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Edith aus Hemsbach

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    Edith aus Hemsbach

    Hallo zusammen,

    auch ich möchte mich hier kurz vorstellen.
    Ich bin zwar nicht Mutter eines behinderten Kindes, sondern die Schwester.
    Wir sind eine große Familie. Meine Eltern haben sieben Kinder. Mein Vater ist bereits verstorben und meine Mutter lebt im Pflegeheim.
    Meine behinderte Schwester Erika ist das 4. Kind meiner Eltern. Sie wird dieses Jahr 64 Jahre alt.
    Ich bin das 6. Kind meiner Eltern und bin 60 Jahre alt.
    Ich bin verheiratet, habe zwei Töchter, die beide noch im Studium bzw. in der Ausbildung sind. Außerdem leben in unserem Haushalt noch zwei Katzen.

    Meine Schwester Erika ist von Geburt an geistig behindert. Sie lebte bei meinem Eltern und ging in die Beschützenden Werkstätte. Als meine Mutter ins Pflegeheim gekommen ist, ist Erika zu meiner Schwester gezogen. Leider hatte Erika vor ein paar Wochen eine Gehirnblutung mit einer halbseitigen Lähmung. Sie war ein paar Wochen im Krankenhaus und wurde entlassen mit der düsteren Diagnose, dass sich die halbseitige Lähmung nicht mehr zurückbilden würde. Dies hat sich glücklicherweise nicht bestätigt.
    Da meine Schwester und ihr Mann beide berufstätig sind, konnte Erika nach ihrem Krankenhausaufenthalt nicht wieder zurück zu meiner Schwester. Erika lebt jetzt im gleichen Pflegeheim wie meine Mutter. Sie hat sich sehr gut erholt, kann selbständig mit Rollator laufen und fühlt sich im Pflegeheim wohl. Mittlerweile ist Erika in den Pflegegrad 3 eingestuft.

    Das soll es in dieser Vorstellungsrunde gewesen sein.

    Ich finde die Beiträge sehr interessant und konnte auch schon einiges dazulernen. Trotzdem habe ich ein paar Fragen zur Finanzierung des Pflegeheims für Erika und weiß nicht so genau, wo ich Informationen hierzu bekomme. Ich werde hoffentlich die richtige Stelle in diesem Forum finden, um meine Fragen zu stellen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Liebe Grüße

    Edith



    #2
    Hallo Edith,

    willkommen hier im Forum.
    Ich finde es toll wie ihr Euch um Eure behinderte Schwester kümmert.


    Bei der Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe gilt zB:

    …"Die Wohnheimkosten werden in der Regel vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe finanziert. An diesen Kosten müssen sich Heimbewohner mit ihrem Einkommen beteiligen, und zwar auch soweit es unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt (siehe dazu oben in Kapitel H. unter III.), da im Rahmen einer stationären Unterbringung Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt erspart werden. Etwaiges Vermögen der Heimbewohner ist nur zu berücksichtigen, soweit es die maßgebliche Vermögensgrenze überschreitet.

    Die Eltern volljähriger Heimbewohner müssen maximal 57,36 Euro im Monat für den Heimplatz bezahlen. Darin sind 24,94 Euro für den in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalt und 32,42 Euro für die im Wohnheim geleistete Eingliederungshilfe enthalten"...

    Hier auf Seite 38 die komplette Info:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/2...ierefrei-2.pdf

    Bei Euch handelt sich aber um keine vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe......aber so wie ich das hier verstehe scheint es gleich zu sein:

    Unterhaltspflicht
    6. Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber volljährigen Kindern mit Behinderungen
    …"
    Leistet das Sozialamt bei volljährigen pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Behinderungen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Hilfe zur Pflege, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 32,75 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern."...
    https://www.betanet.de/unterhaltspflicht.html

    Hilfe zur Pflege
    5. Unterhaltspflicht der Eltern
    https://www.betanet.de/hilfe-zur-pflege.html


    Hier findest Du viele Infos und Rechtsratgeber:
    https://bvkm.de/recht-ratgeber/

    LG
    Monika

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      #3
      @Monika: die Mutter lebt ja selbst im selben Pflegeheim wie die Tochter. ich gehe mal davon aus, dass sie als pflegebedürftiger Heimbewohner nicht diese 57,94 Euro zahlen muss. die häusliche Ersparnis fällt ja schon mal weg, da die Mutter im Heim lebt.

      Kommentar


        #4
        Zitat von marionundc0 Beitrag anzeigen
        @Monika: die Mutter lebt ja selbst im selben Pflegeheim wie die Tochter. ich gehe mal davon aus, dass sie als pflegebedürftiger Heimbewohner nicht diese 57,94 Euro zahlen muss. die häusliche Ersparnis fällt ja schon mal weg, da die Mutter im Heim lebt.
        Hallo Marion,

        wenn keinerlei Vermögen da ist, hast Du natürlich Recht.

        Infos dazu findet man ja in den oben verlinkten Infos:
        …"Die Eltern müssen die o.g. pauschalen Unterhaltsbeiträge nicht zahlen, wenn sie selbst Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten oder wenn sie aufgrund dieser Unterhaltsbeitragszahlung bedürftig würden."...
        https://www.betanet.de/unterhaltspflicht.html

        Es kommt halt immer auf den individuellen Fall an.

        LG
        Monika

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