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KFZ Begünstigungen bei 70%

Gast 21.12.2006, 03:04#1
Hi bin neu hier im Forum, hoffe hier richtig zu sein

also nun folgendes meine Oma muss nun 3-4 mal die Woche zum Arzt da ihre Niere (sie hat nur eins) nicht mehr intakt ist und dies wohl für immer .

Nun hat sie einen Schwerbehindertenausweis mit 70% einem B eintrag vorne für Begleitung... und einen G hinten für Gehbehinderung.

Ich möchte mir einen Fahrzeug kaufen, da meine Eltern kaum zeit haben beruflich Sie zum Arzt zu fahren und dort stunden auf sie zu warten und ich natürlich auch eins "möchte".

Wenn sie als halterin gilt, was habe ich dann für Vorteile daraus? Was kann ich da Jährlich absetzen oder bekomme begünstigungen?

Habe gelesen auch als Hausgehilfe kann ich zusätzlich begünstigungen bekommen?

Wäre Ihnen sehr dankbar auf Antworten ob und was möglich ist und wo ich da hingehen muss?
Gelten auch besondere Erfordernisse von mir ?hab erst 1jahr Führerschein und bin Schüler 19Jahre alt.

Ich bendanke mich im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

KaraKan
Gast 21.12.2006, 14:28#2
Nun habe ich mit dem Finanzamt und der KFZ-Stelle telefoniert, man besagt mir folgendes:

- 50 % der KFZ-Steuer werden übrenommen

- km-Pauschale nur wenn sie Steuererklärungen abgibt oder so. was heißt das? Meine Oma wohnt im Moment bei meinem Onkel und die Mietwohnung geht auf sie und sie erhält eine geringe Rente, ist dann bei Ihr keine km Pauschale möglich möglich?

- Pflege geld für unentgeltliche Pflegeleistungen sollte ich ja jährlich bekommen, jedoch verwies mich das Amt für Versorgung und Rehabilitation an Finanzamt und diese wieder zurück an die anderen.

komisch.. haben Sie da Erfahrungen?
Yvonne 21.12.2006, 20:56#3
Hallo Karakan,

also, eine Kilometerpauschale kann man steuerlich geltend machen, sofern man überhaupt Steuern zahlt, sprich bei einem Verdienst oder manche ja auch als Rentner. Deine Oma muss ja auch immer eine Steuerkarte an die Rentenkasse schicken und jährlich bekommt sie sie dann ja zurück. Am besten mal drauf schauen, ob sie Steuern zahlt.
Einen Pflegepauschbetrag könnte man nur steuerlich geltend machen, wenn deine Oma ein H im Ausweis hätte.
Bekommt sie Pflegegeld oder schafft sie noch alles alleine?
Wenn du das fahrzeug auf deine Oma zuöässt um Steuervergünstigt zu fahren, so darf man nur mit dem fahrzeug Fahrten tätigen die für die behinderte Person ist.

Liebe Grüße

Yvonne
Gast 22.12.2006, 02:29#4
Hallo Yvonne,

danke für die Antwort.
Also das mit der kfz-begünstigung ist mir jetzt klar. Sie hat keinen H drin stehen nur G und ein B für Begleitungsnotwendigkeit. Sie ist leider letzte zeit oft zu schwach um nur alleine auszukommen wegen ihrem Nierenleiden und ihrem Knie (Autounfall hat platine drin)..
einen wagen anschaffen, das könnte ich wenn die Km-pauschale klappt sonst kann ichs mir als schüler nicht leisten da ich nicht mal zeit für einen Nebenjob habe und meine Oma ihr geld ist auch nicht die welt... ich weiß jetzt nicht wie es mit ihrer Steuereinzahlung ausseht.

Wie gesagt erhaltet sie bloß die Rente von meinem verstorbenem Opa, sie selber hat keine. Was müsste man machen um km pauschale geltend zu machen hat einer ne Idee?
Bevor manche falsch denken das ich nur ein Schüler bin der Nutzen für sich selber rausbringen will aus dieser Sache, da bekräftige ich nochmal das auch wirklich meine Oma der Grund dafür ist und nicht mein Wunsch unbedingt ein wagen zu besitzen... nutze das elterliche fahrzeug das jedoch kaum da ist ..beruflich genutzt eltern..


Mfg

KaraKan