Hallo, ich bin neu hier, bin sehr froh, dieses Seite und das Forum gefunden zu haben und möchte auch gleich eine Frage stellen. Zu mir bzw. uns: ich bin Mutter eines Sohnes mit Asperger-Syndrom. Heute weiß man um darüber Bescheid, sowohl Eltern, als auch Ärzte und man findet viele Infos im Netz. Mein Sohn wurde 1975 geboren und damals wussten weder unser Kinderarzt , noch Erzieher oder Lehrer etwas über Asperger, geschweige denn, dass dieser Begriff irgendwie auftauchte. Mein Sohn wurde sogar bestraft in der Kita, gemobbt in der Schule, daraus entwickelte sich dann zusätzlich eine psychische Erkrankung. Ich habe von Anfang an sein Anderssein angenommen und für ihn gekämpft.
Mein Sohn hat das Abitur bestanden und versucht, zwei verschiedene Studiengänge zu bewältigen. Er hat wegen seiner Soziophobie und der manifesten psychischen Probleme nicht durchhalten können. Trotzdem hat er lange Jahre allein gelebt, unterstützt durch mich und seinen Vater. Inzwischen ist er dauerhaft erwerbsunfähig, besitzt einen Schwerbehindertenausweis und bezieht Grundunterhalt nach § XII SGB.
Während der letzten 12 Jahre lebte mein Sohn bei mir. Ich hatte einen schweren Unfall, saß im Rollstuhl, er zog zu mir. Da seine Erkrankung vor seinem 25. Lebensjahr bestand, bekam und bekomme ich Kindergeld für ihn.
Nachdem ich wieder allein zurechtkomme, suchte und fand er endlich eine kleine Wohnung in meiner Nähe. Alles mit Wissen, Einverständnis und finanzieller Hilfe des Sozialamts.
Meine Frage ist nun, wie geht es weiter mit dem Kindergeld? Denn ich möchte nichts Unrechtes tun. Ich habe hier nun viel gelesen, mir schwirrt mein alter Kopf (78). In der Rubrik „Recht“ las ich, dass es nicht zum Einkommen zählt.....Seines Einkommens?? Auch wenn er jetzt allein lebt, ist er oft bei mir, ich koche und bisher wasche ich für ihn etc.
Ich weiß jetzt nicht einmal, ob meine Frage nun schon in diese Vorstellungsrunde gehört!? Kann das dann bitte ein Admin verschieben? Danke an alle, die sich bis hierher durchgekämpft haben.
Mein Sohn hat das Abitur bestanden und versucht, zwei verschiedene Studiengänge zu bewältigen. Er hat wegen seiner Soziophobie und der manifesten psychischen Probleme nicht durchhalten können. Trotzdem hat er lange Jahre allein gelebt, unterstützt durch mich und seinen Vater. Inzwischen ist er dauerhaft erwerbsunfähig, besitzt einen Schwerbehindertenausweis und bezieht Grundunterhalt nach § XII SGB.
Während der letzten 12 Jahre lebte mein Sohn bei mir. Ich hatte einen schweren Unfall, saß im Rollstuhl, er zog zu mir. Da seine Erkrankung vor seinem 25. Lebensjahr bestand, bekam und bekomme ich Kindergeld für ihn.
Nachdem ich wieder allein zurechtkomme, suchte und fand er endlich eine kleine Wohnung in meiner Nähe. Alles mit Wissen, Einverständnis und finanzieller Hilfe des Sozialamts.
Meine Frage ist nun, wie geht es weiter mit dem Kindergeld? Denn ich möchte nichts Unrechtes tun. Ich habe hier nun viel gelesen, mir schwirrt mein alter Kopf (78). In der Rubrik „Recht“ las ich, dass es nicht zum Einkommen zählt.....Seines Einkommens?? Auch wenn er jetzt allein lebt, ist er oft bei mir, ich koche und bisher wasche ich für ihn etc.
Ich weiß jetzt nicht einmal, ob meine Frage nun schon in diese Vorstellungsrunde gehört!? Kann das dann bitte ein Admin verschieben? Danke an alle, die sich bis hierher durchgekämpft haben.