wir sind neu hier und wollen uns kurz vorstellen. wir, das sind Edith 48 und Martin 50. wir haben zwei Kinder; einen sohn Michael (27) heilerziehungspfleger und eine tochter Annika (15). Annika ist entwicklungsverzögert und hat epilepsie, aber gott sei dank, nach erfolgreicher medikamentöser neueinstellung vor ca. 5 jahren, bis heute anfallsfrei. sie besucht die förderschule der lebenshilfe.
haben momentan das problem notfallmedikamentengabe in der schule.(war bis vor ca. 1 jahr kein thema !) möchte mich kurz fassen; Fakt1: das schulpersonal kann rechtlich nicht verpflichtet werden ein notfallmedikament zu geben Fakt2: die schule will von dem behandelten kinderarzt angaben über das medikament (name, dosis, wie und nach welchem Zeitraum verabreichen usw...) der kinderarzt weigert sich (zwecks haftung) wie die schule ja letztendlich auch.
hatte schon hitzige diskussionen mit der schulleitung, denn wir sind der meinung, daß dies eine sache des trägers ist!!
kurz: keiner will die haftung übernehmen; wobei die schulleitung mit einem schreiben der eltern, mit dem vermerk des haftungsausschlusses , in dem o.g. daten festgehalten sind, evtl. zufrieden wäre.
Frage: wer hat diesbzgl. erfahrung? wie verhält es sich mit dem haftungsausschluss? habe schon gehört , das dies nicht so ganz rechtens sein soll?
wäre schön baldmöglichst von jemandem zu hören, denn ich wurde für freitag 03.02.12 zu einem termin bei der schulleitung geladen. TOP wurde nicht benannt; nehme an es geht um dieses thema.
vorab schon mal vielen dank!!
lieben gruß von edith und martin
haben momentan das problem notfallmedikamentengabe in der schule.(war bis vor ca. 1 jahr kein thema !) möchte mich kurz fassen; Fakt1: das schulpersonal kann rechtlich nicht verpflichtet werden ein notfallmedikament zu geben Fakt2: die schule will von dem behandelten kinderarzt angaben über das medikament (name, dosis, wie und nach welchem Zeitraum verabreichen usw...) der kinderarzt weigert sich (zwecks haftung) wie die schule ja letztendlich auch.
hatte schon hitzige diskussionen mit der schulleitung, denn wir sind der meinung, daß dies eine sache des trägers ist!!
kurz: keiner will die haftung übernehmen; wobei die schulleitung mit einem schreiben der eltern, mit dem vermerk des haftungsausschlusses , in dem o.g. daten festgehalten sind, evtl. zufrieden wäre.
Frage: wer hat diesbzgl. erfahrung? wie verhält es sich mit dem haftungsausschluss? habe schon gehört , das dies nicht so ganz rechtens sein soll?
wäre schön baldmöglichst von jemandem zu hören, denn ich wurde für freitag 03.02.12 zu einem termin bei der schulleitung geladen. TOP wurde nicht benannt; nehme an es geht um dieses thema.
vorab schon mal vielen dank!!
lieben gruß von edith und martin