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Suche nach Sozialgerichtsurteilen für meinen Sohn

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    Suche nach Sozialgerichtsurteilen für meinen Sohn

    Hallo liebe Leute,

    Folgende Problematik:

    Mein Sohn Julian ist geistig behindert mit Autismus und ist Montags bis Freitags im Internat. Am Montag ist er von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr zu hause. Er wird um 7 Uhr mit dem Bus abgeholt und fährt zur Schule in die behinderte Einrichtung. Am Freitag Vormittag ist er in der Behinderteneinrichtung und kommt um 13:00 Uhr herum nach hause. Am Freitag ist er etwa 11 Stunden zu hause, von 13:00 bis 00:00 Uhr.

    Für den Montag muss ich immer meinem Sohn ein extra Versorgungspaket mit Essen, Trinken und Windeln mit geben, weil er dort in der Schule nicht damit versorgt wird. Ich muss das alles selber bezahlen. Erst ab 13 Uhr erhält er eine warme Mahlzeit (Mittagessen). Vom finanziellen Standpunkt her, muss ich ihn 13 Stunden versorgen am Montag.

    Ich bekomme Sozialhilfe. Das Jobcenter hat mir die Sozialhilfetagessätze für Julian für die Tage Montag und Freitag gestrichen. Mit dem Argument: er wäre nicht mindestens 12 Stunden zu hause. Erst ab 12 Stunden Anwesenheit pro Tag zu hause, bekommt er die Sozialhilfe für diese Tage ausgezahlt.

    Ich bin mir sicher, es gibt schon andere Urteile, die diesem Urteil etwas entgegenzusetzen haben. Damit Julian seine Sozialhilfe für Montag und Freitag bekommt. Ich bin alleinerziehende Mutter von 4 kleinen Kindern. Julian ist 7 und der Zweitgeborene. Für mich zählt jeder Cent, um diese Kinder durchzubringen. Wer kann mir hier hilfreiche Urteile liefern, die mir in dieser Sache helfen? Für jeden nützlichen Hinweis bin ich dankbar.

    #2
    AW: Suche nach Sozialgerichtsurteilen für meinen S

    Guten Abend!

    Mag sein, dass es solche Urteile gibt. Wahrscheinlich handelt es sich dabei aber nicht um solche, die grundlegenden Charakter haben, sondern nur einen Einzelfall entscheiden. Situationen wie die von Dir geschilderte lassen sich nur schwer in Grundsatzcharakter setzen - also würde Dir eine etwaige Urteilsauflistung wohl nicht wirklich weiterhelfen.

    An Deiner Stelle würde ich hier eine anwaltliche Beratung suchen.
    Als Bezieherin von ALG II hast Du in der Regel Anspruch auf Beratungshilfe, so dass Dich die anwaltliche Beratung nur einen kleinen Betrag (derzeit 15 € glaube ich) kostet. Der (Sozialrechtsfach-)Anwalt kann Dir dann konkret sagen, ob die Entscheidung des Jobcenters rechtskonform ist und welche Möglichkeiten Du hast.
    Ich kann mir schon vorstellen, dass es da Ansatzpunkte für eine Gegenargumentation gibt.

    Viel Erfolg & Alles Gute! :)

    Daniel

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