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Edith P

Edith P 22.07.2009, 12:15#1
Hallo,

ich habe mich vor einigen Tagen neu in diesem Forum angemeldet, da wir zur zeit ein wenig Ärger mit der Begutachtung des MDK für die Pflegeversicherung haben.

Ich selbst bin 53 Jahre alt, habe 2 Töchter und wohne mit meiner Familie im Landkreis Dachau (nördl. von München).
Unsere ältere Tochter Kerstin ist 23 Jahre alt, hat das Angelman-Syndrom (d.h. schwere geistige Behinderung und Körperbehinderung); sie kann eigentlich gar nichts alleine und spricht auch nicht.
Bis vor 1 1/2 Jahren besuchte sie eine Förderschule ganz bei uns in der Nähe. Seit September 2007 ist sie in deiner Fördergruppe der WfB Dachau untergebracht. Wohnen tut sie allerdings noch bei uns zu Hause (Ausnahme ca. 3 Wochen/Jahr - da ist sie in einer Wohngruppe und wir machen Urlaub).
Die Diagnose "Angelman-Syndrom" wurde bei ihr erst vor 6 Jahren gestellt, bis dahin war nicht klar, warum Kerstin so schwer behindert ist.

Kerstin ist in Pflegestufe 3, allerdings wurden bei der Begutachtung vor ca 2 Monaten die Pflegezeiten derartig gekürzt, dass es grad mal weiter für Stufe 3 reicht aber die Rentenzahlungen für meinen Mann wegfallen. Wir haben also Widerspruch eingelegt und heute war grad die neue Begutachtung. Warum ich z.B. fürs Ankleiden vor 7 Jahren 15 Minuten brauchen durfe und jetzt nur noch 10 konnte mir die Dame auch nicht sagen außer dass das gesetzl vorgeschriebene Zeiten sind (warum vor 7 Jahren anders ?????). Ich bin mal gespannt wie das neue Gutachten ausfällt - na ja man kann ja weiter streiten:unsicher:
amai 22.07.2009, 22:18#2
AW: Edith P

Liebe Edith,
es gibt zwar die sogenannten *Zeitkorridore* die gelten für eine Vollübernahme durch eine Laienfachkraft. Aber die sind eben nicht maßgebend! Zu bewerten ist immer die individuelle Pflegesituation, das ist auch höchstgerichtlich festgestellt!
Falls bei deiner Tochter also Erschwernisfaktoren, wie zum Beispiel Spastiken oder Abwehrverhalten vorliegt, so das du dadurch länger zeit benötigst, dann hat der Gutachter die real benötigte Zeit und die Begründung zu dokumentieren im Pflegegutachten.

Ebenso, wenn du statt einer Vollübernahme nur eine Teilübernahme mit Beaufsichtigung und Anleitung bei Pflegetätigkeiten anwendest, damit deine Tochter aktivierend gepflegt wird,Fähigkeiten entwickelt und gefestigt und eine möglichst grosse Selbstständigkeit gefördert.
Nicht zu berücksichtigen sind allgemeine Beaufsichtigung, damit das Kind
nicht sich oder andere gefährdet.

Zu empfehlen die Pflegegeldfibel (erstellt von einem betroffenen Vater) :
Der Download im ersten Beitrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html
und:
die offiziellen Gutachterrichtlinien, in denen es auch Kapitel speziell zur
Beurteilung von Kindern gibt und die Beurteilung von geistig oder
psychisch behinderten Menschen, auch die erwähnten Zeitkorridore finden sich darin( Abschnitt F ab Seite 105, bei meinem PDFreader ist das Seite 53,weil immer 2 Seiten zusammen eingescannt sind):
http://www.mdk.de/media/pdf/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf

Zu den Zeiten für die Rentenversicherung lese bitte auch hier in diesen Beiträgen:
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7483#post32948
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7392

LG, amai