Hallo
mein Sohn ist 23 Jahre alt, behindert (100%) und lebt in einer Einrichtung in Baden Württemberg. Dort lebt und arbeitet er und verdient sich so etwas für Leben dazu. Ihm fehlt es, außer der Behinderung, an nichts. Wir fahren mit ihm in den Urlaub, machen Motorradtouren usw. Finanziell ist er abgesichert. Er kommt uns auch mit der Bahn besuchen und macht die Fahrt ganz alleine.
Bis jetzt habe ich immer monatlich ca. 15,-- € ans Amt gezahlt. Durch eine Erbschaft hat sich meine finanzielle Situation geändert. Ich möchte das Geld aber für die ev. spätere Pflege im Alter für mich und meiner Lebensgefährtin zurücklegen. Gibt es da Freibeträge, oder bis zu welchem Betrag kann ich zur Kasse gebeten werden? Wir sind total verunsichert. Bis jetzt wurden wir auch noch nie aufgefordert, unsere finanzielle Situation darzustellen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
knuddl
mein Sohn ist 23 Jahre alt, behindert (100%) und lebt in einer Einrichtung in Baden Württemberg. Dort lebt und arbeitet er und verdient sich so etwas für Leben dazu. Ihm fehlt es, außer der Behinderung, an nichts. Wir fahren mit ihm in den Urlaub, machen Motorradtouren usw. Finanziell ist er abgesichert. Er kommt uns auch mit der Bahn besuchen und macht die Fahrt ganz alleine.
Bis jetzt habe ich immer monatlich ca. 15,-- € ans Amt gezahlt. Durch eine Erbschaft hat sich meine finanzielle Situation geändert. Ich möchte das Geld aber für die ev. spätere Pflege im Alter für mich und meiner Lebensgefährtin zurücklegen. Gibt es da Freibeträge, oder bis zu welchem Betrag kann ich zur Kasse gebeten werden? Wir sind total verunsichert. Bis jetzt wurden wir auch noch nie aufgefordert, unsere finanzielle Situation darzustellen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
knuddl
