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Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

binzi 27.02.2016, 11:50#1
Hallo liebe Forumsbesucher,

ich bin neu hier und nach langem Überlegen mich dazu entschlossen auch einen Beitrag zu verfassen, in der Hoffnung ich stehe nicht alleine mit diesem Problem da.
Sicherlich, wäre jetzt falsch zu sagen ich kümmere mich nicht um mein Behindertes Kind, aber ich, als zahlender Vater muss doch auch Rechte haben, nicht nur die Mutter. In Zeiten der Gleichberechtigung.

Kurz zu meiner Geschichte:
Mein Sohn ist mittlerweile 20 Jahre alt, Behindert und lebt seit 09/2015 in einer festen Behinderteneinrichtung. Meine Kenntnis ist, dass mein Sohn alle 14 Tage am Wochenende nach Hause zur KM geht, sowie auch an Zeiten der Ferien und wenn er mal Krank ist.

Meine geschiedene Frau verlangt, lt. Verurteilung nach dem FamGEs Unterhalt für meinen Sohn. Sie ist vom Gericht nun auch als Betreuerin bestellt.

Nachdem ich jetzt ein paar mal nicht regelmäßig zahlen konnte, kommen nachrichten von ihr die aus Drohung und Erpressung bestehen

" wenn ich nicht bald zahle, dann pfände ich dich, oder auch, ich bringe dich ins Gefängnis"

Ich hatte vor einiger Zeit dann mal die zuständige Behöre kontaktiert mit der Frage, wie lange muss ich überhaupt Kindesunterhalt zahlen.

Die Antwort war:
Ihr Sohn ist volljährig, kommt in eine feste Behinderteneinrichtung, somit müsse ich keinen Unterhalt mehr bezahlen, da er Grundsicherung erhält.

Wow, dachte ich und stellte gleich einen Antrag bei Gericht, den Unterhaltsanspruch zu prüfen.

1. Wurde angeschrieben das Gericht sei nicht zuständig
2. Wurde auf Anwaltspflicht hingewiesen
3. Antrag auf Prozesskostenhilfe
4. Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, ebenso das ersuchen einer Abänderung des Unterhalts
5. Grund der Ablehnung: ich würde zu viel verdienen und kann weiterbezahlen (Jahresverdienst ca. 34.000 Euro)

Also alles schief gelaufen

Wenn ich aber jetzt nach dem SGB XII gehe, seht das mit Unterhaltszahlung ganz anders aus.
Demnach, wenn mein Sohn die Grundsicherung erhält müsste ich lediglich 50-60,00 Euro an Unterhalt zahlen, bzw. mich an den Kosten der Heimunterbringung beteiligen.
Liege ich da richtig?
Hat jemand schon ebensolche Erfahrung gemacht?

Bitte nicht falsch verstehen, mir liegt das wohlbefinden meines Sohnes, obwohl ich ihn schon viele Jahre nicht mehr sehen durfte, konnte, sehr wohl am Herzen, nur warum soll ich als zahlender Vater, wenn auch ich (vielleicht Rechte) hätte dies nicht in Anspruch nehmen dürfen.

Klar jetzt kommt gleich, was ich für ne Einstellung hätte, die arme Mutter das arme Kind, aber ich denke mir das Leben muss weiter gehen, mittlerweile habe ich eine Lebensgefährtin und eine kleine Tochter, und da kann man doch nicht ständig einer Gg. Kindsmutter nachgeben, damit SIE zu ihrem Recht kommt.
Wofür sind dann all diese Gesetze da?????

Hoffe es kann sich jemand damit vergleichen und schreibt mir dazu etwas. Ich bin durch diese Drohungen langsam am Ende und bei meinem Beruf kann ich mir das nicht leisten.

Einen schönen Tag noch an alle hier

binzi
Inge 27.02.2016, 14:01#2
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo binzi,

willkommen hier bei Intakt. Ich hoffe, dass du hier Antworten auf deine Fragen bekommst und fange gleich mal an...
16. Wie wirken sich Unterhaltszahlungen eines Elternteils aus?
Leistet ein Elternteil seinem grundsicherungsberechtigten Kind Unterhalt – z.B. weil die Eltern geschieden sind und der Vater zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wurde – handelt es sich hierbei um Einkommen des Grundsicherungsberechtigten, welches bedarfsmindernd auf die Grundsicherung anzurechnen ist. Grundsicherungsberechtigte profitieren also im Ergebnis nicht von solchen Unterhaltszahlungen. Der Unterhaltsschuldner – also z.B. der geschiedene Vater – darf seine Unterhaltszahlungen einstellen und das grundsicherungsberechtigte Kind darauf verweisen, dass es stattdessen Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen muss. Bestehende Unterhaltstitel müssen in diesem Fall vom Familiengericht aufgehoben werden.
Quelle und kompletter Text: Merkblatt des BVKM zur Grundsicherung
binzi 28.02.2016, 09:45#3
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Inge,

zuerst mal vielen herzlichen Dank dass du dir die Zeit genommen hast meinen Eintrag zu lesen, dachte nie im Leben daran dass darauf überhaupt jemand reagiert. Danke

Dein Eintrag ist für mich sehr aufschlussreich und bestätigt mich ungemein, nachdem ich mind. 40 Seiten herausgedruckt habe die deine Aussage nur bestätigen.

Ich werde sehen ob ich mit diesen Aussagen die ich habe nun endlich etwas erreichen kann.

Wobei,
das Gericht hat bereits die Sache mit der Abänderung abgewiesen und soviel ich weiß kann man ein und dieselbe Sache nur einmal vor Gericht vortragen. Aber ich denke, bzw. hoffe dass ich es so formulieren kann, dass es in den "vorgehenden Stand" gestellt wird.

Vg
binzi
Inge 28.02.2016, 17:25#4
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo binzi,
Zitat von binzi
zuerst mal vielen herzlichen Dank dass du dir die Zeit genommen hast meinen Eintrag zu lesen, dachte nie im Leben daran dass darauf überhaupt jemand reagiert. Danke
dafür ist dieses Forum schließlich da ;-)
Wobei, das Gericht hat bereits die Sache mit der Abänderung abgewiesen
mit welcher Begründung (welche §§, welches SGB) wurde das abgewiesen?
binzi 28.02.2016, 19:07#5
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Inge,

Danke dass du dich für meine Ausführungen interessierst, freut mich sehr.

Das Gericht hat eigentlich keine § mit angegeben, lediglich haben sie sich auf das Urteil von 2006 berufen was da damals vereinbart wurde. Die Prozesskostenhilfe haben Sie auf die ZPO bezogen.

Nebenbei wurde geschrieben, dass ich zu viel verdiene (keine 34.000 Euro/Jahr) und durchaus in der Lage bin Unterhalt zu bezahlen, wobei ich sagen muss, dass ich seit ein paar Jahren in der nähe vom Starnberger See wohne und hier bei uns der Mietspiegel anders liegt wie in Unterfranken oder so.
Also, das ganze SGB wurde außer acht gelassen.

Ich bin vor 4 Jahren von Würzburg hier her gezogen weil ich hier mehr verdiene, da mir Unterfranken keine Perspektive mehr gegeben hat.
Inge 28.02.2016, 19:38#6
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo binzi,

so lange du nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienst, steht deinem Sohn Grundsicherung zu und du bist (abgesehen von dem von dir genannten Betrag von 50-60 Euro) nicht mehr unterhaltspflichtig. Du solltest also - wie im Merkblatt des BVKM beschrieben - deinem Sohn (bzw. der Mutter als rechtlicher Betreuerin) mitteilen, dass du die Unterhaltszahlungen ab sofort einstellst (und das auch tun), da euer Sohn ein Anrecht auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII hat. Dieses Schreiben kannst du in Kopie auch an das zuständige Familiengericht schicken und um die Aufhebung des Unterhaltstitels bitten.
binzi 28.02.2016, 19:49#7
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo und einen schönen Abend, Inge

danke für deine so schnelle Antwort.

Ich habe morgen einen Termin mit meiner Rechtsanwältin. Sie wird einige Kopien von mir erhalten, darunter auch das Merkblatt des BVKM auf das du mich verwiesen hast.

grins, ich glaube ich habe so an die 40-50 Seiten ausgedruckt, damit Sie etwas zum lesen hat und hoffe Sie wird mal richtig tätig.

Hoffe nur das Gericht lässt die Angelegenheit in den "vorherigen Stand zu"

Ich bleibe am Ball und informiere dich was die Anwältin gesagt hat, im Bezug auf Erfolgsaussichten, wobei ich möchte keine Erfolgsaussicht sonder einen Erfolg.!!! Zerrt alles an meinen Nerven.

Vg
binzi
binzi 28.02.2016, 20:10#8
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Inge,

hier nochmal binzi,

wenn ich so überlege habe ich vor ca. 2 Jahren Anträge mit ausfüllen müssen, welche die Grundsicherung betreffen. Einkommen usw....... aber habe nie einen Bescheid bekommen in wie weit das bearbeitet und genehmigt wurde. Upps da war ich nachlässig :-(

Aufgrund dessen dass ich ständig Angst habe, meine Ex-Frau könnte mich pfänden habe ich ein P-Konto vor Jahren eingerichtet, aber ihre Ra. ist nicht dumm. Zack, bekomme ich eine Lohn und Gehaltspfändung, die seit Gestern bei meinem Arbeitgeber liegt.
Demnach darf mir nur ein Betrag von 900,00 Euro ausbezahlt werden, der Rest wird gepfändet. Puhhhhh, heftig.
Wenn man bedenkt dass ich hier für meine Wohnung 880,00 Euro warm zahlen muss, bleibt mir gerade mal 20 Euro übrig. Somit ist mein Lebensunterhalt wohl gedeckt !!!!!!:wuerg:

Ich könnte jetzt einen Antrag nach §850 k besorgen, aber das dauert und dauert bis da etwas entschieden ist. Ich treibe lieber die Aufhebung des Urteils von 2006 an.

Vor ein paar Jahren sollte ich sogar mein PKW verkaufen und ca. 20 km auf die arbeit laufen, das war mal die Aussage der Anwältin. (Ihre Aussage war: damals sind die Leute auch zur Arbeit gelaufen)

In einem der letzten Briefe verwies die Anwältin meiner Ex-Frau darauf, das Gehalt meiner Lebensgefährtin, welche eine 8 jährige Tochter hat, mit ein zu beziehen damit ich Unterhalt zahlen kann und auch noch was zum Leben über bleibt.
Meine Lebensgefährtin hat drei minijobs und ist täglich von 8 bis 19 unterwegs. Sie kommt für alle Einkäufe auf, Schulsachen und muss auch nebenbei noch Ihre Sachen bezahlen.
Also, bleibt da auch nicht mehr viel übrig. So manchmal weiss ich wirklich nicht warum Ex-Frauen jemanden so zugrunde richten müssen.
Es gibt doch den Spruch, man arbeitet um zu Leben, und so langsam habe ich auch keine Lust mehr zu arbeiten, nicht für eine Gg.... Ex-Frau

Vg
binzi
amai 29.02.2016, 00:09#9
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Binzi,
mach es wie Inge dir schon geraten hat und lass offiziell über deine Anwältin mitteilen, dass du die Unterhaltszahlungen einstellst und auf den Vorrang der Grundsicherungsleistungen verweist. Gleichzeitig sollte die sofortige Aufhebung des Unterhaltstitels beantragt werden.

Solange tatsächlich Unterhalt von dir fliesst, wird nämlich die Grundsicherungsleistung um diesen Betrag gekürzt (sofern er dem Amt gegenüber angegeben wurde).

Schau dir doch auch dieses Urteil des OLG Düsseldorf an, ab Randnummer 16 geht es um den Vorrang der Grundsicherungsleistung versus Unterhaltsanspruch: https://openjur.de/u/453287.html

LG, amai
binzi 29.02.2016, 19:31#10
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

hallo und guten Abend,

wow, das ist ja mal ein Ding, ich weiss gar nicht was ich sagen soll, ich hoffe nur meine Anwältin kann damit etwas anfangen.
Ich bedanke mich sehr über diese Info und hoffe dass sie mich irgendwie weiterbringt.

Aber ich muss jetzt schon mal fragen:
Warum interessieren sich Frauen (Mütter) dafür welche Belange ein zum zahlender Vater hat?????? Normalerweise gehen die Mütter doch auf die Väter los wie Rettich.

VG
binzi
Inge 29.02.2016, 19:53#11
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo binzi,

es geht bei solchen Fragen nicht um Mutter oder Vater, sondern um Recht und Gesetz ;-)
binzi 29.02.2016, 20:06#12
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Inge,

es freut mich dass DU es so siehst, aber wenn man die Realität sieht und erlebt..... sieht das ganz anders aus. Ich würde mich auch dafür Einsetzten, wenn einer Frau unrecht geschehen würde, ohne Frage, nur ist es für einen Mann sehr schwer zu verstehen dass er Informationen von Müttern bekommt.
Ich kenne das die letzen Jahre nur so, dass meine Ex-Frau nur mein schlechtestes will.
Hmmmm, hoffe sie ist hier nur ausnahme.......

Mit deinen, Euren Informationen bin ich am Arbeiten und ich bin echt gespannt was noch alles passiert bis vielleicht auch ich mal zu meinem Recht komme.

Vg
binzi
marionundc0 01.03.2016, 17:22#13
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind
wenn ich so überlege habe ich vor ca. 2 Jahren Anträge mit ausfüllen müssen, welche die Grundsicherung betreffen. Einkommen usw....... aber habe nie einen Bescheid bekommen in wie weit das bearbeitet und genehmigt wurde. Upps da war ich nachlässig



Hallo binzi,
du solltest drauf bestehen, das denn die Grusi für deinen Sohn rückwirkend berechnet wird, du kannst ja nichts dafür, wenn hier andere gepennt hatten. und einen Bescheid darüber muss es ja gegeben haben. es gibt auch die Möglichkeit bei der Grundsicherung einen Antrag auf Überprüfung zu stellen.
und gegnerische Anwälte ist es meist am liebsten, wenn die Expartner ihrer Klienten nur noch von Wasser und Brot und bei 8 Grad im Winter in ihrer Wohnung hocken.
der Selbstbehalt liegt m.W.n. auch nicht bei 880 Euro, sondern höher. das wird denn auch immer gern von den gegnerischen Anwälten verschwiegen.
binzi 03.03.2016, 14:25#14
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Marion,

anscheinend mögen das du und ich wissen, wobei ich habe mich durch sämtliche Seiten gequält um das zu finden, aber die Anwältin pocht auf den §850 ZPO herum.
Meine Anwältin schreibt mir gerade, dass u.U schon das Recht nach diesem § besteht bis zu einem Eigenbedarf bei Lohnpfändung auf 900,00 zu pfänden.
AAAAAber.. bei meinem Verdienst wären als Pfändbarer Betrag zwischen 61,00 und 160,00 Euro pfändbar. Wenn ich bis auf 900 Euro gepfändet werde müsste ich einen Nettolohn von über 3.200 Euro haben, lach und den habe ich bei weiiiiiiiiiiiitem nicht. Bin nur Busfahrer und das in Oberbayern.

Ich bin mal gespannt was als nächstes Schreiben von der Anwältin kommt.

LG
binzi
binzi 07.03.2016, 16:16#15
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo zusammen,

meine Anwältin hat jetzt ein Schreiben an die Gegenseite geschickt und mitgeteilt, dass wir Bescheide Seitens Landratsamt, Bezirk usw. zur Einsicht einfordern, ob Grundsicherung beantragt wurde und wenn ja, in welchem Umfang. Dazu hat die Gegenseite Zeit bis Mittwoch. Nebenbei hat sie erwähnt, dass ich noch nicht zufrieden sei.
Ich warte jetzt mal bis Mittwoch, bzw. bis zum Wochenende was kommt. Aber es wird dahin laufen, dass ich mir einen anderen Anwalt nehme da meine jetzige sehr zurückhaltend ist.....
Ich habe meiner Ex-Frau auch eine sms geschickt..... und Sie gefragt ob, als mein Sohn 18 wurde Antrag auf Grundsicherung gestellt wurde. Normaler weise schreibt sie postwendend :-) aber diesmal ....... kommt nichts..... warte schon 6 Tage auf Antwort. .... was sagt mir das????
Mal gespannt.....

Viele Grüße
binzi
binzi 17.03.2016, 10:45#16
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Inge,

ich hoffe ich darf mich an dich wenden.

Nach langem hin und her habe ich heute wieder Post von meiner Ex-Frau, bzw. dessen Anwältin erhalten. Darin schreibt das Sozialamt des Landratsamtes, dass mein Sohn neben den Leistungen die das Arbeitsamt erbringt keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung hat.

Mir stellt sich die Frage:

- Welche Leistungen bekommt mein Sohn, er ist mehrfachbehindert, hört nicht, sieht nicht, ist autistisch geprägt usw.... alles Voraussetzungen im Sinne SGB XII § 41..fortlaufen..........
- In welchem Umfang
- Nach welchen Kriterien, bzw. Gesetzen

Aber dass die Gegenseite auf § verweisst, nach denen mein Sohn "Sozialhilfe" und Leistungen erhält, das ist nicht.
Es heißt nur noch..... meine Ex-Frau versucht eine Bestätigung zu erhalten dass kein Anspruch mehr auf Grundsicherung besteht.

Die Gegenseite wäre sogar auf einmal bereit meinen Unterhalt, den ich seit Oktober nicht mehr bezahle zu stunden, bis die Sache geklärt ist...... und macht mir Ratenangebote, auch was den Rückständigen Unterhalt betrifft, weswegen ich gerade eine Lohnpfändung beim AG habe.

LG
binzi
Anke 17.03.2016, 12:12#17
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Binzi,

welche Leistungen erbringt denn das Arbeitsamt an Deinen Sohn? Wurde ggf. aus Unwissenheit keine Grundsicherung beim Sozialhilfeträger gestellt? Bestreitet Deine Ex ihren Unterhalt selbst oder erhält sie auch Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), dann wäre Euer Sohn ggf. noch im Bezug von Sozialgeld des Jobcenters?

Du musst unterscheiden zwischen Grundsicherung vom Jobcenter (für nichterwerbsfähige Personen ab 15) und der Grundsicherung vom Sozialamt.

Welche der beiden Leistungen also erhält Dein Sohn denn?


LG
Anke
werner62 17.03.2016, 13:07#18
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Binzi,

Anke hat ja schon auf den Unterschied Jobcenter-Sozialamt hingewiesen.

Hattest Du Dir mal das von Inge verlinkte Infoblatt durchgelesen?
http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/GS_2015online.pdf

..."2. Wer ist anspruchsberechtigt?
Behinderte Menschen haben einen
Anspruch auf Grundsicherung, wenn
sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
und voll erwerbsgemindert sind.

Voll erwerbsgemindert sind Menschen,
die wegen einer Krankheit
oder Behinderung außer Stande sind,
mindestens drei Stunden täglich auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig
zu sein. Die volle Erwerbsminderung
muss ferner dauerhaft
sein. Es muss also unwahrscheinlich
sein, dass sie behoben werden kann."....



..."4. Wird die Anspruchsberechtigung
immer überprüft?


Eine Einzelfallprüfung erübrigt sich
ferner bei behinderten Menschen,
die im Arbeitsbereich einer Werkstatt
für behinderte Menschen (WfbM)
beschäftigt sind, weil diese während
ihrer Tätigkeit in der WfbM als voll
erwerbsgemindert gelten. Entbehrlich
ist die Prüfung auch bei behinderten
Menschen, die eine Tagesförderstätte
oder eine Fördergruppe
einer WfbM besuchen.......


...Bei allen anderen Grundsicherungsberechtigten
muss der zuständige
Rentenversicherungsträger prüfen,
ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung
vorliegt. Das Sozialamt
veranlasst die Prüfung, wenn es aufgrund
der Angaben und Nachweise
des Antragstellers wahrscheinlich ist,
dass er dauerhaft nicht imstande ist,
mindestens drei Stunden täglich zu
arbeiten."....


Die kompletten Informationen findest Du in dem verlinkten Infoblatt.

So wie Du Deinen Sohn beschreibst müsste er Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung haben.

LG
Monika
binzi 17.03.2016, 16:50#19
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo zusammen,

wow, danke für die schnelle Antworten.

Tja, wenn wir das nur wüssten welche Leistungen mein Sohn erhält. In dem Schreiben der Gegenseite heißt es nur " aufgrund der Leistungen die er von der Agentur für Arbeit erhält hätte er keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung. Es steht nichts dabei welche Leistungen er im einzelnen bezieht. Das ist eben das verwunderliche an der ganzen Sache, warum schreiben sie das nicht, bzw. weisen auf Gesetze und §§ hin.
Das Merkblatt vom bvKm habe ich schon zig mal durchgelesen und mittlerweile auch meine Anwältin.

Meine Ex-Frau hat eigenes Einkommen, arbeitet also aber mir kommt der Verdacht auf, dass Sie von mir die Unterhaltsleistungen (als Betreuerin meines Sohnes) und nebenbei noch die Leistungen.

Mein Sohn ist Schwerbehindert, auf einem Auge so gut wie blind, das andere geschwächt, so gut wie Taub, spricht aus diesem Grunde nicht, er hat das goldenhar-syndrom und was ich erfahren habe Pflegestufe I und besucht, bzw. lebt in einer Behinderteneinrichtung nahe Nürnberg.

Und was die "unwissenheit" angeht, naja die Anwältin meiner Frau vertritt sie schon seit 2008 und als Anwältin für Familienrecht muss sie eigentlich wissen welche Anträge und Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wenn sie mir drohen mit Anzeige, Gefängnis, Lohnpfändung und das ständig da sind sie dann auch nicht "unwissend".

bin gespannt war noch raus kommt dabei.
Danke für eure hilfreichen Antworten, daaaaanke

Vg
binzi
binzi 19.03.2016, 08:14#20
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo zusammen, und danke für die Antwort,
so sehe ich das auch.
Sie ist als gesetzliche Betreuerin eingetragen, zumindest bei Gericht. Beim Versorgungsamt, die für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig sind ist sie aber nicht als Betreuerin eingetragen, was auch wieder eine Verfehlung darstellt, lt. Mitarbeiterin des Versorungsamtes.
Das ist aber nicht wichtig. Mir ist wichtig, welche Merkmale mein Sohn hat und welchen Grad der Behinderung.
So kann ich dann besser Argumentieren......

Ich danke für eure Antwort.
Vg
binzi
binzi 25.03.2016, 17:15#21
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo zusammen und frohe Ostern,

tja... im Moment läuft alles ein bisschen langsam.
Die Unterlagen, bzw. Gestellte Anträge, bewilligte Anträge, Leistungen die für meinen Sohn erbracht werden sind immer noch nicht eingetroffen. Frist war der 09.03.16.
Im Gegenzug hat die Gegenseite eine Klageandrohung an meinem AG geschickt, im Bezug auf die Lohn und Gehaltspfändung. AAAAAAber.... die Pfändung ist am 23.2.16 bei meinem AG eingegangen, am 22.2 habe ich bereits meinen Lohn für Februar erhalten. Die Gegenseite wollte jetzt aber, unter Androhung einer Klage gegen meinem AG, den Pfändungsbetrag für Februar auch schon haben. Hier hat sogar die ausstellende Behöre, das Amtsgericht gesagt... so geht das nicht, da hat die Frau pech gehabt, pfänden kann sie erst ab März......
Ich werde jetzt meine Anwältin beauftragen die geforderten Unterlagen notfalls auch per Gerichtsbeschluss zu besorgen..... Wir wissen immer noch nicht welche Leistungen mein behinderter Sohn, 20 Jahre in einer Behinderteneinrichtung vollstationär erhält !!!!!!!!
VG
binzi
binzi 02.04.2016, 09:51#22
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Hallo Monika,

sorry dass ich nicht schon früher weitere Infos zu meiner Sache geschrieben habe, aber ich bin am tun und machen und nichts geht vorwärts.
Meine Anwältin kommt einfach nicht in die Gänge. Ich sitze am PC und suche Gesetzestexte und Nachweise usw.... im Bezug auf Leistungen für meinen Sohn, drucke diese auch aus und leite sie an die Anwältin weiter.
In Sachen Lohnpfändung bin ich momentan sehr gefordert.
Die Gegenseite hat ja, wie schon geschrieben, Lohnpfändung bei meinem AG betrieben. Tage später kam ein Fax der Gegenseite "wenn der gepfändete Lohn innerhalb der Frist nicht bei der Mantandin eingeht müssten wir Klage gegen den AG einreichen.
Jetzt hat mein AG natürlich Angst davor und weiss nicht so recht was er machen soll, den in dem Fax steht noch dass auch der Februarlohn zur Zahlung fällig ist.
Ich muss dazu sagen: Den Lohn für Februar habe ich am 22.3.16 erhalten, am 23.2.16 kam die Lohnpfändung zu meinem AG. Jetzt meint die Anwältin der Gegenseite die Pfändung würde ab 28.01.16 greifen, da dies der Beantragungstag war, wo sie diese Pfändung in Auftrag gegeben hat.
Ergo: ich soll jetzt für März, nach Abzug der unter Klageandrohung Pfändung lediglich 236,50 Euro von meinem AG als Lohn erhalten, der Rest geht an die Mutter von Fabian.
Ich war zwischenzeitlich 2 mal auf dem Vollstreckungsgericht und habe versucht die Pfändung vorübergehend einzustellen, da ja die Prüfung von Bezug von Leistungen ansteht und damit verbunden die Zahlung des Unterhalts. Nichts........ ich bekomme es nicht mal schriftlich dass das Datum der Zustellung maßgebend für die Pfändung ist, da mein Chef sich absichern möchte und gerne etwas schriftliches hätte.
Was soll man da noch machen?????????

Habe mir jetzt überlegt, da meine Anwältin überhaupt nicht in die Gänge kommt, die Gegenseite selber anzuschreiben, diese darauf aufmerksam mache dass das mit der Pfändung für Februar nicht so läuft, da ein Anwalt für Familienrecht dies wissen müsste, wann eine Pfändung wirksam wird und dass sie dies meinem Chef mitteilt.
Und zugleich fordere ich nochmals die Unterlagen an, die eigentlich zum 09.03.16 hätte hier sein sollen. Nachweise über Bezug von Leistungen seit mein Sohn in dieser Einrichtung ist.... Agentur für Arbeit, Sozialamt. usw...... hier ist nämlich noch nichts angekommen.
Ach ja,,,,, vorsorglich wurde jetzt, entgegen anderer Auskünfte der Behörden ein Antrag auf Grundsicherung gestellt. Die Entscheidung würde mitgeteilt werden, grins.....
Bin ich mal gespannt.

VG
Binzi
binzi 10.04.2016, 17:26#23
AW: Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

Habe mir jetzt überlegt, da meine Anwältin überhaupt nicht in die Gänge kommt, die Gegenseite selber anzuschreiben, diese darauf aufmerksam mache dass das mit der Pfändung für Februar nicht so läuft, da ein Anwalt für Familienrecht dies wissen müsste, wann eine Pfändung wirksam wird und dass sie dies meinem Chef mitteilt.
Und zugleich fordere ich nochmals die Unterlagen an, die eigentlich zum 09.03.16 hätte hier sein sollen. Nachweise über Bezug von Leistungen seit mein Sohn in dieser Einrichtung ist.... Agentur für Arbeit, Sozialamt. usw...... hier ist nämlich noch nichts angekommen.
Ach ja,,,,, vorsorglich wurde jetzt, entgegen anderer Auskünfte der Behörden ein Antrag auf Grundsicherung gestellt. Die Entscheidung würde mitgeteilt werden, grins.....
Bin ich mal gespannt.

VG
Binzi
Kirsten 26.04.2016, 09:51#24
Hallo Binzi,

da der Inhalt dieses Threads, über den Sinn und Zweck der Vorstellungerunde hinausgeht, werde ich ihn die Rubrik "Sozialrecht: SBA, Eingliederungshilfe, etc." unter gleicher Überschrift kopieren und bitte dich, dort deinen Austausch weiterzuführen.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen.

Viele Grüße