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Abrechnung

trotti 09.12.2012, 10:44#1
Hallo,
ich bin verwitwet und Mutter von 4 Kindern. Meine Pflegetochter lebt seit 17 Jahren in unserer Familie. Sie ist geistig und körperlich behindert und wird vorläufig noch im häuslichem Umfeld betreut. Ich bin zum Betreuer bestellt. Jetzt hat der Sachbearbeiter beim Amtsgericht gewechselt und ich soll jetzt wieder exakt mit Quittungen abrechnen. Sie bekommt Ausbildungsgeld (auf ihr Konto), Halbwaisenrente(auf mein Konto) und ergänzend Grundsicherung(auf ihr Konto). Zusätzlich geht noch meine Betreuungspauschale auf ihr Konto. Ich erhalte noch Kindergeld. Muß ich dieses mit abrechnen? Da ich ein schuldenfreies Haus besitze wird bei dem Grundbedarf auch keine Miete angerechnet.
Bitte versteht mich jetzt nicht falsch, es ist inzwischen mein Kind, aber ich will nicht mehr abrechnen als notwendig.
Liebe Grüße
Kirsten 09.12.2012, 11:47#2
AW: Abrechnung

Guten Morgen Trotti,

Ein herzliches Willkommen und einen schönen 2. Advent wünsche ich dir. Sicher wirst du hier bald auch eine passende Antwort finden, die dir weiter hilft. Übrigens wegen dem Kindergeld haben wir ja bereits einen sehr großen Thread in Gange. Vielleicht findest du da auch schon Hilfe. Über die Suchfunktion und Kindergeld findest du viele Hinweise. Auch was eine Abzweigung oder Vorlage von Quittungen betrifft.