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Bin neu hier und brauche Hilfe

Ilona 08.07.2016, 17:28#1
Guten Tag, ich bin Ilona. Im letzten Jahr verstarb plötzlich und unerwartet unsere Mutter an Krebs,
Seitdem habe ich die Betreuung für meinen geistig behinderten Bruder (schwere Form von Autismus, Stempel "H") übernommen.
Er lebt in einer betreuten Wohneinrichtung und ich besuche ihn regelmässig.
Im letzten Jahr September habe ich einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Mein Widerspruch wurde auch zurückgewiesen.
Mit der Begründung u.a".die Einspruchsführerin ist weder die leibliche Mutter, noch hat sie das Kind adoptiert".

Natürlich nicht, ich bin die Schwester. Mein Bruder und ich sind Vollwaise, ich bin seine Betreuerin.

Dann begründet die Familienkasse die Ablenung noch damit, dass mein Bruder nie bei mir gemeldet war.......????? Er lebt seit vielen Jahren in einer betreuten Wohngruppe, hat nie bei mir gelebt.
Verstehe die ganze Begründung nicht. Die Argumente sind wirr.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Daniel 08.07.2016, 21:25#2
Hallo Ilona und herzlich willkommen bei Intakt!

Als Rechtliche Betreuerin (und ich vermute diese Art der "Betreuung" meinst Du) bist Du gesetzliche Vertreterin Deines Bruders. Alleine aus dem Umstand der Rechtlichen Betreuung ergibt sich kein Kindergeldanspruch - auch nicht daraus, dass Du ihn regelmäßig besuchst.

Das "Merkblatt Kindergeld" des BMFSFJ erklärt in der aktuellen Fassung hierzu unter anderem:
Für in den Haushalt aufgenommene Geschwister besteht nur dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie als Pflegekinder berücksichtigt werden können.

So lässt sich die Ablehnung der Familienkasse vielleicht nachvollziehen.
Ist die Verwirrung geringer geworden? :gruebel:


Du schreibst von einem 'Stempel "H"' - damit meinst Du vermutlich, dass auf dem Schwerbehindertenausweis Deines Bruders das Merkzeichen "H" eingetragen ist. Die Begrifflichkeit "Stempel" finde ich da etwas... schwierig.


Ich wünsche Dir einen ruhigen Abend! :winke:


Daniel
Ilona 08.07.2016, 22:01#3
vielen Dank für die Info
werner62 09.07.2016, 11:50#4
Hallo zusammen,

hier gibt es auch noch eine Info zum Thema:
------------------------------------------------------------------------------------

..."

Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?

Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG)."...

Komplette Info:
http://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

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LG
Monika
Ilona 29.07.2016, 12:46#5
vielen Dank für die Willkommensgrüße.
Stimmt, es ist für mich nicht leicht. Ich leide immer noch sehr unter dem plötzlichen Tod meiner Mutter.
Umso mehr brauch mein Bruder nun all meine Liebe und Aufmerksamkeit, damit auch er den Tod unserer Mutter überwinden kann. Leider weiß ich nicht, inwieweit er versteht, dass unsere Mutter tot ist. Er fragt immer nach ihr.