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    Vorstellung und gleich eine Frage :)

    Guten Morgen zusammen,

    mein Name ist Lisa und ich bin die Mutter von zwei wundervollen Kindern. Mira 7 Jahre und Marlon 1 3/4 Jahre. Wir (mein Mann, ich und unsere Kinder) wohnen in der Nähe von Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg. Marlon ist kerngesund und steckt gerade in der ersten richtige Trotzphase, Mira ist ein sehr lebensfrohes Mädchen und eine Kämpfermaus. Sie hat eine Chromosomenstörung. Es gibt dafür keine spezielle Bezeichnung aber liegt ungefähr in dem Bereich vom DiGeorge Syndrom Typ II (Deletion 10p) und eine Deletion an 13q21.3-21.31.

    Mira geht seit September im Sonnehof (Schwäbisch Hall) in die Schule. Jetzt haben wir uns letztes Jahr noch eine weitere Schule angeschaut, leider ist diese Schule ein wenig weiter von uns entfernt, da wir aber der Meinung sind, dass unsere Tochter dort die bessere Förderung erhält haben wir uns entschieden sie dort anzumelden.

    Kurze Informationen hierzu:
    Die Schule liegt in Bayern, Hilpoltstein und wir wohnen davon ca. 120 km entfernt. Schule Bayern, wird Baden Württemberg. Jetzt haben wir den Kampf mit dem Amt überstanden und endlich die Kostenzusage erhalten. Mira wird dort die Schule besuchen und unter der Woche (bis Freitag 12:00 Uhr) dort wohnen.

    Situation:
    Mira (Pflegegrad 5) wird in ein 5 Tage Internat gehn, sie ist jedes Wochenende, Ferien und bei Krankheit zuhause. Kleidung wird von mir besorgt.
    Zu unserer Situation: von ihrem Vater bin ich geschieden, er bezahlt ca 360 Unterhalt. Ich bin mittlerweile wieder verheiratet.
    Das Internat wird über Eingliederungshilfe SGB XII §§53,54 Abs. 1nr. 1 bezahlt.

    Frage:
    ich weiß, dass das Pflegegeld komplett gestrichen wird bzw. ich dieses anteilig für die Tage erhalte an denen meine Tochter bei mir/uns ist. Kindergeld bekomme ich weiterhin ausbezahlt. Der Unterhalt von ihrem Vater wird mir komplett gestrichen (360) bzw. er muss diesen an das Amt überweisen. Ist dies so korrekt? Wird das nicht anteilig gekürzt? Wir haben ja trotzdem weiterhin ein komplett eingerichtetes Zimmer. Sie geht mit uns in den Urlaub usw. Ein Schreiben auf was für einer Grundlage sie den ganzen Unterhalt einbeziehen, habe ich nicht erhalten nur das es Mira zumutbar wäre, sich mit diesem Betrag an den Kosten zu beteiligen, da der Unterhalt ihr Einkommen darstellt.

    Herzlichen Dank im voraus.
    Lisa




    #2
    Hallo Fraeggele,
    erstmal Herzlich Willkommen bei Intakt.

    Beim Pflegegeld ist es tatsächlich so, dass ihr dieses nur noch anteilig für die Tage bekommt wo Mia bei eich ist.

    Beim Unterhalt weis ich das leider nicht, jedenfalls habt ihr ja immer noch Kosten für den Unterhalt, in den Ferien und an den Wochenenden--> da am besten noch mal beim zuständigen Amt fragen

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      #3
      Hallo Fraeggele,

      zuerst einmal herzlich willkommen bei uns im Forum. Momentan sind Osterferien und die Feiertage lassen uns alle etwas ruhiger agieren. Ich denke schon, dass du hier Antworten finden wirst, oder noch kommen werden. Ich freue mich, dass du zu uns gefunden hast.

      Kindergeld sollte auf dein Konto gehen, dann zählt es nicht als Einkommen von deiner Tochter. Wenn Kinder noch minderjährig sind, verhält sich alles etwas anders als bei erwachsenen Kindern und z.B. Heimaufenthalt.

      Aber jetzt wünsche ich dir erst einmal einen guten Austausch und viele hilfreiche Infos.

      LG

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        #4
        Hallo,
        vielen Dank für die nette Begrüßung.

        Ich erhoffe mir auch noch ein paar Informationen :).

        LG

        Kommentar


          #5
          Hallo Lisa,

          willkommen hier im Forum!

          Schau mal hier zu Deiner Frage:
          ---------------------

          ..."Eltern minderjähriger Heimbewohner müssen einen Kostenbeitrag in Höhe der häuslichen Ersparnis leisten. Das sind in der Regel die reinen Verbrauchskosten wie Essen, Wasser, Taschengeld usw., da alle anderen Kosten (z.B. Miete) unabhängig vom Aufenthalt des Kindes in einem Wohnheim anfallen.

          Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse! ) der Eltern. Je nach finanzieller Situation der Familie und zu versorgenden Personen im Haushalt werden Eltern in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen. Die häusliche Ersparnis kann also bei gut verdienen Eltern höher sein als in anderen Fällen.

          Zur Berechnung wird der Regelsatz herangezogen, der auch für die Grundsicherung gilt. Der Höchstbetrag der häuslichen Ersparnis beläuft sich auf 150 % dieses Regelsatzes, der tatsächlich fällige Betrag kann jedoch darunter liegen."...

          Komplette Info:
          http://www.intakt.info/informationen...-wohnheim/#a03


          Hier eine ältere Info von Rechtsanwalt Jürgen Gress zu dem Thema:
          ..."Bei der Heim- bzw. Internatsunterbringung von geistig oder körperbehinderten minderjährigen Kindern müssen sich Eltern unverändert in Höhe der so genannten häuslichen Ersparnis an den Heimkosten beteiligen (§ 92 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 SGB XII). Der Höchstbetrag ist nach den bayerischen Sozialhilferichtlinien (SHR) regelmäßig begrenzt auf maximal 150 % des entsprechend dem Alter des Kindes maßgeblichen Regelsatzes."....

          Kompletter Beitrag:
          https://www.myhandicap.de/recht-behi...eitraege-heim/



          Hier findest Du eine aktuelle Regelbedarf - Übersicht:
          http://www.hartziv.org/regelbedarf.html

          ----------------------

          Soviel ich weiß, muss beim Sozialamt (bei geistiger und/oder körperlichen Behinderung zuständig) "nur" die häusliche Ersparnis dazu bezahlt werden.

          Beim Jugendamt (bei seelischer Behinderung zuständig) gibt es eine einkommensabhängige Zahlpflicht. Hier muss wohl einiges mehr zugezahlt werden:

          https://www.anwalt.de/rechtstipps/ju...er_012289.html


          LG
          Monika

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            #6
            Hallo Fraeggele,
            auch von mir die wärmsten Willkommensgrüße!
            _________________

            Ich habe hier tolle Antworten gefunden!
            Meine Erfahrung einfach oft nachfragen bzw. nachhaken!
            Es sind hier teilweise wirkliche Koryphäen.

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              #7
              Vielen Dank an Alle. Sind jetzt beim Anwalt.

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                #8
                Hallo fraeggele,
                danke für die Info. Ich bin sehr gespannt, wie das bei Euch weitergeht.

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