;!!!!!!!!!& #33;!!
          Werde mich gleich mal umgucken nach dieser VDK!
          Wünsche Euch allen ein schönes WE!!!
          LG
          Sabine

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            #6
            Hallöchen,
            bei deinem Posting habe ich mich richtig aufgeregt, ich finde es masslos, wie andere (Sacharbeiter) Dich in die Knie zwingen wollen.
            Da bist Du sicherlich auch kein Einzelfall.
            Die angegebenen Krankheiten Deiner Kinder kenne ich nicht.
            Aber ich kann mir gut vorstellen, das Du generell einen Mehraufwand speziell häufige Arztbesuche hast.
            Das heisst auch, das es einfacher für Euch alle ist mit dem eigenen PKW zu fahren.
            Ich war auch ein Jahr lang von der Sozielahilfe abhängig und sollte auch so schnell wie möglich das Auto veräussern.
            Ich habe dann aber sofort sämtliche behandelne Ärzte informiert und mir schriftlich belegen lassen, das ein Auto für uns notwendig ist(Tochter hat Hemi re., Epilepsie ect. ...).
            Damit konnte ich mein Auto doch behalten...ich fands trotzdem extrem erniedrigend, das man sich, weil man Hilfe beim Soziamt sucht, obendrauf noch kranke Kinder hat, sich so nackig machen muss.
            Ich hatte damals auch eine Dreiraumwohnung und mir wurde ein Zuschuss nur für die Quadratmeter gezahlt, welche mir als alleinerziehende Mutter mit einem Kind zustanden...also ich konnte drin wohnen bleiben.

            Kopf hoch, das wird schon, versuche es
            doch mal über die Ärzte und VDK.
            Ich drücke gaaaanz fest die Daumen!!!!!!

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              #7
              Hallo Sabine,

              auch wir standen mal in der Bedrulle vom Amt zu Leben und sollten auch innerhalb 4 Monaten eine andere Wohnung suchen. Wir haben uns an deinen Anwalt gewandt der dann folgendes in seinem Schreiben schrieb:

              In ihrem Bescheid vom ... führen sie aus, dass gemäߧ 12 BSHG für die Unterkunft nur angemessene Kosten anzuerkennen seien und als Anhaltspunkt für die Ermittlungen der Angemessenheit der Kosten die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes seien. Bereits dieser Ausgangspunkt ist falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat sowohl im Bereich der Hilfe zum lebensunterhalt als auch im Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen entschieden, dass die Grenzen des Wohngeldgesetzes nicht anzuwenden sind und in dem dort entschiedenen Fall auch darüber hinausgehende Mieten noch für angemessen erachtet ( siehe Bundesverwaltungsgericht vom 27.11.1986 FEVS 36, 184 ff. und FEVS 36, 397 ff. )

              Vielleicht hilft es dir ein bisschen, wenn es darum gehen
              sollte, dass deine Wohnung zu teuer ist.
              Viele Grüße

              Yvonne

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                #8
                Hallo!!
                Ja,es hilft schon.Aber ich merke halt das mir doch so langsam die Luft ausgeht.Hier passieren täglich irgendwelchen nicht vorhersehbaren Dinge-die es mir nicht leichter machen.
                Ich hoffe das ich mich wieder auf meine Stärken besinnen werde und dann nochmal die Ärmel hochkrempel
                Im Moment sind die Zwillis mal wieder krank-habe permanent hohes Fieber-es ist echt zum Mäuse melken.
                Hoffe das ich es heute abend mal in den Chat schaffe-einwenig Ablenkung würde mir sicherlich guttun!!
                Danke für Eure Antworten!!!!!!!!& #33;
                LG
                Sabine

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                  #9
                  Hallo Ich bin neu bei euch zugekommen ,lebe zur zeit auch vom sozi.Mein Sohn hat das hyperkinetische syndrom,mit Autistichen zugen. Zur zeit Wohne ich bei einer Freundin,da ich keine eigene Wohnung habe .Habe die letzten 3j in NL gelebt.Laut Sozi steht mir nur eine 2z Wohnung zu.Laut Ärtze brauche ich 3z.Das Kreis Amt hat im Wbs Schein zugestimmt nur das Sozi spielt nicht mit   .Ich bin verzeifelt ,     da die Ämter nicht zusammen arbeiten. So ist es mir ünmöglich eine angemessene wohnung zu bekommen.Gr Andrea77

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                    #10
                    Hallo Andrea,

                    an deiner stelle würde ich mal zu einem Anwalt gehen. Du kannst ihn per Armrecht in Anspruch nehmen und ich denke schon alleine ein Brief von ihm an das Sozi wird Wunder weiken und du wirst zu deinem Recht kommen.
                    Habe den Mut und gehe diesen Schritt und du wirst sehen, es funktioniert. Aufgrund, das dein Kind behindert ist steht ihm ein eigenes Zimmer zu und somit dir eine 3 Zimmer Wohnung und das Amt hat schlechte Karten.

                    Viel Glück

                    Yvonne

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                      #11
                      Hallo,

                      das Sozialamt kann sich leider über die Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften im Sozialenwohnungsbau hinwegsetzen und eigene Richtlinien für eine Wohnung zugrunde legen. z.B. laut VwV SozWo Ba-Wü sind bei einem 3-Personen-Haushalt 75m² angemessen, laut Gemeinderatsbeschluss für Sozialhilfeempfänger sind es nur 67,5m². Es wurden sämtliche angemessenen Größen um 10% gekürzt.

                      Mit was begründen die Ärzte die 3-Zimmer-Wohnung. Laut Sozi kann Dein Sohn ein Zimmer beziehen und die Mami kann im Wohnzimmer schlafen.

                      Wende Dich mal ans Jugendamt als Schützenhilfe. Wenn die eine dringende Empfehlung für eine 3-Zimmer-Wohnung ausstellen, könnte es auch beim Sozi klappen.

                      Ich wohne seit 4 Jahren in einer 3-Zimmer-Wohnung mit meinen drei Kindern. Normaler Weise würde diese Wohnung auch ausreichen. Da aber nun ein nächtlicher Hilfebedarf für meine Jüngste (5J.)besteht, mein 12jähriger ADHS, Wahrnehmungsstörungen, eine Entwicklungsverzögerung hat und in die Pupertät kommt, meine Mittlere (9 J.) hochbegabt, in der Entwicklung um einiges vorraus und auch in der Vorpupertät ist, sowie meine Behinderung (hauptsächlich Wirbelsäule) sich auch verschlechtert hat (zur Zeit GdB 50%) habe ich ein Umzugsbegehren in eine 5-Zimmer-Wohnung beantragt. Vom Sozialamt ist das Jugendamt informiert worden, damit die noch eine Stellungnahme abgeben Nächste Woche Mittwoch kommt jetzt eine Sachbearbeiterin des JA zu mir, um sich die jetzige Wohnung anzuschauen. Aber sie hat mir schon am Telefon gesagt, daß meine Begründung absolut logisch sei.

                      Viel Erfolg und gute Nerven.

                      Gruss Gaby

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                        #12
                        Danke , Yvonne und Gaby.Ihr habt mir gut geholfen werd mich direkt darum kümmern.Ihr macht mir wider Mut.Danke im voraus.gr Andrea77  

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