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Eingliederungshilfe

sabine1964 25.05.2012, 18:21#1
[Hallo wer kann uns helfen ?

Meine Tochter Sandra ,hat seit drei Jahren etwa eine Gesetzliche Betreuung.
Sandra ist 20 j und hat eine Lernbehinderung 50%Wahrnehmungsstörung unsw.
Sandra war übers Arbeitsamt in einem Projekt untergebracht,das einige Monate ging .Nun sagte man Ihr Sie kann nicht mehr teilnehmen ,da ich nicht bei der Arge gemeldet bin (Ich selber bin Arbeitslos aber zur Zeit krank gesch. da ich gerade in einer Reha .war und eine Beruflreha machen muss.)Warum ist das so ,das meine Tochter aufeinmal dieses Projekt nicht mehr machen darf ?Sie sitzt dann Beruflich auf der Straße und weis nicht mehr weiter!Ihre Betreuerin hat vor langer Zeit Eingliederungshilfe beantragt doch das wurde von Seiten des Amtes abgelehnt,doch etwas schriftliches bekamen Wir nie! Wie gehs weiter ? Bin am verzweifeln warum sind die Gesetze so ungerecht!
Wer kann uns einen Rat geben::kopfkratz:

vielen Dank im voraus
Lg Sabine

U]
Löwenkind 26.05.2012, 10:15#2
AW: Eingliederungshilfe

Hallo Sabine,

herzlich Willkommen im Forum. Leider kann ich persönlich, dir nicht weiter helfen. Aber sicher finden sich hier andere User, die dir Tipps geben können, damit du nicht an dieser "Bürokratie", die uns das Leben manchmal schwer macht, scheiterst.
zippe 26.05.2012, 19:14#3
AW: Eingliederungshilfe

Hallo Sandra,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, läuft bei Euch ja wohl einiges schief.
Ich frage jetzt einfach mal nach: Wer ist gesetzliche Betreuerin? Du selbst oder jemand anderes?
Und wer hat gesagt, dass Deine Tochter nicht mehr an dem Projekt teilnehmen kann, weil Du als Mutter nicht bei der Arge gemeldet bist?
Wann wurde die Eingliederungshilfe beantragt? Da könntest Du Dich mit der Betreuerin in Verbindung setzen, einen Brief aufsetzen und darin auf den Antrag hinweisen (Kopie beilegen) und einen "rechtshilfefähigen Bescheid" bis zum (Frist einsetzen) einfordern. Denn dann könnt Ihr Widerspruch einlegen, und wenn Deine Tochter kein Einkommen und Vermögen hat, kann sie auch kostenlos anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Lass Dich nicht zermürben und kämpfe für Euer Recht :knuddel:
sabine1964 28.05.2012, 10:33#4
AW: Eingliederungshilfe

Hallo :winke:

freut mich das Du dich meldest.
Noch mal von vorne ,Ich bin Sabine und die Mama von Sandra .
Die Beteuerin ist eine Unabhängige Frau ,da ich es nicht machen Wollte, da ich mich in solchen Dingen , nicht auskenne .
Frau E. hat vor langer Zeit ,Eingliederung beantragt für Sandra ,nach langem
warten sagte man Sandra sollte noch zum Gesundheitsamt unsw.
Danach hatte Sandra ein Termin beim Amt !
Doch dieser Herr .. meinte Sandra bekommt diese Eingl. nicht .
Doch bis heute ca,4monate später ist an die Betreuung noch keine Schriftl.absage
gschrieben worden,man sagte mir das anscheinend der Amtsman weis das man Einspruch einlegen kann auf das Schreiben.
Doch die Zeit vergeht und vergeht ,war nun in Reha 6W.und fragte die Betreuung
was passiert ist in der Zeit ,doch Sie hält mich (uns ) hin .
Muss dazu sagen ,muss der Betreuung immer Dampf machen ,sonst geht nichts :-(
aber das ist anderes Kapitel.
Also und das mit dem Projekt : da darf Sandra nicht mehr teilnehmen ,
da ich (Sabine) nicht mehr bei der Arge arbeitslos gemeldet bin.
Bin aber Arbeitslos ,aber nicht suchen da ich noch Arbeitsunfähig aus der Reha entl.worden bin.Muss eventuel eine Umschulung machen .
Ich verstehe die Welt nicht mehr ???
Was hat das mit Sandra zutun ? Man sagte Mir beim Berater : vom Amt das Sandra nur ausnahmsweise dort sein durfte,und nun steht Sie wieder auf der Straße.
Ich selber bekomme nur ganz wenig Krankengeld und etwa 80 Euro Wohng.
Sandras Kindergeld wie soll das nur weitergehen?
Und bischen Unterhalt von ihrem Vater .

Bin über Alle Ratschläge glücklich :winke:
lg Sabine
Myriam 28.05.2012, 11:48#5
AW: Eingliederungshilfe

Hallo Sabine,

also so ganz verstehe ich zwar immer noch nicht, was da alles so schief läuft bei euch, aber vielleicht kann ich den einen oder auch anderen Tipp geben.
Zuerst einmal würde ih zum Gericht gehen und eine adäquate Betreuung beantragen, denn immerhin bekommen die Betreuuer auch eine Entschädigung für ihren Einsatz, also sollte man auch erwarten können, dass da etwas läuft.

Dann würde ich mich an einen Beratungsstützpunkt wenden, denn es schon vielerorst gibt. Oder auch an die Lebenshilfe, oder einen Behindertenbeauftragten, usw. wenden. Dann würde ich nachfragen, ob deiner Tochter nicht auch Grundsicherung zusteht. Wenn sie durch eine Behinderung nicht arbeitsfähig, bzw. für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann, dann steht ihr auch die Grundsicherung zu. Diese beantragt man beim Sozialamt.

Versuche doch mal, oben über die Suchfunktion mit den Schlagwörtern Betreuung, Grundsicherung, evtl. auch Pflegegeld, welches deiner Tochter auch zustehen könnte, weiter zu kommen.

Vielleicht kann deine Tochter ja auch ein Anspruch auf einen Platz in einer beschützenden Werkstatt zustehen? Auch hier wäre z.B. die Lebenshilfe ein Ansprechpartner.

Aber zu allererst würde ich mich an den Behindertenbeauftragten wenden. Der müsste dir in allen Punkten Ansprechpartner sein. Egal ob wegen Betreuung, oder Grundsicherung, oder Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die wäre für alle anderen Vorgänge zumindest Voraussetzung. So wie du es schreibst, ist diese aber gegeben.

Noch ist Deutschland ein Sozialstaat, also sollten auch für dich Lösungen im Raum stehen. Viel Glück.
sabine1964 29.05.2012, 15:05#6
AW: Eingliederungshilfe

Hallo Myriam,

Vielen Dank erst einmal ,werde es so versuchen.

Grüße Sabine:winke: