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Familie mit erwachsenem Aspi

andrea l 08.05.2013, 08:46#1
Hallo liebe Forumsmitglieder,

durch Zufall bin ich auf diese Seite gestoßen und überrascht, zu wievielen Themen es hier Beiträge gibt. Ich möchte nun auch gern ein Nutznießer dieses Forums werden.
Die Kindheit mit einem Asperger haben wir durchlebt, mit all den Höhen und Tiefen. Wir haben uns durch Anträge, Schulwechsel, Schulhilfe und Therapien gequält, haben uns viele Jahre von sogenannten Sonderpädagogen erklären lassen dürfen, was unser Sohn machen müsse und dass er schon wieder nicht "will". Unser Sohn hat mit viel Kraftaufwand einen Schulabschluss geschafft, konnte dann aber keine Ausbildungsreife erreichen. Das Berufsbildungswerk war nicht wohnortnah, so dass er im Internat untergebracht wurde. Der Druck, die Trennung von zu Hause waren zu viel.

Jetzt geht es ihm gut. Er ist wieder bei uns und wurde im Berufsbildungsbereich einer WfbM eingegliedert. Derzeit beginnen wir, auf unserem Grundstück einen Bungalow zu bauen, damit er seinen eigenen Haushalt hat, aber immer bei uns in der Nähe ist.

Und nun beginnen sie wieder.... unsere Probleme mit Anträgen, Ablehnungen, Widersprüchen usw.

Wir haben versucht, Zuschüsse für den Bungalow zu erhalten => NICHTS!!! Offensichtlich wird die ganze Last und Verantwortung bei der Familie abgeladen. Weder das Grundsicherungsamt, noch die Pflegekasse unterstützen uns. Naja, irgendwie werden wir das schon schaffen.

Aber es kommt noch schlimmer... Im März haben wir (ich bin Betreuerin) Grundsicherung beantragt. Die Ablehnung erfolgte mit der Begründung, dass das Grundsicherungsamt nicht zuständig wäre, wir könnten ja Hartz IV beantragen und zum anderen wurde vom Rentenversicherungsträger noch keine volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Ich habe einen Widerspruch geschrieben und den Rentenversicherungsträger um Festellung der Erwerbsunfähigkeit gebeten. Die Rentenversicherung wird nur tätig, wenn das Grundsicherungsamt um Amtshilfe bittet. Das Grundsicherungsamt tut aber nichts. Sie fühlen sich schließlich nicht zuständig. Das Ganze wird wohl auf eine Klage hinauslaufen. Vielleicht hat jemand einen Tipp für uns, was wir noch tun können.

Liebe Grüße

eine noch nicht ganz verzweifelte, aber frustrierte Mutter
Inge 08.05.2013, 09:57#2
AW: Familie mit erwachsenem Aspi

Hallo Andrea,

willkommen bei Intakt :winke:
Ja, das Erwachsenwerden unserer Kinder bringt schon einige Probleme mit sich. Aber hier findest Du sicher Unterstützung in vielen Bereichen.

Das Problem mit der Grundsicherung gibt es häufiger:
Seit einigen Monaten tauchen immer wieder Fälle auf, in denen Werkstattbeschäftigte im Eingangsverfahren [...] aufgefordert werden, ihren Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nicht beim Sozialamt (d. h. nach dem 4. Kapitel des SGB XII) zu beantragen, sondern sie werden auf die Argen und optierenden Kommunen für Leistungen nach dem SGB II verwiesen, die sogenannten Hartz IV-Leistungen. [...]

Hintergrund ist wohl eine mißverständliche Dienstanweisung der Bundesagentur, in der davon ausgegangen wird, daß bei Teilnehmern im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich nicht automatisch vom Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung ausgegangen werden kann. Demzufolge unterstellen die Behörden hier Erwerbsfähigkeit (bis zur Darlegung des Gegenteils) und verweisen dementsprechend auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II.

Den Verfassern der Schreiben in Bundesagentur und Sozialbehörden scheint dabei der gesetzliche Kontext des § 45 Absatz 1 Zf. 2 SGB XII unbekannt zu sein.

Die BAGüS macht allerdings deutlich, daß sich Leistungen in einer Werkstatt und Leistungen nach dem SGB II ausschließen. Deshalb ist in jedem Falle darauf zu achten, daß die Teilnehmer nicht ins SGB II „verschoben“ werden
Quelle und kompletter Text: BAG WfbM

Meistens geschieht aber die "Feststellung der Erwerbsminderung" nach §45 SBG XII über den Fachausschuss einer WfbM. Es wäre also eine gute Möglichkeit, das dort in die Wege zu leiten.
andrea l 08.05.2013, 12:00#3
AW: Familie mit erwachsenem Aspi

Hallo Inge,

vielen Dank für deine Antwort.

Wer beruft den Fachausschuß ein? Kann ich das selber machen oder agieren die nur auf Ersuchen vom Grundsicherungsamt?

Viele Grüße
Andrea
Inge 08.05.2013, 17:27#4
AW: Familie mit erwachsenem Aspi

Hallo Andrea,

wenn Dein Sohn im Berufsbildungsbereich ist, dann müsste der Fachausschuss ja bereits eine Stellungnahme abgegeben haben.

Interessant ist hier auch die Aussage des Staatssekretärs Joachim Fuchtel:
Behinderte Menschen, die - gleich in welchem Bundesland - in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden, durchlaufen dort, wie gesetzlich vorgesehen, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. In diesem Fall besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder, wenn der Betroffene das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, ein Anspruch auf Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Frage und Antwort: Abgeordnetenwatch

Das BMAS zweifelt also die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung während des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches an, weil bei dem einen oder anderen vielleicht noch eine Entwicklung eintritt, die zu einer Erwerbsfähigkeit führen könnte.
Falls an der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung Zweifel bestehen und das Sozialamt sich nicht überzeugen lässt, den Rentenversicherungsträger mit der Prüfung zu beauftragen, müsste – wie auch vom BMAS beschrieben – Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII geleistet werden. Bezüglich des Unterhalts findet hier § 94 Abs. 2 SGB XII Anwendung, wonach der Unterhaltsanspruch bei Leistungen nach dem Dritten Kapitel lediglich bis maximal 20 Euro monatlich übergeht.
Ihr könnt also nur an die ARGE verwiesen werden, wenn Ihr als Eltern selbst Sozialhilfe ALGII/HartzIV bezieht. Ansonsten ist das Sozialamt zuständig.

Wie hattest Du den Widerspruch eigentlich begründet?

Falls Du Kraft und Nerven sparen willst, kannst Du auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen:
Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht.
Quelle und komplette Info: Beratungshilfe
andrea l 08.05.2013, 18:23#5
AW: Familie mit erwachsenem Aspi

Hallo Inge,
den Widerspruch habe ich damit begründet, dass eine Erwerbsminderung auf nicht absehbare Zeit aus meiner Sicht vorliegt und diverse Gutachten beigefügt: Gutachten von der Bundesagentur für Arbeit Minderung der Leistungsfähigkeit (weniger als 3 St tgl). Desweiteren habe ich auf die Gutachten des MdK (Pflegestufe I), die Wiederholungsprüfung vom Versorgungsamt (G 80%) und ein Gutachten vom Betreuungsgericht verwiesen. Alle Gutachten liegen dem Grundsicherungsamt vor. Ich habe in einem weiteren Schreiben die Antwort der Rentenversicherung beigefügt, in dem steht, dass der zuständige Träger der Sozialversicherung um Amtshilfe ersuchen muss. Ich hab dann auch mit dem Mitarbeiter der Rentenversicherung gesprochen. Solche Fälle sind wohl Tagesprogramm. Er riet mir durch die Blume zu rechtlichen Schritten. Das werde ich auch tun. Ich suche im Landkreis Barnim einen fähigen Anwalt.

Ich werde kämpfen wie ein Löwe. Er hat sich nicht ausgesucht, behindert zu sein. Er ist fleißig und zuverlässig und das muss auch entsprechend entlohnt werden!!!!!!!!!!!!!!!

Ich bin so sauer, dass ich meine wenige Zeit mit diesem Mist verbringen muss. Ich will eigentlich qualitative Zeit mit meinen Kindern verbringen.

Liebe Grüße und einen schönen Feiertag
(ich lade meinen Mann und die beiden Jungs zum Essen ein :-))
gero 08.05.2013, 19:46#6
AW: Familie mit erwachsenem Aspi

Hallo Andrea,
da spielen die Behörden wohl Ping-Pong mit Dir :grantel:
Einen Anwalt findest Du vielleicht beim Netzwerk Artikel 3 in der Anwaltsliste
andrea l 11.06.2013, 09:48#7
AW: Familie mit erwachsenem Aspi

Hallo,

so, jetzt gehen wir in die nächste Runde. Das Grundsicherungsamt hätte bis zum 06.06. auf meinen Widerspruch reagieren müssen, hat es aber nicht. Am Freitag habe ich einen Termin beim Anwalt. Dann wird Klage eingereicht.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

Liebe Grüße
Andrea