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Hallo und guten Abend!

gitta12 04.03.2013, 19:29#1
Möchte mich kurz vorstellen.
Komme aus Essen und bin Mutter eines schwerbehinderten Sohnes, Mukoviszidose, Z. n. beidseitiger Lungentransplantation.

Brauche jetzt Hilfe wegen der Kindergeldabzweigung an die Grundsicherung.

Ansonsten sind wir immer fröhlich und lieben den BVB.
barbara17 05.03.2013, 08:38#2
AW: Hallo und guten Abend!

Hallo Gitta,
hallo und willkommen hier in unserer Runde. Bin zwar keine Expertin in Sachen Kindergeldabzweigung aber hier gibts ja ganz viele Infos dazu. Noch besser sind hier einige Eltern die dir bestimmt weiterhelfen. Wollte Dich aber schon mal begrüßen.
Liebe Grüße
Barbara
Hans-Christian 05.03.2013, 13:58#3
AW: Hallo und guten Abend!
Zitat von gitta12
Möchte mich kurz vorstellen.
Komme aus Essen und bin Mutter eines schwerbehinderten Sohnes, Mukoviszidose, Z. n. beidseitiger Lungentransplantation.

Brauche jetzt Hilfe wegen der Kindergeldabzweigung an die Grundsicherung.

Ansonsten sind wir immer fröhlich und lieben den BVB.

Wenn der Sohn mit im Haushalt von Ihnen wohnt, gilt folgendes:

Lt. Bundessozialgericht darf das Kindergeld nicht an die Grundsicherung angerechnet werden.
Siehe Informationen hier im Forum unter Gerichtsurteile.

Wenn es auf Antrag an die Familienkasse abgezweigt wurde (was hier der Fall ist) gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Man legt Einspruch gegen die Abzweigung bei der familienkasse ein ohne gleichzeitig ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen und wartet auf die negative Einspruchsentscheidung der Familienkasse um anschließend zu Klagen. Den Einspruch begründet man mit all den Finanzgerichtsurteilen aus den 4 Bundesländern siehe hier Gerichtsurteile.

2. Man legt Einspruch bei der FK ein und beantragt ein Ruhen des Verfahrens auf der Grundlage eines beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahrens. Dadurch braucht man nicht selber Klagen und wartet die Entscheidung des BFH ab.

Bitte den Beitrag verschieben in das zuständige Forum.
gitta12 05.03.2013, 14:55#4
AW: Hallo und guten Abend!

Danke für die Infos, aber er lebt nicht in unserem Haushalt, sondern in einer eigenen Wohnung.
gitta12 05.03.2013, 14:58#5
AW: Hallo und guten Abend!

gleiches Thema neues Frage.

Mein Sohn, 29 Jahre alt, an Mukoviszidose erkrankt, lungentransplantiert ist 100 % schwerbeschädigt mit den Merkzeichen "G" und "RF".
Wohnt in einer eigenen Wohnung und erhält monatlich Grundsicherung 374,-- €, Mehrleistung für "G", 347,42 € Miete und 163,43 € Krankenversicherung, also insgesamt 948, 43 €.
Ansonsten hat er keinerlei Einnahmen. Kindergeld wurde bis 12/2012 gezahlt und wird jetzt abgezweigt an das Grundsicherungsamt.

Liegt er mit seinem "Einkommen" nicht unter dem Mindestbetrag?

Kindergeld wurde bisher an uns, seine Eltern, gezahlt.
Möchte jetzt der Abzweigung widersprechen, suche aber stichhaltige Argumente.

Denke, dass die Abzweigung nicht ganz okay ist, von wegen Mindesteinnahmen, und auch, weil wir ja davon uns nicht bereichern, sondern unseren Sohn unterstützen mit Fahren zum Arzt, zur Klinik, psychische Unterstützung (staendige Depressionen), ständige Fahrten in seine Wohnung zum Reinigen und Desinfizieren (wenigstens 2 x in der Woche), für die Wäsche, die häufiger wegen der Keimfreiheit gewaschen und gewechselt werden muss, für Medikamente die wir besorgen, für die Bezahlung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, für die Versorgung im Krankheitsfall (bei lungentransplantierten wegen des nichtvorhandenen Immunsystems haeufige Erkrankungen), Bezahlung von Brillen, Desinfektionsmitteln,und und und.

Vielleicht kann mir jemand Tipps für den Widersrpuch geben.
Zu erwähnen ist noch, dass er 35 km von uns entfernt wohnt und somit auch enorme Spritkosten auf uns zukommen.

Unser Sohn hat noch nie gearbeitet und wird auch nie in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Danke für die Hilfe.
Inge 05.03.2013, 15:10#6
AW: Hallo und guten Abend!

Hallo Gitta,

auch von mir ein Willkommen hier bei Intakt :winke: Mit welcher Begründung wurde denn die Zahlung des Kindergeldes eingestellt?
Schau doch schon mal in den Link mit den Gerichtsurteilen. Vielleicht hilft Dir das schon weiter.
gitta12 05.03.2013, 15:12#7
AW: Hallo und guten Abend!

Begründung:

"Nach den Feststellungen der Familienkasse gewähren Sie dem Kind keinen Unterhalt."
Das wars
Inge 05.03.2013, 15:18#8
AW: Hallo und guten Abend!

Hallo Gitta,
hat die Familienkasse Dich irgendwann angeschrieben und nachgefragt, inwiefern Du Deinen Sohn unterstützt?
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du innerhalb der Frist Widerspruch einlegst und das mit den ganzen Ausführungen, die Du hier bereits eingestellt hast, begründest.
gitta12 05.03.2013, 15:24#9
AW: Hallo und guten Abend!

ja, hat sie. Habe das Gleiche angeführt, wie hier auch-
Hans-Christian 05.03.2013, 15:39#10
AW: Hallo und guten Abend!
Zitat von gitta12
Begründung:

"Nach den Feststellungen der Familienkasse gewähren Sie dem Kind keinen Unterhalt."
Das wars

Dies ist nicht richtig. Sie gewähren dem Sohn Unterhalt in der von Ihnen geschilderten Art und Weise. Dabei ist lt. BVKM sogar ein Stundensatz von 8 € ansetzbar. Dazu gibt es ein Urteil, was ich nicht gleich finde. Legen Sie deshalb Einspruch ein und machen Sie eine ausführliche Aufstellung der Kosten und Betreuung für einen gewissen Zeitraum.
Wenn das Kind im Haushalt lebt ist es nur viel einfacher mit der Begründung des Einspruches, da die Finanzgerichte allein auf die Haushaltszugehörigkeit abgestellt haben und deshalb kein Nachweis erforderlich ist.
gitta12 05.03.2013, 15:59#11
AW: Hallo und guten Abend!

Danke, werde ich auf jeden Fall machen. Das Urteil von 2007 brauche ich aber nicht anführen, oder?
Hans-Christian 05.03.2013, 17:09#12
AW: Hallo und guten Abend!
Zitat von gitta12
Danke, werde ich auf jeden Fall machen. Das Urteil von 2007 brauche ich aber nicht anführen, oder?
Richtig, denn das trifft nicht zu.
gitta12 05.03.2013, 18:12#13
AW: Hallo und guten Abend!

Danke, werde jetzt den Widerspruch formulieren.





Grüße
Gitta