Hallo zusammen,
unser Sohn ist 15 Jahre alt und ist vor 1,5 Jahren an Diabetes Typ 1 erkrankt. Wir haben einen Behindertenantrag beim Versorgungsamt gestellt, der mit 40% mit Kennzeichen H bewilligt wurde. Wir haben dann von verschiedenen Seiten gehört, dass wir hierfür einen Wiederspruch einlegen sollten, da hier 50 % die übliche Höhe ist. Wir haben also Widerspruch eingelegt. Fernmündlich haben wir von der Sachbearbeiterin die Auskunft erhalten, dass nach überfliegen der Rückmelung des Amtsarztes der Widerspruch abgelehnt werden soll.
Wir fragen uns jetzt folgendes:
- Sollten wir versuchen evtl. durch eine Klage die 50% durchzusetzen?
- Ist der Unterschied von 40 auf 50% wirklich so entscheidend?
- Hat unser Sohn evtl. einen Nachteil bei Bewerbungen wenn er einen Grad der Behinderung von 50% anstatt 40% hat?
Wenn uns jemand hier einen Rat geben könnte wären wir sehr dankbar.
Viele Grüße
Ringo
unser Sohn ist 15 Jahre alt und ist vor 1,5 Jahren an Diabetes Typ 1 erkrankt. Wir haben einen Behindertenantrag beim Versorgungsamt gestellt, der mit 40% mit Kennzeichen H bewilligt wurde. Wir haben dann von verschiedenen Seiten gehört, dass wir hierfür einen Wiederspruch einlegen sollten, da hier 50 % die übliche Höhe ist. Wir haben also Widerspruch eingelegt. Fernmündlich haben wir von der Sachbearbeiterin die Auskunft erhalten, dass nach überfliegen der Rückmelung des Amtsarztes der Widerspruch abgelehnt werden soll.
Wir fragen uns jetzt folgendes:
- Sollten wir versuchen evtl. durch eine Klage die 50% durchzusetzen?
- Ist der Unterschied von 40 auf 50% wirklich so entscheidend?
- Hat unser Sohn evtl. einen Nachteil bei Bewerbungen wenn er einen Grad der Behinderung von 50% anstatt 40% hat?
Wenn uns jemand hier einen Rat geben könnte wären wir sehr dankbar.
Viele Grüße
Ringo
