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Verhinderungspflegefrage

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    Verhinderungspflegefrage

    Hallo, ich bin neu hier ;). hab mich heute erstmal angemeldet und gleich mal eine Frage.

    Also, unser Sohnemann ist durch einen Unfall ein inkompletter Querschnitt C7.
    Nun habe ich von der Verhinderungspflege Infos bekommen, dass wenn ich zB mal zum Arzt muß und Oma und Opa gerade keine Zeit haben, ich Ihn zu jemand anderen bringen kann, der auf ihn aufpasst/pflegt. Derjenige welche bekommt dann was dafür... das Verhinderungsgeld.

    Nun meine Frage: kann das auch zB seine Tante bekommen das Geld wenn sie für uns "einspringt"?
    Also meines Bruders Ehefrau oder ist der Grad der Verwanschaft zu "nah"?
    Ab welchem Grad – irgendwas mit 2. Grad weiß ich, aber wo der anfängt und auffhört ist mir manchmal nicht ganz klar – bekommt man das Verhinderungsgeld?

    Dank euch für die Hilfe


    #2
    Zitat von hakki Beitrag anzeigen


    Nun meine Frage: kann das auch zB seine Tante bekommen das Geld? Also meines Bruders Ehefrau oder ist der Grad der Verwanschaft zu "nah"?
    Ab welchem Grad – irgendwas mit 2. Grad weiß ich, aber wo der anfängt und auffhört ist mir manchmal nicht ganz klar – bekommt man das Verhinderungsgeld?

    :
    Hallo Hakki,

    herzlich Willkommen hier!

    Ja, auch die Tante kann die Verhinderungspflege machen.

    Hier gibt es einen wirklich guten Artikel über Verhinderungspflege.
    In diesem Artikel werden alle Deine Fragen beantwortet:
    http://ganzschoenlaut.de/verhinderun...e-was-ist-das/

    LG
    Monika

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      #3
      Hallo Hakki,
      Herzlich Willkommen bei INTAKT.
      Du hast ja schon eine Antwort bekommen, die dir gut weiterhelfen sollte.

      Ich möchte nur ergänzen, dass die Verwandschaftsgradfrage immer vom zu Pflegenden aus gerechnet wird, eine Tante ist mit ihrem Neffen im 3. Grad verwandt und kann deshalb ohne Einschränkungen abgerechnet werden.
      Siehe auch hier, da gibts eine sehr gute Grafik: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung

      LG, amai

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        #4
        …super, dank euch für die Info.

        BIn immer offen für Infos, vor allem wenn sie gut sind.
        Weitere Antworten sind auf jeden Fall immer willkommen und helfen auch anderen weiter.
        Dankeeeeee

        LG

        Kommentar


          #5
          Hab noch eine Frage dazu 😊.

          wenn also die Tante die Verhinderungspflege angibt, muss sie das steuerlich irgendwo irgendwie angeben?

          danke für die Info

          Kommentar


            #6
            Hallo Hakki,
            ich nehme mal an , deine Schwägerin macht die Pflege nicht gewerbsmäßig und nicht bei mehreren Personen.

            Wenn oberes nicht zutrifft kann man bei ihr als Angehöriger von einer sittlichen Verpflichtung ausgehen. In diesem Link kannst du nachlesen, was die Oberfinanzdirektion Frankfurt/M.am 12.07.2013 dazu festgelegt hat:
            https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/472570/

            LG, amai

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