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Hallo

Leonie 11.06.2009, 22:24#1
Auf der Suche nach einer Antwort im Internet sind wir hier bei Euch gelandet. Unsere 18 jährige Tochter mit Down Syndrom muß noch in sehr vielen Dingen unterstützt werden und kann bei den meisten ganz alltäglichen Dingen nicht allein gelassen werden. Bisher wurden für meine Frau Rentenversicherungsbeiträge von der Krankenkasse für eine nicht erwerbsmäßige Pflegeperson bezahlt. Bei einer neuen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wurde festgestellt, daß der Pflegebedarf weniger als 14 Std.wöchentlich beträgt und die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge nun eingestellt wird. Wir sind ziemlich entrüstet über diese Entscheidung, weil den MDK nicht einmal die tatsächlich aufgelistete Pflegezeit meiner Frau interresiert hat und die tatsächliche Pflegezeit in Wirklichkeit doch viel höher ist.
Wir wollen auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Hat vielleicht von Euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Kirsten 13.06.2009, 00:49#2
AW: Hallo

Hallo zusammen
und herzlich Willkommen im Forum.
Zu diesem Thema findet ihr bestimmt viele Info´s in den einzelnen Beiträgen, bzw. entsprechender Rubrik. Es ist immer wieder aktuell. Aktuell ist auch zur Zeit die Überprüfung der Pflegestufe und das Herunterstufen. Grundsätzlich sollte man Widerspruch erheben, da verbreitet die Meinung zu hören ist, dass die Pflegekassen diesen Weg einschlagen. Es muss gespart werden. An allen Ecken und Enden. Es ist nur schade, dass die, die alles hinnehmen und nicht die Kraft oder Gelegenheit zum kämfen haben, auf der Strecke bleiben. Es müßte etwas gerechter in der Welt zu gehen.

Viele Grüße
kirsty
amai 13.06.2009, 12:22#3
AW: Hallo

Hallo Leonie,
legt bitte schnell erst einmal zur Fristwahrung Widerspruch ein und fordert das MDK-Gutachten an. Den detaillierten Widerspruch könnt ihr dann nach Einsichtnahme viel besser formulieren , weil ihr dann wisst wo Zeiten falsch oder garnicht berücksichtigt wurden.
Häufig kommt es auch vor, dass bei Eltern einfach beide als Pflegepersonen eingetragen werden, obwohl nur ein Elternteil die Pflege leistet, auch dagegen solltet ihr dann natürlich widersprechen.

Ansonsten möchte ich dich auf ein paar andere Threads verweisen, wo es auch ums Thema Rentenversicherungspflicht geht und ich einiges an Infos und ein Urteil gepostet hatte:

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7483#post32948
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7392

Bitte melde dich, falls sich weitere Fragen ergeben oder etwas unklar ist.

LG, amai
Leonie 14.06.2009, 21:33#4
AW: Hallo

Hallo Amai,
vielen Dank für Deine ersten Ratschläge und die Hinweise auf die Threads, wir werden mal so vorgehen wie Du es uns beschrieben hast. Eine Bekannte aus der Lebenshilfe hat uns noch den Tipp gegeben, bei solchen Angelegenheiten sich beim VDK zu melden. Aber wir werden es erst mal auf diesem Wege probieren.
viele Grüße Leonie
SUSI&CO. 14.06.2009, 21:50#5
AW: Hallo

Hallo Leonie,

das gleiche Problem betrifft uns momentan auch:-(
Schau dir mal die Beiträge in der Rubrik Pflegeversicherung an (Brauch mal dringend eure Hilfe).

Liebe Grüße
Susi & Co.
Leonie 21.06.2009, 19:27#6
AW: Hallo

Hallo Susi & Co
Wir haben inzwischen Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt und das angeforderte Gutachten des MDK von der Krankenkasse erhalten. Die eingetragenen Pflegezeiten des MDK entsprechen wirlich nicht den tatsächlichen Pflegezeiten. Auf Ratschlag von Freunden haben wir mal unseren Fall dem Landesverband der Lebenshilfe (Baden Württemberg)mitgeteilt. Dieser hat uns auch Unterstützung zugesagt und wir haben Ihnen eine Kopie des Gutachtens des MDK geschickt und warten nun auf Antwort. Auf jeden Fall werden wir unseren Widerspruch noch genauer formulieren. Ich denke wir sollten schon diese Hilfe dieser Verbände in Anspruch nehmen. Sie haben speziell geschulte Fachleute für solche Fälle. Wir sind mal gespannt wie es weitergeht!
Liebe Grüße Leonie
carosara 22.06.2009, 10:38#7
AW: Hallo

Hallo Leonie,
wir haben die Rückstufung, einschließlich der Einstellung der Beitragszahlung an die Rentenversicherung hinter uns.
Dabei wird man vom MDK bei ihren Fragen hinterlistig in alle möglichen Fallen gelotst.
zB. Der Papa unterstützt die Mama doch sicherlich bei der umfangreichen Pflege der behinderten Kinder? Das schafft die Mama doch sonst gar nicht allein !!?
Na, sicherlich ! Rumms... Das war genau das, was der MDK hören wollte.
Ergebnis :
1.Pflegestufe runter
2.Einstellung der Beitragszahlung an Rentenkasse
3.Einstellung der Zahlung für Verhinderungspflege durch den Vater

Es hilft blos der Widerspruch mit dem Pflegetagebuch und notfalls die Klage.
Hat jemand positive Erfahrungen mit einer Zweitbegutachtung ?
Gruß Christiane

Übrings, hier gibt es eine tolle Pflegetagebuch- Vorlage
clawi_anna17 27.06.2009, 16:45#8
AW: Hallo

Hallo Leonie,

herzlich Willkommen hier und viel Spaß bei Austausch!

LG Anna