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eva40 12.11.2009, 19:22#1
Guten Abend an alle,
ich bin keine betroffene Mutter und daher vorerst meine Hochachtung zu allem Mut und Durchhaltevermögen, keiner kann mitfühlen, der nicht betroffen ist.
Umso mehr interesiert es mich, das minder nötige Kleingeld an Pflegegeld zu beschaffen bzw. den Pflegeaufwand zu errechnen.
Dieses, und ich bin in Wien zuhause, mache ich für Erwachsene, doch darf ich morgen eine Einstufung bei einem 3jährigen Mädchen mit Down-Syndrom machen und die Gesetzeslage in Ö ist diesbezüglich gleich Null.
Da Kinder in D sicher nicht anders sind als Kinder in A suche und bedanke ich mich im Forum für Informationen.
Alles Liebe
Sem
Yvonne 12.11.2009, 20:33#2
AW: NEU

Hallo Sem,

wie bei euch in Österreich das Pflegegeld bei Kindern berechnet wird, weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, dass es bei euch mehr Pflegestufen gibt wie bei uns hier in Deutschland.
Schau mal unter folgendem Link, vielleicht hilft es dir ja ein bisschen.

http://www.down-syndrom.at/CMS/index.php?id=212

Ich kann dir leider auch nicht sagen, ob es hier Österreicher gibt, die dir genaueres sagen können.

Liebe Grüße

Yvonne
amai 12.11.2009, 20:34#3
AW: NEU

Liebe Eva,
ich muss dich leider enttäuschen. In Österreich gibt es wohl ein ganz anderes System, dort gibt es soviel ich weiss, 7 verschiedene Pflegestufen.
Wie im einzelnen dort die Bestimmungen sind , weiss ich leider auch nicht.

Ich habe aber folgende Seite mit Infos gefunden:
http://nullbarriere.de/pflegegeld_at.htm
dort gibt es folgende Broschüre herunterzuladen:
http://nullbarriere.de/download.php?datei=pdf/wissenswert/pflegegeld_austria.pdf

Gesetze und Verordnungen können online unter www.ris.bka.gv.at nachgelesen werden.
Die Rechtsgrundlagen für die Pflegegeldgesetze sind:
Bund: BGBl.Nr. 110/1993 idgF
Land: LGBl.Nr. 99/1993 idgF

Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben.

LG, amai