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Behinderung uneres Sohnes

Ringo12 06.09.2012, 13:57#1
Hallo zusammen,
unser Sohn ist 15 Jahre alt und ist vor 1,5 Jahren an Diabetes Typ 1 erkrankt. Wir haben einen Behindertenantrag beim Versorgungsamt gestellt, der mit 40% mit Kennzeichen H bewilligt wurde. Wir haben dann von verschiedenen Seiten gehört, dass wir hierfür einen Wiederspruch einlegen sollten, da hier 50 % die übliche Höhe ist. Wir haben also Widerspruch eingelegt. Fernmündlich haben wir von der Sachbearbeiterin die Auskunft erhalten, dass nach überfliegen der Rückmelung des Amtsarztes der Widerspruch abgelehnt werden soll.
Wir fragen uns jetzt folgendes:
- Sollten wir versuchen evtl. durch eine Klage die 50% durchzusetzen?
- Ist der Unterschied von 40 auf 50% wirklich so entscheidend?
- Hat unser Sohn evtl. einen Nachteil bei Bewerbungen wenn er einen Grad der Behinderung von 50% anstatt 40% hat?

Wenn uns jemand hier einen Rat geben könnte wären wir sehr dankbar.

Viele Grüße

Ringo
amai 06.09.2012, 19:15#2
AW: Behinderung uneres Sohnes

Hallo Ringo,
erst einmal Herzlich Willkommen hier im forum und einen gutenAustausch wünsche ich dir.

Die verbindlichen gesetzlichen Regelungen zum GdB bei Diabetes wurden im Juli 2010 neu festgelegt in der zweiten Änderung der Versorgungsmedizinverordnung:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/korrekturblatt-versorgungsmedizin.pdf;jsessionid=BCB74FD7E897C4637A704F3AD47A8CBC?__blob=publicationFile

"In Teil B wird Nummer 15.1 wie folgt gefasst:
„15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

-Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie
auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden
auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung
eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt 0.

-Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen
kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden
durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS
beträgt 20.

-Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen
kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers
selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung
beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der
Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt
30bis 40.

-Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens
vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom
aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selb -
ständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der
Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine
ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen
(beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert
sein. Der GdS beträgt 50.


Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere
GdS-Werte bedingen.“

An diese festgelegten Regelungen müssen die Versorgungsämter sich halten, sie sind Gesetz. Es kommt also darauf an, welche Therapie euer Sohn bekommt und wie gross der therapeutische Aufwand ist. Den für 50 % GdB habe ich fett markiert.

Ein Schwerbehindertenausweis wird erst ab 50 % Gdb ausgestellt.
Mit dem Merkzeichen *H* könnt ihr unabhängig vom GdB die höchsten steuerlichen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Arbeitnehmer mit einem GdB von 30-40 % können sich gleichstellen lassen:

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A2

Folgende Nachteilsausgleiche können schwerbehinderte oder teils auch gleichgestellte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A0

hier die umfangreichen Infoartikel im INTAKT-Forum in der Rubrik *Mein Recht*
http://www.intakt.info/77-0-arbeiten.html
und
Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber :
http://www.intakt.info/186-0-finanzielle-leistungen-an-arbeitgeber.html

Hier bei der Antisdiskriminierungsstelle kannst du zum Thema Behinderung/ chronische Krankheiten und Antidiskriminierungsgesetz nachlesen:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/20120817-FAQ-chronische-Krankheit.html;jsessionid=DFBADDE8034D178E0BDB089FB27C8791.2_cid103

Ich hoffe, das hilft euch weiter.

LG, amai
Ringo12 08.09.2012, 21:46#3
AW: Behinderung uneres Sohnes

Hallo Amai
vielen Dank für deine ausführliche Rückmeldung. Wenn ich es richtig durchblicke, dann ist es für unseren Sohn besser es doch bei 40% zu belassen um ihn doch höhere Chancen im Berufsleben zu ermöglichen. Er geht zur Zeit auf das Gymnasium und möchte gerne studieren aber irgendwann wird er sich bewerben und dann hat er mit einer Behinderung von 40% mehre chancen, vermute ich (ausgenommen öffentlicher Dienst). Es ist manchmal gar nicht so leicht das Richtige für seine Kinder zu machen, weil man noch nicht alles überblicken kann.