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Unterstützung für behindertes Kind

Astrid68 06.07.2012, 21:29#1
Hallo zusammen, mein 7 jähriger Sohn und ich leben in Italien. er ist dort geboren und aufgewachsen.
Da sein Vater von uns getrennt lebt, möchte ich gerne nach Deutschland (natürlich mit Kind) nach Ba-Wü zurückkehren.
Er hat eine malformative Enzephalopathie, Hyperprolinämie Typ 1 und hat deshalb neurologischeProbleme, ist verhaltensauffällig und es besteht auch eine Enkopresi.
Er bekommt eine sogenannte Behindertenrente und in der Schule hat er morgens und nachmittags eine zusätzliche Betreuung.
Er geht reiten und zur Psychomotorik die ich jeweils privat bezahlen muss.
Meine Frage ist, bekommen wir auch finanzielle Unterstützung,(Behindertenrente?) wie nennt man ggf. diese Unterstützung und wo kann man diese ggf. beantragen?
Vielen Dank + viele Grüße
Kirsten 07.07.2012, 09:18#2
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo Astrid,

Schön, dass du zu uns gefunden hast. Deine Fragen sind sicher mit Hoffnung auf positive Antworten gestellt. Mal sehen, was hier an Infos kommt. Vorab empfehle ich dir bei uns mit der Suchmaske selbst tätig zu werden. Geb mal z. B. Pflegegeld und Therapien, sowie auch Schulbegleitung ein. Da kommen schon Hinweise. Deinem Jungen wird auch sicher Pflegegeld zustehen. Dann entweder z.B. der Besuch einer Förderschule, oder auch inklusiver Schulbesuch. Als Neurologisches Zentrum und Anlaufstelle kann ich dir für BW die Einrichtung Kork als Behandlungszentrum und auch z.B. Schule nennen.
Und nun viel Erfolg bei der Suche und mit helfenden Antworten.
krebslein 11.07.2012, 14:39#3
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo, rufe doch den Behindertenbeauftragten der Stadt an,da wo ihr leben möchtet.Denke mir das wird Deine Heimatstadt sein. Das habe ich auch so gemacht,da bekommt ihr gute Auskunft und auch weitere Ansprechpartner. Ich habe sogar die Werkstatt schon angerufen, wo Jessica rein sollte.

VG
Astrid68 11.07.2012, 22:06#4
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo Kirsten und Krebslein

Vielen Dank für Eure Antworten und hilfreichen Ratschläge.

Den Behindertenbeauftragten werde ich auf jeden Fall befragen.

Wir würden in Reutlingen (Heimatort) oder Tübingen leben. Kommt drauf an wo wir die geeignete Schule mit inklusiven Unterricht finden.

Krebslein ihr seid auch in Ba-Wü vielleicht in der Nähe?

LG Astrid
Kirsten 11.07.2012, 22:17#5
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo Astrid,

der Landesverband der Lebenshilfe tut sehr viel für Inklusion. Auf der Seite kann man auch eine Broschüre zum Thema inklusive Beschulung finden. Aber auch laufende Projekte wie z.B. Bridge usw. befassen sich mit Inklusion. Hier gehts zur Lebenshilfe Tübingen und hier zur Lebenshilfe Reutlingen. Da kann man dir sicher auch weiter helfen.
Kirsten 11.07.2012, 22:28#6
krebslein 12.07.2012, 08:59#7
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo Astrid,wir kommen auch aus Ba-Wü, aus Tuttlingen.

Würst du ja kennen.

VG
Kirsten 12.07.2012, 10:10#8
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo Astrid,

noch ein kleiner Tipp am Rande, auf der Startseite findest du die Schaltfläche "Mitgliederkarte". Da kannst du auch sehen, wo angemeldete User zuhause sind.
Astrid68 15.07.2012, 15:31#9
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo Krebslein, Ja :-)

Hallo Kirsten, vielen Dank, das hat mir sehr geholfen, ich glaube ich habe eine Schule gefunden :hop: und hoffe dass es klappt.

Bis bald

Astrid
Kirsten 15.07.2012, 16:11#10
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Liebe Astrid,

dann drücken wir die Daumen.....alles Gute für euch.
Blautopas 21.07.2012, 00:31#11
AW: Unterstützung für behindertes Kind

Hallo!
Deinem Jungen wird auch sicher Pflegegeld zustehen.

Dafür muss man aber auch bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzngen erfüllen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html

(2) Anspruch auf Leistungen besteht:


6.
in der Zeit ab 1. Juli 2008, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre

als Mitglied versichert oder nach § 25 familienversichert war.

Die Frage wäre also, ob innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre Beiträge zur Pflegeversicherung in Deutschland gezahlt wurden.

Liebe Grüße

Annette