AW: Kindergeld für meine behinderte Schwester
Hallo Maria,
Ich würde mit den Unterlagen zu einem Fachmann gehen.
Die Kindergeldkasse geht meines Erachtens von falschen Tatsachen aus.
In dem Schreiben steht nichts davon das man als Geschwisterkind eines behinderten Menschen deren Eltern verstorben sind kein Kindergeld beantragen kann.
Auf diesen wichtigen Punkt wird gar nicht eingegangen.
Es ist nur die Rede von Pflegeeltern.
Da wir als Eltern von behinderten Kinder unter Umständen auch Kindergeld bekommen können wenn unsere Kinder vollstationär untergebracht sind, gehe ich davon aus das Du das als Schwester auch kannst.
Das Du als Schwester Kindergeld beantragen kannst steht ja wohl fest.
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http://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?
Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG).
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http://www.kindergeld.info/behinderte-kinder.html
Wer kann das Kindergeld für ein behindertes Kind beantragen?
Grundsätzlich obliegt es den Eltern, das Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind zu beantragen. Handelt es sich bei dem behinderten Kind um einen Vollwaisen, weil die Eltern verstorben sind, so können die betreuenden Pflegeeltern oder die betreuenden Geschwister das Kindergeld beantragen
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Du musst natürlich nachweisen können das Du Aufwendungen hast für Deine Schwester in Höhe des Kindergeldes, sonst hat das ganze keinen Sinn.
Also, wie gesagt ich bin nur Laie…..
Liebe Grüße
Monika