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Kindergeld für meine behinderte Schwester

maria_hedi39 10.12.2013, 16:48#1
Hallo. Ich bin die gesetzliche Betreuerin meiner 100%geistig behinderten Schwester( 48). Unsere Eltern sind nun beide verstorben. Meine Schwester lebt seit 10 Jahren in einer Wohnstätte. Meine Eltern bezogen bis zu tot das Kindergeld. Nun meine Frage...kann ich das Kindergeld für meine Schwester beantragen? Bzw muss ich als Betreuerin das Kindergeld für meiner Schwester,die Wohnstätte,LWL beantragen?

Gruß Maria:kopfkratz:
werner62 11.12.2013, 13:59#2
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Maria,

schau mal hier-

http://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#a03

Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?

Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG).

Wichtig ist das Du das Kindergeld auf Dein Konto bekommst und auch nicht an Deine Schwester weiterreichst.Sonst ist es Einkommen Deiner Schwester und wird bei Sozialleistunggen angerechnet.
Du musst aber unter Umständen nachweisen das Du das kindergeld für Deine Schwester benutzt.
Evtl. mit Quittungen was Du für Sie gekauft hast.

Schau mal hier-

http://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/lhz/ausgabe/2013-3/artikel/Kindergeld-Abzweigung.php

Liebe Grüße
Monika
jusi 06.01.2014, 15:21#3
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Maria,

ich habe die gleiche Situation mit meinem Bruder. Hast Du schon Antworten erhalten?

Gruß
jusi
maria_hedi39 17.01.2014, 17:05#4
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Jusi, ... Die Kindergeldkasse hat meinen Antrag abgelehnt. Begründung, zb das das Kindergeld nur an die Eltern gezahlt wird.
Das untenstehende wurde mir im Forum geschrieben.
Hallo Maria,

schau mal hier-

http://www.intakt.info/informationen...ge-kinder/#a03

Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?

Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG).

Wichtig ist das Du das Kindergeld auf Dein Konto bekommst und auch nicht an Deine Schwester weiterreichst.Sonst ist es Einkommen Deiner Schwester und wird bei Sozialleistunggen angerechnet.
Du musst aber unter Umständen nachweisen das Du das kindergeld für Deine Schwester benutzt.
Evtl. mit Quittungen was Du für Sie gekauft hast.

Schau mal hier-

http://www.lebenshilfe.de/de/buecher...Abzweigung.php

Liebe Grüße
Monika
werner62 18.01.2014, 12:49#5
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Maria,

hast Du Widerspruch eingelegt?

Ich kenne es bei uns nur so ALLES wird erst einmal Abgelehnt.Egal welches Amt.

Es ist wirklich viel Arbeit und Kampf um zu seinem Recht zu kommen.

Liebe Grüße
Monika
maria_hedi39 18.01.2014, 13:49#6
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo, ich hatte mit der Kindergeldkasse auch noch telefoniert und die gute Frau meinte entsetzt, das die Kindergeldkasse nur das Kindergeld an Eltern zahlen würden. Des weiteren meinte die Mitarbeiterin, weil meine Schwester in einer Wohnstätte leben würde, hätte sich die Sache mit dem Kindergeld eh erledigt.

Ich werde wohl einen Widerspruch einlegen, aber ich bin mir noch nicht sicher welche Gründe ich da angeben soll :kopfkratz:


Gruß Maria
werner62 18.01.2014, 15:27#7
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Maria,

ich kann Dir aus Erfahrung den Rat geben NIE telefonieren alles SCHRIFTLICH machen, nur dann hast Du was in der Hand um später nach zu weisen das die Auskunft falsch war.

Nur weil Deine Schwester in einer Wohnstätte lebt ist der Kindergeldanspruch nicht unmöglich.

Bei uns bekommen die Eltern der Kinder die in der Wohnstätte leben auch ihr Kindergeld.

Es liegt auch viel am Sachbearbeiter.


Schau mal hier-

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Argumentationshilfen/Kindergeld/Argumentationshilfe_gegen_die_Abzweigung_von_Kindergeld_vollstationaere_Einrichtung.pdf

Es gibt auch Gerichtsurteile zu dem Thema.

Du musst eine genaue Aufstellung machen was Du alles für Deine Schwester ausgibst.

Dazu zählen auch Fahrtkosten um sie zu besuchen.

Hier noch ein Link -

http://www.lebenshilfe-bamberg.de/index.php?id=1732

Ich verstehe es so das Du als Schwester nach dem Tod Deiner Eltern wie auch Pflegeeltern Kindergeld beantragen kannst.

Liebe Grüße
Monika
maria_hedi39 19.01.2014, 16:40#8
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo, danke für deine Antwort und den Infos.
Ich sehe die Chance sehr gering, da ich eigentlich nichts für meine Schwester ausgebe. Geschenke zb Geburtstag, Weihnachten usw,klar bekommt sie von mir. Aber Bekleidung usw bekommt sie in der Wohnstätte.Soweit bekommt sie eigentlich alles in ihrer Wohnstätte. Ich besuche sie regelmäßig, aber sie mal ein WE oder einen Tag zu mir zu holen, geht nicht. Letzte mal ging das gut 45min gut und dann konnte ich sie wieder nach Hause (Wohnstätte)bringen.
Liegt aber an ihr bzw an ihre Krankheit.Sie würde damit nicht klar kommen. Freizeitgestaltung ist mit ihr leider sehr, sehr schwierig und wird auf dauer noch schwieriger werden. Sobald sie ihr Zuhause ( die Wohnstätte)verlässt, zb nur mal zum spazieren, fühlt sie sich überhaupt nicht mehr wohl und das äußert sie auch sehr stark.
Zu den Fahrtkosten... Ich bin ja die gesetzliche Betreuerin und bekomm vom Gericht 1mal im Jahr so eine Pauschale, also hat sich das damit auch erledigt.
Ich werde trotzdem einen Widerspruch einlegen.
Gruß Maria
maria_hedi39 02.07.2014, 19:33#9
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

So neuer Versuch Hallo,also nach Monaten warten habe ich nun Bescheid bekommen von der Kindergeldkasse. Der Antrag/Einspruch wurde abgelehnt. Meine Frage...lohnt sich die Klage? Was wird mich das kosten? Wo kann ich deswegen beraten lassen? Tipps? Danke schon mal für die Anworten :pfeif:
Ich habe das Schreiben mal angehangen. Ich hoffe das es geklappt hat :kopfkratz:
Anhänge
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werner62 05.07.2014, 13:28#10
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Maria,

ich kann die erste Seite nicht öffnen,:gruebel:

dann kommt immer der Hinweis-

Sie sind nicht angemeldet oder Sie haben keine Rechte diese Seite zu betreten. Dies könnte einer der Gründe sein:

Die zweite Seite geht problemlos.

Liebe Grüße
Monika
maria_hedi39 05.07.2014, 18:37#11
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo, ich habe jetzt mal nur Seite 1 angehangen. Vielleicht klappt das öffnen ja jetzt :kopfkratz:

LG Maria
Anhang
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werner62 08.07.2014, 08:36#12
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Maria,

Ich würde mit den Unterlagen zu einem Fachmann gehen.

Die Kindergeldkasse geht meines Erachtens von falschen Tatsachen aus.

In dem Schreiben steht nichts davon das man als Geschwisterkind eines behinderten Menschen deren Eltern verstorben sind kein Kindergeld beantragen kann.

Auf diesen wichtigen Punkt wird gar nicht eingegangen.

Es ist nur die Rede von Pflegeeltern.

Da wir als Eltern von behinderten Kinder unter Umständen auch Kindergeld bekommen können wenn unsere Kinder vollstationär untergebracht sind, gehe ich davon aus das Du das als Schwester auch kannst.
Das Du als Schwester Kindergeld beantragen kannst steht ja wohl fest.
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http://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?
Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG).
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http://www.kindergeld.info/behinderte-kinder.html

Wer kann das Kindergeld für ein behindertes Kind beantragen?

Grundsätzlich obliegt es den Eltern, das Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind zu beantragen. Handelt es sich bei dem behinderten Kind um einen Vollwaisen, weil die Eltern verstorben sind, so können die betreuenden Pflegeeltern oder die betreuenden Geschwister das Kindergeld beantragen
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Du musst natürlich nachweisen können das Du Aufwendungen hast für Deine Schwester in Höhe des Kindergeldes, sonst hat das ganze keinen Sinn.

Also, wie gesagt ich bin nur Laie…..


Liebe Grüße
Monika
werner62 08.07.2014, 08:46#13
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Maria,

hier findest Du Gerichtsurteile zu dem Thema-

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?10730-Gerichtsurteile-zum-Thema-Abzweigung-Kindergeld

Liebe Grüße
Monika
maria_hedi39 08.07.2014, 13:30#14
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Monika,danke für deine Infos. Ich werde mich auf jedenfall beraten lassen. LG Maria
maria_hedi39 08.07.2014, 13:39#15
AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester

Hallo Monika,ja das macht mich ja stutzig, das die gar nicht auf mich ,als Geschwisterkind eingegangen sind :kopfkratz: . Ablehnen ist wohl einfacher und darauf hoffen das man sich damit zufrieden gibt.
Naja, mal schauen was das noch alles gibt. Ich werde vielleicht mal beim Betreuungsgericht nachfragen ob die mir da weiterhelfen können. Trotzdem nochmal danke für die Infos.
liebe Grüße Maria