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Bia - Sohn mit Autismus

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    Bia - Sohn mit Autismus

    Hallo, ich lese gerade seit Stunden bei euch und bin froh, euch gefunden zu haben.
    Unser Sohn ist 18 Jahre alt und hat eine schwerere Form von Autismus - kombiniert mit einer großen Leidenschaft für Computer.

    Da er mittlerweile einen SBA mit GDB 80 und H B G hat sowie Pflegegrad 4, könnt ihr euch vielleicht vorstellen, dass ich mich sehr gut mit entsprechenden Anträgen und Widersprüchen auskenne.
    Auch das persönliche Budget haben wir 2016 (endlich) für uns entdeckt. Besonders, da er Zuhause in seinem Tempo unterrichtet wird. Aber auch in der Alltagsbewältigung ist das Budget sehr hilfreich.

    Nun haben wir ein neues Thema für ihn Entdeckt - Grundsicherung. Ja und damit kommen gleich wieder viele neue Themen - z.B. ob uns Eltern noch sein Kindergeld zusteht. Dazu frage ich gleich im Forum etwas spezieller.

    Ich bin gespannt auf den Austausch mit euch.

    Liebe Grüße
    Bia

    #2
    Hallo Bia, Ihr seit als Eltern weiterhin Kindergeldberechtigte und solange Ihr das KiGeld nicht an Euren Sohn umschreiben lasst, kann es ihm nicht als Einkommen angerechnet werden und Euch als ELtern nur dann, solltet Ihr selber Sozialleistungen beziehen. Allerdings dachte ich, dass im Persönlichen Budget bereits Leistungen für den Lebensunterhalt mit drin sind? Würdest Du evtl.kurz erklären, in welcher Hinsicht Ihr das pers. Budget nutzt?

    LG
    Anke

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      #3
      Hallo Anke,
      da wir die erste Familie im Kreis sind, die persönliches Budget beantragt hat, war dies ein besonders schwerer Kampf. Zu Beginn wollten die den Antrag gar nicht annehmen, weil es so etwas nicht gäbe.
      Auch die jetzige Sachbearbeiterin wegen der Grundsicherung hat keine Ahnung vom pB. Unser Sohn hat ein Konto, welches wir verwalten, das nur für die Belange des persönlichen Budgets verwendet wird. Als ich gestern die Kontoauszüge gebracht hatte war sie ganz verwirrt. Jetzt prüft sie erst mal, ob damit nicht die Grundsicherung abgedeckt ist.

      Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt meinte, das pB kann nur für laufende Personalkosten verwendet werden.
      Unser Sohn bekommt Geld für die Schulbegleiterinnen. Mit deren Hilfe und dem Material einer fernschule bereitet er sich langfristig auf das Abitur vor.
      Der andere Topf heißt Alltagsbewältigung. Hier wird mit ihm z.B. geübt, wie er sich eine Mahlzeit zubereitet oder die Wochenplanung besprochen.
      Habe ich deine Frage beantwortet?
      Liebe Grüße
      Bia

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        #4
        Zitat von Bia Beitrag anzeigen

        Auch die jetzige Sachbearbeiterin wegen der Grundsicherung hat keine Ahnung vom pB. Unser Sohn hat ein Konto, welches wir verwalten, das nur für die Belange des persönlichen Budgets verwendet wird. Als ich gestern die Kontoauszüge gebracht hatte war sie ganz verwirrt. Jetzt prüft sie erst mal, ob damit nicht die Grundsicherung abgedeckt ist.
        Hallo zusammen,

        wir bekommen auch ein PB.
        Die Grundsicherung ist nicht mit unserem PB abgedeckt.
        Das Grundsicherungamt hat für ihre Unterlagen eine Info darüber bekommen und das war es.

        Für das PB haben wir eine Zielvereinbarung und das Geld darf auch nur für diese Ziele ausgegeben werden.
        Wie Bia ja auch schon geschrieben hat.

        LG
        Monika

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          #5
          Hallo Bia
          lebt dein Sohn bei dir zuhause oder in einem Pflegeheim?
          Oder bereuts in seiner eigenen Wohnung?
          Auf welche Schule geht er?
          Beaufsichtigt ihr ihn Tag und Nacht oder lasst ihr ihn auch mal allein in der Wohnung?
          Darf er alleine die Wohnung verlassen und im Ort rumlaufen oder ist er hilflos im Straßenverkehr?
          Hat er einen gesetzlichen Betreuer?
          Selbstbestimmung ist auch für Behinderte wichtig.
          LG JN

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            #6
            Hallo JN,
            Wir haben aus unserem Obergeschoss eine eigene Wohnung für ihn gebaut.
            Dafür haben wir 4000€ Zuschuss von der Pflegekasse bekommen, weil er auch kein Badezimmer hatte.
            So kann er die Hilfe bekommen, die er noch braucht, hat aber auch seinen eigenen abgeschlossen Bereich.
            Er kann auch mal für kurze Zeit unbeaufsichtigt sein.
            Er verlässt die Wohnungen nicht alleine, sondern muss überall hin begleitet werden.
            Er hat keinen gesetzlichen Betreuer, sondern erteilt Vollmachten.
            LG Bia

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