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autismus

Suseljo 24.02.2012, 19:29#1
HI! Ich bin auch neu hier und wollte mal fragen ob jemand weiß, alle wieviel Jahre man anspruch auf eine Kur hat???:pfeif:
Inge 25.02.2012, 10:46#2
AW: autismus

Hallo Suseljo,

herzlich willkommen hier im Intakt-Forum :winke:
Schau Dir mal die Informationen des MGW durch, vielleicht findest Du dort Angaben zum Abstand zwischen zwei Kurmaßnahmen. Allerdings habe ich in den letzten Jahren oft gehört, dass Anträge auf Mu-Ki-Kuren in den meisten Fällen erst nach Widerspruch bewilligt wurden.
Suseljo 25.02.2012, 15:08#3
AW: autismus

Hallo!Und danke für die mail also ich habe ja drei kinder und war voriges jahr mit meiner jüngsten zur Mutter-kind-Kur und ohne probleme hab sie gleich bewilligt bekommen, wiederum aber in der begrüßungsrund in der Kur da hatte ich ganz viele Mütter die erst nach Widerspruch das ganz bewilligt bekommt hatten(wow tolles Deutsch...sorry) wollte sagen ich hatte glück.
Ich dachte nur das wenn man ein Autistisches Kind was weiß ich alle zwei Jahre zur Kur fahren kann!!!Das war mein eigentliches anliegen...
Myriam 25.02.2012, 22:55#4
AW: autismus

Hallo Suseljo,

vor ein paar Jahren war es so, dass Mütter/Väter behinderter Kinder im Schnitt alle 2 Jahre zur Kur fahren konnten. Wie der Anspruch heute ist, kann ich nicht sagen, da ich nach 2 Mutterkind - Kuren im Abstand von 4 Jahren völlig entnervt aufgegeben habe. Im häuslichen Umfeld kommen wir allgemein am besten zurecht.

Ich denke, wenn die Anforderungen in der Pflege groß sind und die eigene körperliche Verfassung geschwächt ist, bzw. gestärkt werden sollte, zudem körperliche Beeinträchtigungen zusätzlich vorhanden sind, dürfte es auch nach wie vor kein Problem sein, alle 2 Jahre zur Kur fahren zu dürfen. In der letzten Zeit gab es hier im Forum übrigens einen Beitrag einer Mutter, die jedes Jahr in den Sommerferien mit allen Kindern zur Kur fahren konnte. In dem Beitrag kann man auch etwas zu den Voraussetzungen für eine jährliche Kur nachlesen.
Blautopas 26.02.2012, 08:25#5
AW: autismus

Hallo!

Rein rechtlich hat man alle 4 Jahre Anspruch, bei medizinischer Notwendigkeit aber schon eher.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__23.html
Leistungen nach Absatz 4 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Leider wird so gut wie immer mit dem Argument abgelehnt, die 4 Jahre seien noch nicht um, abgelehnt, aber das sollte man nicht hinnehmen, sondern Widerspruch einlegen.

Lies dazu auch mal hier:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1478718#1478718 nach dem 2. Link.

Liebe Grüße

Annette
Suseljo 26.02.2012, 10:59#6
AW: autismus

Hallo! Und vielen Dank für die Infomationen werde mich gleich mal schlau machen...schönes WE alle...:winke: