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    Ich habe einen 4 jährigen Sohn, der unter tiefgreifenden Entwicklungsstörungen leidet. Wir haben nun Pflegegeld beantragt und bewilligt bekommen. Der Behindertenausweiß ist auch beantragt aber halt noch nicht da.
    Ich bin alleinerziehend und lebe im Moment vom Sozialamt. Das Arbeitsamt hat mich auf Grund der Behinderung meines Sohnes als nicht vermittelbar eingestuft.
    Habe ich das Recht auf noch andere Unterstützung?
    Wo kann ich was beantragen?
    Liebe Grüße Nico

    #2
    Hallo Nico,
    du kannst, wenn du Pflegegeld bekommst, die Verhinderungspflege nutzen.
    Ansonsten kommt es auf die Merkzeichen und den GdB im Schwerbehindertenausweis an, welche Nachteilsausgleiche ihr nutzen könnt.

    LG Michael

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      #3
      Hallo,

      die Verhinderungspflege kann aber est in Anspruch genommen werden, wenn man mindestens schon 1 jahr pflegt.

      Liebe Grüße

      Yvonne

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        #4
        Hallo Yvonne,
        ich zitier mal deine eigene Webside:

        "Änderung: laut Aussage der KK entfällt die Voraussetzung, das die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege diesen zuerst zwölf Monate gepflegt haben muss. Diese Änderung ist seit dem 01.08.1999 in Kraft."

        Ist so auch nicht ganz korrekt. Die Verhinderungspflege kann man in Anspruch nehmen, wenn man als Pflegeperson schon 12 Monate gepflegt hat, man muß aber keine Pflegestufe gehabt haben und das wird ja bei einem 4jährigen Kind so sein

        LG Michael

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          #5
          Hallo Nico74

          Ich bin zum ersten mal bei so einem Forum und auch eher zufällig.
          Ich habe den Beitrag gelesen und war sehr überrascht das man Pflegegeld beantragen und bekommen kann. Wie äußern sich die tiefgreifenden Entwicklungsstörungen bei Deinem Sohn?

          Ich habe einen 14 jährigen Sohn der ADS/ADHS,mit Verhaltensstörungen/Anpassungsstörungen und Teilleistungsstörungen hat. Bis jetzt haben wir mehrere Therapiemaßnahmen in Anspruch genommen (stätionärer Therapie, Tagesgruppe, Erziehungshilfe mit Sotialbetreuer, sonderpädagogische Wohneinrichtung). Unter welchen Voraussetzungen können die Eltern Pflegegeld beantragen? Beantragung bei der Krankenkasse? Das
          Wie verhält es sich mit dem Behindertenausweiß und der Verhinderungspflege? Das Letztere sagt mir gar nichts.

          Es wäre schön wenn Du mir einige Angaben dazu schreiben könntest. Ich würde mich sehr freuen.

          Sylvina

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            #6
            Hallo Sylvina,

            alles zum Thema Pflegegeld und Verhinderungspflege kannst du in der Pflegegeldfibel nachlesen, die hier kostenlos zum Download zur Verfügung steht: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=7006&highlight=

            LG Michael

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              #7

              (Guest @ 30. 07 2006, 19:41)
              Hallo Sylvina,

              alles zum Thema Pflegegeld und Verhinderungspflege kannst du in der Pflegegeldfibel nachlesen, die hier kostenlos zum Download zur Verfügung steht: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=7006&highlight=

              LG Michael
              hallo Michael und Wonneproppen Lars,

              eine super tolle Seite habt ihr zwei hier auf die Beine gestellt.
              Ich kann mir vorstellen, dass viele Eltern froh sein werden, wenn sie einen Hinweis auf all diese interessanten Informationen bekommen. Darf man zu euch hin verlinken ?

              Liebe Gruesse und bis bald

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                #8
                Hallo Promotours (Michelle),

                ich bin nicht der Betreiber der Webside. Von mir stammt nur die Ausarbeitung (Pflegegeldfibel)

                LG Michael

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