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    Hallo! Ich bin neu hier und habe eine Frage, die man mir vielleicht beantworten kann. Mein Sohn wurde im Februar 2017 betriebsbedingt die Ausbildung gekündigt. Er hat sich sofort arbeitslos bzw. arbeitssuchend u. ausbildungssuchend gemeldet. Da war er 22 Jahre alt. Ich habe Kindergeld für ihn erhalten bis Juni 2018. Er hat sich in dieser Zeit auf Arbeitsstellen und Ausbildungsstellen beworben, leider ohne Erfolg. Er bekam ALG 1 berechnet auf sein Ausbildungsgehalt, also nicht viel. Seine Einladungen zu Gesprächen beim Arbeitsamt hat er wahr genommen und seine Bemühungen dokumentiert. Zwischendurch hat er hier und da Aushilfsarbeiten angenommen um etwas Taschengeld zu haben. Seit Ende Juli hat er endlich einen einen Arbeitsplatz und hat das Arbeitsamt darüber informiert sowie ich die Kindergeldkasse darüber informiert habe. Jetzt meint die Kindegeldkasse prüfen zu müssen ob seit Mai 2017 bis Juni 2018 überhaupt Anspruch auf Kindergeld bestand. Wenn nicht wollen die 2.700 Euro von mit zurück haben. Ist das rechtens?

    #2
    Hallo,

    eine abschließende Prüfung durch die Familienkasse ist der Normalfall.
    Normalerweise wird sogar halbjährlich geprüft, wenn das Kind ausbildungssuchend gemeldet ist.
    Für ein Kind unter 25 Jahren erhält man ab Volljährigkeit Kindergeld wenn das Kind nachweislich ausbildungssuchend oder eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann.

    Zu finden: § 32 EStG

    Die Problematik sehe ich dabei, dass Dein Kind keine erneute Ausbildung begonnen hat, sondern, wenn ich Dich richtig verstanden habe, jetzt einen Arbeitsplatz hat.- sonst wäre hier keine anderweitige Auslegung möglich...

    Leider hast Du nicht geschrieben, ob Dein Kind eine nachweisliche Schwerbehinderung hat, dann würde die Sache noch einmal anders aussehen.

    Gegenüber der Familienkasse würde ich alle Nachweise über die Ernsthaftigkeit der Bemühungen Deines Kindes vorrangig einen erneuten Ausbildungsplatz zu erhalten für den entspr. Zeitraum vorlegen. Vielleicht ist es auch möglich, ihn trotz seines Arbeitsplatzes weiter ausbildungssuchend zu melden, auch das würde die vorrangigen und weiter bestehenden Bemühungen um einen Ausbildungsplatz untermauern.

    LG
    susemichel


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      #3
      Vielen lieben Dank für die Info. Ja mein Sohn war die ganze Zeit über Ausbildungssuchend sowie arbeitssuchend und er hat sich auf beides beworben, auf Ausbildungsplätze sowie Arbeitsplätze. Dies musste er dem Arbeitsamt auch immer vorlegen wenn er die Einladungen zum Gespräch bekam.
      Mein Sohn hat keine Behinderung.

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