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grundsicherung

caragani 22.09.2011, 08:45#1
Ciao an alle hier!
Bin jetzt neu und möchte mit Euch so viele Themen und Probleme klären. Erst mal möchte ich mich vorstellen.Bin 51 Jahre und lebe mit meinen 2 kindern in ein Mietshaus. Mein Sohn ist 27 jahre bewohnt die obere Etage und hat seine eigne Bedarfgemeinschaft. meine Tochter ist im Juni 18 Jahre geworden und ist schwerstbehindert,sie sitzt in einen rollstuhl und ist von Geburt an spastig gelähmt(Gehirnbluten). Geistig voll fitt . Habe mit ihr schon viele Kämpfe durchstehen müssen was den Ämtern und aok betreffen. Nun habe ich jetzt viele Fragen. aber eine möchte ich erst stellen.
Lucia ist im Juni 18 jahre geworden. Habe jetzt einen neuen Besheid vom Sozialamt bekommen,das sie eine Schulbescheinigung brauchen,ob meine Tochter zu Schule geht. Natürlich wie immer mit der Drohung mir meine Leistungen zu kürzen.
Ja lucia besucht noch die behindertenschule.
Mir ist aufgefallen das bei der Rechnung für meine Tochter als Einkommen das Kindergeld und die Halbweisenrente als Einkommen abgezogen wird. Sie bekommt den regelsatz 291,-€ und mehrbedarf 49,.€. Sie besitzt den Schwerstbehindertenaußweiß von 100% und ist auf ständige Hilfe angewiesen. Hat die pflegestufe 2 . Heizkosten wurden mit 33,-€ angerechnet ,Miete 176,-€ und Nebenkosten 50.-€(Miete von 528,-€ €,Neben kosten 150,-€ wurden durch 3personen geteilt,weil mein Sohn als Untermieter auch im Haus lebt.)
Nun ist den die Miete denen zu teuer und ich soll mir eine billige wohnnung suchen,obwohl ich letztes Jahr mir ein behindertes Bad einbauen habe lassen,damit meine Tochter mit ihren Geräten wie Lifter , badetoilettenstuhl und seit 2 wochen den elektrischenstuhl usw. Platz hat.
Aber meine Frage bezieht sich in erster Linie auf die Grundsicherung.
Ist es besser ,wenn ich jetzt für meine Tochter,die im Juni 18 jahre geworden ist , Grundsicherung beantrage.
denn dann hätte ich die Möglichkeit vieleicht um das Kindergeld zu kämpfen ,das sie ihr das nicht als Einkommen berechnen. Ich habe so viel Mehrbelastung mit Lucia. Auch bekomme ich den Mehrbedarf nicht mehr,weil nicht mehr minderjährig ist. Nur ihren.
Würde mich freuen ,wenn jemand mir in dieser Hinsicht helfen könnte.
Mit lieben Gruß Gisella:winke:
Inge 22.09.2011, 09:39#2
AW: grundsicherung

Hallo Gisella,

zuerst mal willlkommen hier bei Intakt :winke:

Die Bescheinigung über den Schulbesuch solltest Du so bald wie möglich an das Sozialamt schicken, damit Du Deine "Mitwirkungspflicht" erfüllt hast.

Wenn Du einen Bescheid für Deine Tochter bekommen hast, dann bekommst Du ja auch schon Grundsicherung für sie. Aber es wäre gut, wenn Du mit diesem Bescheid zum Amtsgericht gehen würdest und dort einen Beratungsschein holst. Mit diesem kannst Du dann einen Termin bei einem Anwalt für Sozialrecht vereinbaren. Dieser wird Dir helfen, den Bescheid wegen der Anrechnung des Kindergeldes und wegen der Unterkunftskosten genau zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Wichtig: auf der letzten Seite des Bescheides steht eine Frist, die Du für einen eventuellen Widerspruch unbedingt einhalten musst.