Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ingeborg

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ingeborg

    Hallo, ich bin neu hier, bin sehr froh, dieses Seite und das Forum gefunden zu haben und möchte auch gleich eine Frage stellen. Zu mir bzw. uns: ich bin Mutter eines Sohnes mit Asperger-Syndrom. Heute weiß man um darüber Bescheid, sowohl Eltern, als auch Ärzte und man findet viele Infos im Netz. Mein Sohn wurde 1975 geboren und damals wussten weder unser Kinderarzt , noch Erzieher oder Lehrer etwas über Asperger, geschweige denn, dass dieser Begriff irgendwie auftauchte. Mein Sohn wurde sogar bestraft in der Kita, gemobbt in der Schule, daraus entwickelte sich dann zusätzlich eine psychische Erkrankung. Ich habe von Anfang an sein Anderssein angenommen und für ihn gekämpft.
    Mein Sohn hat das Abitur bestanden und versucht, zwei verschiedene Studiengänge zu bewältigen. Er hat wegen seiner Soziophobie und der manifesten psychischen Probleme nicht durchhalten können. Trotzdem hat er lange Jahre allein gelebt, unterstützt durch mich und seinen Vater. Inzwischen ist er dauerhaft erwerbsunfähig, besitzt einen Schwerbehindertenausweis und bezieht Grundunterhalt nach § XII SGB.
    Während der letzten 12 Jahre lebte mein Sohn bei mir. Ich hatte einen schweren Unfall, saß im Rollstuhl, er zog zu mir. Da seine Erkrankung vor seinem 25. Lebensjahr bestand, bekam und bekomme ich Kindergeld für ihn.
    Nachdem ich wieder allein zurechtkomme, suchte und fand er endlich eine kleine Wohnung in meiner Nähe. Alles mit Wissen, Einverständnis und finanzieller Hilfe des Sozialamts.
    Meine Frage ist nun, wie geht es weiter mit dem Kindergeld? Denn ich möchte nichts Unrechtes tun. Ich habe hier nun viel gelesen, mir schwirrt mein alter Kopf (78). In der Rubrik „Recht“ las ich, dass es nicht zum Einkommen zählt.....Seines Einkommens?? Auch wenn er jetzt allein lebt, ist er oft bei mir, ich koche und bisher wasche ich für ihn etc.

    Ich weiß jetzt nicht einmal, ob meine Frage nun schon in diese Vorstellungsrunde gehört!? Kann das dann bitte ein Admin verschieben? Danke an alle, die sich bis hierher durchgekämpft haben.


    #2
    Liebe Ingeborg,
    erst einmal Herzlich Willkommen hier bei uns im INTAKT.Forum. Ich wünsche dir einen guten Austausch.

    Zu deiner Frage : Solange dein Sohn außerstande ist, seinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten und dafür seine Behinderung ursächlich ist, solange steht dir das Kindergeld zu.

    Zur Anrechnung als Einkommen: wenn das Kindergeld auf dein Konto überwiesen wird , dann ist es dein Einkommen, sobald es auf ein Konto deines Sohnes gehen würde, egal ob direkt durch die Familienkasse oder weitergereicht durch dich, würde es zu Einkommen deines Sohnes, was natürlich auch auf Sozialleistungen angerechnet werden könnte.

    Kindergeld wird ohne eine ausdrückliche Zweckbindung ausbezahlt, trotzdem verfolgt der Gesetzgeber mit der Zahlung einen Sinn und Zweck, nämlich das Kindeswohl. Typische Verwendung wären Ernährung, Kleidung,Bildung. Gemeinsame Unternehmungen und Ausflüge oder sonstige Freizeitgestaltung fallen auch darunter, es gibt Eltern die unterstützen ihre Kinder wenn Medikamente benötigt werden die die Kasse nicht trägt, oder eine Brille gebraucht wird etc.

    Da du es ja schon in diesem Sinne ausgibst sehe ich da kein Problem.

    Ich hoffe das hilft dir weiter.

    LG, amai

    Kommentar


      #3
      Liebe Amai,

      vielen Dank für deine ausführliche Antwort, die mir wirklich hilft! Erst vor 4 Wochen bezahlte ich eine Arztrechnung für ihn,Vorsorge-Leistungen. Das war schon fast das Kindergeld für einen Monat. Jetzt braucht mein Sohn eine neue Brille. Ich bin froh, dass ich guten Gewissens dafür das Kindergeld verwenden kann.
      LG, Ingeborg

      Kommentar

      Online-Benutzer

      Einklappen

      16 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 16.

      Lädt...
      X