Hallo, ich bin die Mutter eines erwachsenen Kindes. Wir möchten nun ein rollstuhlgerechtes Auto mit Behindertenrabatt kaufen. Lt. Händler geht das nur, wenn das Kind im Kfz-Brief steht und im Kaufvertrag. Dann gehört aber auch rechtlich das Auto dem Kind, oder? Das Kind hat aber nur Grundsicherung und könnte das Auto nie bezahlen. Wie würde das Amt das sehen?
Wie sollte man sich rechtlich absichern? Sollte das Kind das Auto an uns zurückschenken, Vertrag mit Ersatzbetreuer? Oder sollten wir mit dem Ersatzbetreuer einen Vertrag aufsetzen, dass wir dem Kind das Geld für das Auto nur geliehen haben und das es unser Auto ist, solange das Kind das Auto nicht bezahlt hat. Was das Kind natürlich nicht kann. Geht so etwas, habt ihr eine Lösung?
AW: Kind im Kfz-Brief
Hallo xtrailo,
willkommen im Intakt-Forum

Eine ähnliche Frage gab es hier schon einmal:
Grundsicherung und Kraftfahrzeug.
Lies Dir das mal durch, ich glaube, das hilft Dir bestimmt schon weiter

AW: Kind im Kfz-Brief
Hallo Xtrailo,
die meisten Autofirmen bieten den Rabatt auch an, wenn es auf deinem Namen steht. Leider tut eine große Autofirma, bei der nichts Unmöglich ist, das nicht. Damit hadern wir schon seit Jahren. Ich weiß aber, dass andere deutsche Firmen da wesentlich kulanter sind und z.B. bei Mercedes Rabatte beim Vito bis zu 25% drin sind. Oder VW Caddy bis 20 % glaub ich mich zu erinnern. Auch Ford zeigt sich großzügig. Das soll jetzt keine Werbung sein, sondern nur Tipps, die wir selbst schon hinterfragt haben.
Bei der erstgenannten Firma, kann man das Auto übrigens bereits nach 6 Monaten wieder auf sich umschreiben lassen, am Rande bemerkt. Wie das bei anderen Firmen mit solchen Auflagen ist, weiß ich nicht.
Wir haben übrigens ein nichts ist unmöglich Auto dann eben ohne den Behindertenrabatt gekauft und haben, zur Zeit sind bis zu 20 % im Handel locker drin, ein neues Auto von denen, sogar noch günstiger ausgehandelt.
Na ja, wie auch immer, ich drücke euch die Daumen.
AW: Kind im Kfz-Brief
Hallo Mirjam, vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei dem Auto, welches wir kaufen wollen, geht das leider auch nicht. Also auf den Rabatt verzichten? Nach einem Jahr könnten wir das Auto zurückmelden. Folgenden Artikel habe ich heute gefunden, weiß aber nicht, wie ich ihn auslegen soll, wenn im Kaufvertrag der name des Kindes steht.
Der Redakteur | MDR THÜRINGEN - Das Radio | 16.01.2012: Was ist im Fahrzeugbrief der Unterschied zwischen "Inhaber" und "Eigentümer" eines Fahrzeuges?
Die Fahrzeugpapiere stellen grundsätzlich keinen Eigentumsnachweis dar. Sie dokumentieren viel mehr technische Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der sogenannten Verfügungsberechtigung in der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die Angaben beziehen sich nur auf den Halter, der nicht automatisch auch der Eigentümer sein muß.
Der Inhaber eines Autos muss nicht auch sein Eigentümer sein.
Rechtlich ist derjenige Eigentümer eines Fahrzeugs, der es auch gekauft hat. Also derjenige, der den Kaufpreis gezahlt hat, im Kaufvertrag steht und diesen auch unterschrieben hat. Wenn jetzt beispielsweise ein Auto geleast worden ist, dann bleibt die Leasinggesellschaft weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs. Der Halter, der auch die Steuern für das Fahrzeug zu zahlen hat, ist im Fahrzeugbrief, der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vermerkt. Es obliegt ebenfalls dem Halter, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu versichern. Ebenso verhält es sich bei Finanzierungen. Da ist die Bank zunächst Eigentümer, der Halter aber ist im Fahrzeugbrief vermerkt. Es könnte auch beispielsweise ein behindertes Kind im Fahrzeugbrief als Halter vermerkt sein – das hat dann etwas mit der Steuerbefreiung zu tun - ohne dass es der Eigentümer ist.
Der Fahrzeugbrief war noch nie Eigentumsnachweis. Mit der Neuordnung und europaweiten Vereinheitlichung der Fahrzeug-Dokumente fand der Punkt C4C Eingang in die bundesdeutschen Fahrzeugpapiere und steht seitdem in jeder Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Zuletzt aktualisiert: 07. Mai 2012, 14:45 Uhr
AW: Kind im Kfz-Brief
Hallo Zippe,
vielen Dank für die schnelle Antwort.