Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Finanzielle Selbstbeteiligung der Eltern

knuddl60 15.03.2014, 13:54#1
Hallo

mein Sohn ist 23 Jahre alt, behindert (100%) und lebt in einer Einrichtung in Baden Württemberg. Dort lebt und arbeitet er und verdient sich so etwas für Leben dazu. Ihm fehlt es, außer der Behinderung, an nichts. Wir fahren mit ihm in den Urlaub, machen Motorradtouren usw. Finanziell ist er abgesichert. Er kommt uns auch mit der Bahn besuchen und macht die Fahrt ganz alleine.

Bis jetzt habe ich immer monatlich ca. 15,-- € ans Amt gezahlt. Durch eine Erbschaft hat sich meine finanzielle Situation geändert. Ich möchte das Geld aber für die ev. spätere Pflege im Alter für mich und meiner Lebensgefährtin zurücklegen. Gibt es da Freibeträge, oder bis zu welchem Betrag kann ich zur Kasse gebeten werden? Wir sind total verunsichert. Bis jetzt wurden wir auch noch nie aufgefordert, unsere finanzielle Situation darzustellen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß

knuddl
amai 15.03.2014, 15:13#2
AW: Finanzielle Selbstbeteiligung der Eltern

Hallo Knuddl,

erst einmal Herzlich Willkommen im INTAKT-Forum, ich wünsche dir einen guten Austausch hier bei uns.

Bei einem erwachsenen Kind das Leistungen der Eingliederungshilfe erhält oder stationär untergebracht ist, ist die finanzielle Belastung bzw. Zuzahlung der Eltern begrenzt.

http://www.lebenshilfe.de/de/themen-fachliches/artikel/Unterhalt_von_Eltern_behinderter_Kinder.php?listLink=1

"[...]2. Für Leistungen der Eingliederungshilfe und/oder Pflege

Der Anspruch eines volljährigen behinderten Kindes auf Unterhalt bei Leistungsbezug von Eingliederungshilfe und/oder Pflege geht nach § 94 Abs. 2 SGB XII auf den Sozialhilfeträger über, der diese Hilfe gewährt. Danach gilt eine gesetzliche Beschränkung des Unterhaltsbetrags in Höhe von gegenwärtig 31,07 Euro für diese Leistungen.


3. Für Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII

Wird der Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII z.B. bei vollstationärer Betreuung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt, fallen nach § 94 Abs. 2 SGB XII zusätzlich zu dem Unterhaltsbeitrag für die Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege 23,90 Euro Unterhalt an, insgesamt also 54,97 Euro. Kein Unterhalt ist für den Lebensunterhalt in der Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Tagesförderstätte für nicht werkstattfähige behinderte Menschen (§ 92 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) zu zahlen. "

LG, amai
knuddl60 15.03.2014, 15:41#3
AW: Finanzielle Selbstbeteiligung der Eltern

Hallo amai

danke für deine Ausführungen.

Dann sind das ja höchstens 54,97 € die ich bezahlen müsste? Egal was ich gespart habe.

Das beruhigt mich/uns ungemein. Nicht das ich meinem Sohn nicht helfen will, ganz im Gegenteil. Für ihn ist vorgesorgt, auch wenn es mich nicht mehr gibt.

Gruß

Knuddl
amai 15.03.2014, 16:41#4
AW: Finanzielle Selbstbeteiligung der Eltern

Hallo Knuddl,

ich hoffe ihr habt bei der Gestaltung der Vorsorge bzw. Testamentes für euren Sohn bedacht, dass behinderte Menschen nur ein Schonvermögen von 2600 Euro besitzen dürfen, alles was darüber ist muss zuerst für den Lebensunterhalt und Eingliederungshilfe/Pflege eingesetzt werden.

Ich verlinke dir noch einmal die Broschüren des BVKM zum Behindertentestament:
http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/vererben_zugunsten_behinderter_menschen.pdf
http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/Der_Erbfall.pdf

LG, amai
knuddl60 15.03.2014, 17:00#5
AW: Finanzielle Selbstbeteiligung der Eltern

Hallo amai

habe ich noch nicht, aber das passiert demnächst. Danke für den Tipp.

LG Knuddl