Guten Morgen zusammen,
mein Name ist Lisa und ich bin die Mutter von zwei wundervollen Kindern. Mira 7 Jahre und Marlon 1 3/4 Jahre. Wir (mein Mann, ich und unsere Kinder) wohnen in der Nähe von Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg. Marlon ist kerngesund und steckt gerade in der ersten richtige Trotzphase, Mira ist ein sehr lebensfrohes Mädchen und eine Kämpfermaus. Sie hat eine Chromosomenstörung. Es gibt dafür keine spezielle Bezeichnung aber liegt ungefähr in dem Bereich vom DiGeorge Syndrom Typ II (Deletion 10p) und eine Deletion an 13q21.3-21.31.
Mira geht seit September im Sonnehof (Schwäbisch Hall) in die Schule. Jetzt haben wir uns letztes Jahr noch eine weitere Schule angeschaut, leider ist diese Schule ein wenig weiter von uns entfernt, da wir aber der Meinung sind, dass unsere Tochter dort die bessere Förderung erhält haben wir uns entschieden sie dort anzumelden.
Kurze Informationen hierzu:
Die Schule liegt in Bayern, Hilpoltstein und wir wohnen davon ca. 120 km entfernt. Schule Bayern, wird Baden Württemberg. Jetzt haben wir den Kampf mit dem Amt überstanden und endlich die Kostenzusage erhalten. Mira wird dort die Schule besuchen und unter der Woche (bis Freitag 12:00 Uhr) dort wohnen.
Situation:
Mira (Pflegegrad 5) wird in ein 5 Tage Internat gehn, sie ist jedes Wochenende, Ferien und bei Krankheit zuhause. Kleidung wird von mir besorgt.
Zu unserer Situation: von ihrem Vater bin ich geschieden, er bezahlt ca 360 Unterhalt. Ich bin mittlerweile wieder verheiratet.
Das Internat wird über Eingliederungshilfe SGB XII §§53,54 Abs. 1nr. 1 bezahlt.
Frage:
ich weiß, dass das Pflegegeld komplett gestrichen wird bzw. ich dieses anteilig für die Tage erhalte an denen meine Tochter bei mir/uns ist. Kindergeld bekomme ich weiterhin ausbezahlt. Der Unterhalt von ihrem Vater wird mir komplett gestrichen (360) bzw. er muss diesen an das Amt überweisen. Ist dies so korrekt? Wird das nicht anteilig gekürzt? Wir haben ja trotzdem weiterhin ein komplett eingerichtetes Zimmer. Sie geht mit uns in den Urlaub usw. Ein Schreiben auf was für einer Grundlage sie den ganzen Unterhalt einbeziehen, habe ich nicht erhalten nur das es Mira zumutbar wäre, sich mit diesem Betrag an den Kosten zu beteiligen, da der Unterhalt ihr Einkommen darstellt.
Herzlichen Dank im voraus.
Lisa
mein Name ist Lisa und ich bin die Mutter von zwei wundervollen Kindern. Mira 7 Jahre und Marlon 1 3/4 Jahre. Wir (mein Mann, ich und unsere Kinder) wohnen in der Nähe von Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg. Marlon ist kerngesund und steckt gerade in der ersten richtige Trotzphase, Mira ist ein sehr lebensfrohes Mädchen und eine Kämpfermaus. Sie hat eine Chromosomenstörung. Es gibt dafür keine spezielle Bezeichnung aber liegt ungefähr in dem Bereich vom DiGeorge Syndrom Typ II (Deletion 10p) und eine Deletion an 13q21.3-21.31.
Mira geht seit September im Sonnehof (Schwäbisch Hall) in die Schule. Jetzt haben wir uns letztes Jahr noch eine weitere Schule angeschaut, leider ist diese Schule ein wenig weiter von uns entfernt, da wir aber der Meinung sind, dass unsere Tochter dort die bessere Förderung erhält haben wir uns entschieden sie dort anzumelden.
Kurze Informationen hierzu:
Die Schule liegt in Bayern, Hilpoltstein und wir wohnen davon ca. 120 km entfernt. Schule Bayern, wird Baden Württemberg. Jetzt haben wir den Kampf mit dem Amt überstanden und endlich die Kostenzusage erhalten. Mira wird dort die Schule besuchen und unter der Woche (bis Freitag 12:00 Uhr) dort wohnen.
Situation:
Mira (Pflegegrad 5) wird in ein 5 Tage Internat gehn, sie ist jedes Wochenende, Ferien und bei Krankheit zuhause. Kleidung wird von mir besorgt.
Zu unserer Situation: von ihrem Vater bin ich geschieden, er bezahlt ca 360 Unterhalt. Ich bin mittlerweile wieder verheiratet.
Das Internat wird über Eingliederungshilfe SGB XII §§53,54 Abs. 1nr. 1 bezahlt.
Frage:
ich weiß, dass das Pflegegeld komplett gestrichen wird bzw. ich dieses anteilig für die Tage erhalte an denen meine Tochter bei mir/uns ist. Kindergeld bekomme ich weiterhin ausbezahlt. Der Unterhalt von ihrem Vater wird mir komplett gestrichen (360) bzw. er muss diesen an das Amt überweisen. Ist dies so korrekt? Wird das nicht anteilig gekürzt? Wir haben ja trotzdem weiterhin ein komplett eingerichtetes Zimmer. Sie geht mit uns in den Urlaub usw. Ein Schreiben auf was für einer Grundlage sie den ganzen Unterhalt einbeziehen, habe ich nicht erhalten nur das es Mira zumutbar wäre, sich mit diesem Betrag an den Kosten zu beteiligen, da der Unterhalt ihr Einkommen darstellt.
Herzlichen Dank im voraus.
Lisa