Hallochen ,
ich bin hier gerade neu dabei und auf der Suche nach einem Integrationshelfer.
Der Antrag läuft beim Sozialamt, wird aber wohl nicht bewilligt, weil unser Kind eine Förderschule für Körperbehinderte besucht. Er hat Entwicklungsstörungen, multiple Wahrnehmungsstörungen woraus sich massive Probleme in seinem Sozial-/Emozionalen Verhalten zeigen und Epilepsie.
Er besuchte 2 Monate die normale Grundschule in welcher er überfordert war und schnell psychosomatische Symptome zeigte und sein Verhalten sich massiv Verschlechterte. In der neuen Schule hat er viel Freude, kann dem Lernstoff gut folgen, hat aber immer noch große Probleme im Verhalten. Wenn Ihm die Argumente ausgehen haut er zu.
Da wir nur eine Zusage für eine Probebeschulung haben, kann die Schule uns auf Grund seines Verhaltens nach der Frist wieder an die normale Regelschule zurückschicken. Dieses Vorgehen wäre für unseren Zwerg nicht tragbar.
Jetzt suchen wir händeringend einen I-Helferfür Halle/Saale.
Wir wären froh, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
AW: Integrationshelfer
Liebe Frieda,
ein herzliches Willkommen hier bei uns im Forum. Dann drücke ich mal die Daumen, dass ihr auf der Suche erfolgreich sein werdet und vor allem, dass euer Kind seinen Platz im Schulwesen findet.
AW: Integrationshelfer
Bei Kindern in der Förderschule erwarten die Sozialämter, dass die Pflegekräfte, die ohnehin da sind, sich um bedürftigere Kinder kümmern können. Wenn das Kind allerdings sehr agressiv ist, ist das auch in der Förderschule eine Rechtfertigung für die Notwendigkeit eines Schulbegleiters. Dass das Kind wegen seinem Verhalten wieder in die Regelschule geschickt werden könnte, wäre ja widersinnig. Wenn es aber in der Förderschule keinen Schulbegleiter bekommt, würde ich es freiwillig in die Regelschule geben, denn dort wird das Kind in jedem Fall einen Schulbegleiter bekommen und hat dann oft mehr individuelle Betreuung als an einer Förderschule. Die Regelschule ist verpflichtet, die Lernanforderungen den Möglichkeiten des Kindes anzupassen, das muss man notfalls als Eltern einfordern, wenn die Lehrer das ignorieren.
Christine
AW: Integrationshelfer
Hallo Christine,
hast Du schon mal gehört, dass der Kostenträger (Bezirk) die Kosten für eine Schulbegleitung in der Förderschule auf die Pflegekasse abwälzen will, weil das behinderte Kind Epilepsie hat? Wenn das gerichtlich durchgeht, will die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Und darf so was überhaupt sein?
AW: Integrationshelfer
Hallo Zippe,
dazu fällt mir nur als mögliches Gegennargument ein, dass Pflegegeld ja für die häusliche Pflege gezahlt wird und die Schule ist ja nicht wirklich *zu Hause*. Auch für Sachkostenerstattung oder Kombipflege sehe ich die Schule nicht berechtigt, da sie weder ein Pflegedienst sind, noch eine stationäre oder teilstationäre Pflegeeinrichtung.
Andererseits stehen beim Krankheitsbild der Epilepsie doch eher Behandlungspflege und Beobachtung wegen Anfällen und der Vitalfunktionen im Vordergrund, also wäre dann auch nicht die Pflegekasse (Grundpflege) , sondern die Krankenkasse zuständig. Für häusliche Krankenpflege gibt es höchstrichterliche Urteile, dass ein erweiteter Begriff für *Häuslichkeit* zutrifft, der auch den Kindergarten- oder Schulbesuch einschliesst.
Z.B.:
http://www.intakt.info/106-0-haeusliche-krankenpflege-in-der-schule.html
http://www.pflegerechtsberater.de/urteile/krankenbeobachtung-in-schulen-zu-lasten-der-krankenversicherung.html
Eigentlich sollte meiner persönlichen Meinung ansonsten (falls es nicht unter Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege fällt) ganz klar das Sozialamt bzw. die Eingliederungshilfe zuständig sein nach §§ 53, 54 SGB XII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__54.html
"§ 54 Leistungen der Eingliederungshilfe
(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches insbesondere
1.
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt,
2.
Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,
3.
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit,
4.
Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56,
5.
nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben.[...]"
LG, amai
AW: Integrationshelfer
Hallo amai,
danke für die Infos, die ich weitergeben werde. Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt.
AW: Integrationshelfer
Hallo Zippe,
ergänzend von mir noch folgende Information: In meinem Fall hat der Jurist vom Bezirk Unterfranken auch argumentiert, dass für die Assistenz (Fachkraft) meiner Tochter beim Sportunterricht wegen ihrer Herzerkrankung die Krankenkasse zuständig sei. Darauf hat sich der Richter am Sozialgericht Würzburg aber nicht eingelassen. Außerdem erklärte mir mein Rechtsanwalt, dass der Bezirk immer einspringen muss und selbst sich kümmern muss, wenn er meint, dass ein anderer Kostenträger vorrangig für den Bedarf aufkommen muss. Wir als Eltern können also unbesorgt den Antrag an den Bezirk richten, im Zweifel ist dieser immer zuständig.
Christine
AW: Integrationshelfer
Hallo Christine,
Zitat von chripri
Außerdem erklärte mir mein Rechtsanwalt, dass der Bezirk immer einspringen muss und selbst sich kümmern muss, wenn er meint, dass ein anderer Kostenträger vorrangig für den Bedarf aufkommen muss.
das klingt gut. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage (§§), mit der Eltern gleich argumentieren können?
AW: Integrationshelfer
Hallo Inge,
mein Rechtsprozess im Herbst mit dem Bezirk füllt einen ganzen Aktenordner, sobald ich Zeit hab, such ich aus den Schreiben meines Rechtsanwalts die entsprechende Argumentation/Rechtsgrundlage heraus. Auch interessant: Die Bezirke versuchen manchmal, den Bedarf an Assistenzzeit herunterzurechnen, auch hier gibt es Urteile, dass es nicht nur um die Bedarfszeiten des behinderten Menschen an Assistenz geht, sondern um die tatsächlich stattgefundene Arbeitszeit/Anwesenheit des Assistenten. Das heißt: Nach Arbeitsrecht kann man den Assistenten nicht während seines Arbeitseinsatzes zwischendurch nach Hause schicken oder unentgeltlich auf seinen nächsten Einsatz z.B. eine Stunde später warten lassen. Daher ist auch Überbrückungszeit, in denen der Assistent nur auf seinen nächsten Einsatz wartet, Arbeitszeit und muss vom Bezirk bezahlt werden.
Christine
Christine
AW: Integrationshelfer
Das heißt: Nach Arbeitsrecht kann man den Assistenten nicht während seines Arbeitseinsatzes zwischendurch nach Hause schicken oder unentgeltlich auf seinen nächsten Einsatz z.B. eine Stunde später warten lassen. Daher ist auch Überbrückungszeit, in denen der Assistent nur auf seinen nächsten Einsatz wartet, Arbeitszeit und muss vom Bezirk
Das jetzt wiederum ist mir völlig neu!
Hierzu würde mich interessieren, wo ich das schriflich finden könnte. Das Jugendamt will uns nämlich die Stunden kürzen und in "gut strukturierten Stunden" die Integretionshelferin nach Hause schicken. In den "schwierigen" Stunden "kann sie ja wiederkommen".
Wäre super, wenn ich da eine Argumentationshilfe hätte beim nächsten Hilfeplangespräch.....
AW: Integrationshelfer
Hallo "Mama", hallo Inge,
ich zitiere aus dem Schreiben meines Rechtsanwalts Leonhard Steigmeier (Anwaltbüro Schöppler in Bad Mergentheim) an das Sozialgericht Würzburg zu Eueren Fragen:
"Wenn eine Schulbegleitung notwendig ist, so ergibt sich die zeitliche Spannbreite aus dem Umfang des Schulbesuchs, auf den die Antragstellerin nicht nur ein Recht hat, sondern zudem auch eine rechtliche Verpflichtung besteht. Dies bedeutet nicht, dass nun während der gesamten Zeit sozusagen im Minutentakt Hilfeleistungen erforderlich sind, sondern über die gesamten Schulstunden verteilt. In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf auf die Entscheidung des BSG vom 30.11.2006 - B 9a V 9/05 R. Wenn auch in einem anderen Zusammenhang, so hat doch das BSG deutlich gemacht, dass eine Hilfsperson regelmäßig nur für zusammenhängende Zeitabschnitte, nicht jedoch für einzelne Handreichungen herangezogen bez. beschäftigt werden kann."
Die andere Stelle mit der vorrangigen Zuständigkeit des Bezirks vor anderen Kostenträgern finde ich gerade nicht, schick ich ggfls nach.
Christine
AW: Integrationshelfer
Hallo Christine, vielen Dank

AW: Integrationshelfer
Danke, Danke, Danke!
Hab´s mir ausgedruckt und zur Not in meinen WICHTIG-Ordner gesteckt...

AW: Integrationshelfer
Hallo Inge und die anderen,
gestern habe ich meinen Rechtsanwalt wegen Euerer und anderen Fragen angerufen. Er erklärte mir zur Vorrangigkeit der Zuständigkeit folgendes: Nach § 14 SGB IX wendet sich ein Betroffener an irgendeinen der betreffenden Kostenträger. Dieser Kostenträger, also z.B. der Bezirk oder die Kasse muss innerhalb von 14 Tagen prüfen, ob er der zuständige Kostenträger für eine bestimmte Sache ist. Wenn er der Meinung ist, dass er das nicht ist, muss er selbst innerhalb dieser 14 Tage den Antrag des Betroffenen an den zuständigen Kostenträger weiterleiten.
Tut er dies nicht innerhalb der 14 Tage, i s t er laut meinem Rechtsanwalt und so muss es wohl in diesem § 14 stehen, dann ist der angeschriebene Kostenträger automatisch z u s t ä n d i g !!! Das heißt, er müsste nach dieser Frist sich selbst drum kümmern, die Kosten oder einen Teil der Kosten von einem Kostenträger einzufordern, aber er kann dies dann nicht mehr auf den Antragsteller abwälzen!
Es lohnt sich wohl doch, ab und zu mal einen Rechtsanwalt einzuschalten, selbst bei Antragstellung, denn ich weiß auch von genügend Fällen, wo das ganz anders läuft und die Bezirke weiter versuchen, die Eltern an der Nase herumzuführen in der Annahme, dass die Eltern ihre Rechte nicht kennen.
Ein ganz anderes Problem ist natürlich die Anonymität und die fehlende Motivation der Bezirke, helfen zu wollen. Die wollen möglichst nur Kosten sparen. Wir müssen daher parallel zu unserem einsamen Kampf mit den Behörden und Kassen unbedingt auf politischer Ebene die runden Tische nach skandinavischen und kanadischen Vorbild fordern. Dort sitzen die Kostenträger und Betreuer des behinderten Menschen zusammen und entscheiden einem Verwaltungsakt gleich gemeinsam darüber, welchen individuellen Teilhabebedarf der Behinderte hat und welcher Kostenträger welche Leistung übernehmen muss. Ich habe aber leider über diese runde Tische auch nichts schriftliches. Vielleicht hat von Euch mal jemand Zeit, die LAG Selbsthilfe in Bayern anzurufen und die um weitere Hintergrundinformationen zu den runden Tischen
in anderen Ländern zu bitten. Ich hab auch schon Landtagsabgeordnete auf das Thema angesprochen, die von diesen runden Tischen überzeugt sind, aber denen auch konkrete Infos dazu fehlen. Im Internet ist nichts zu finden. Vielleicht hat jemand von Euch Kontaktmög-lichkeiten zu Betroffenen in den besagten Ländern und kann dazu weitere Informationen besorgen??
Christine Primbs
AW: Integrationshelfer
Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage: unsere Tochter geht auf eine Regelschule mit Integrationshelferinnen. Nun ist es so, das eine Operation im kommenden Monat ansteht. Und sie danach sechs Wochen im Gips liegt. Dürfen die I- Helfer zuhause mit ihr für die Schule arbeiten?????
Die Schule meint nein, dann bekämen die I Helfer halt sechs Wochen kein Geld.
Brauche dringend Antworten
lg Bianka
AW: Integrationshelfer
Hallo Bianka,
lies Dir mal die verschiedenen Urteile durch, vielleicht findest Du eine passende Grundlage:
Gerichtsurteile zur Schulbegleitung.
Aber generell wäre es sinnvoll, das beim
Kostenträger schriftlich anzufragen, damit Du auch einen schriftlichen Bescheid bekommst.
AW: Integrationshelfer
Hallo!
Der Schulbegleiter wird nicht automatisch bezahlt, da er nur für die Schule ist. Aber es gibt evtl. die Möglichkeit für diese Wochen einen eigenen Antrag auf Freizeitassistenz zu stellen, um den Schulbegleiter weiterbeschäftigen zu können! Im Bezirk bzw. Jugendamt fragen!
Christine
AW: Integrationshelfer
Hallo Frieda,
seit deiner Vorstellung, bzw. Anfrage ist nun schon einige Zeit vergangen. Viele hilfreiche, oder auch informative Antworten sind gekommen. Wie ist es euch denn ergangen? Hattet ihr Erfolg?
Ich wünsche es euch. Wenn du magst, kannst du ja mal bei Gelegenheit ein wenig dazu berichten.