AW: Neu hier - Schulbegleitung / Integrationshelfe
Hallo Carolin,
habe mich gerade registriert, ich bin Mutter eines Sohnes (13) geworden, er ist Asperger Autist und hat noch das ADHS dabei, der zweite Sohn noch 19, ADHS und Epilspsie, nunja dem entsprechend habe ich dann auch noch einiges vorzuweisen, was aber jetzt erst mal keine Rolle spielt.
Du hast hier gerade geschrieben das du einen Integrationshelfer beantragt hast und der Antrag abgelehnt wurde.
Dazu hätte ich erst mal Fragen, und zwar:
Hast du diesen Antrag gestellt mit §27 SGB VIII (Hilfe zu Erziehung) oder mit § 35a (Eingliederrungshilfe) ??
Hast du überhaupt einen § erwähnt ??
Desweiteren , ging der Antrag zum Jugendamt oder an das Sozialamt ??
Kann man Einspruch einlegen , oder ist das nicht möglich ???
Ich weiß, eine Menge Fragen, jetzt mal eben kurz zu uns:
Ich habe für unseren Sohn der Asperger Autist ist und das ADHS hat, ebenfalls einen Antrag auf einen Integrationshelfer gestellt, unser Sohn war knapp 1,5 Jahre in einer Einrichtung, wo er von speziell zwei Erziehern traumatisiert wurde, aus diesem Grunde brachte ich ihn nach den Herbstferien letztes Jahr nicht wieder hin, natürlich informierte ich die Einrichtung, aber wir sind ja damals wegen der Einrichtung auf das Jugendamt zu, also wir haben das Sorgerecht nach wie vor.
Der Integrationshelfer wurde ebenfalls abgelehnt, und Wiederspruch einlegen ist abgeschafft worden, warum wohl nur ???
Die Begründung lag da, wir hätten unseren Sohn ja eigenhändig aus der Einrichtung genommen und die Maßnahme beendet, klar haben wir, um das Kindeswohl zu wahren, ich schau doch nicht bei sowas zu, ich habe selber eine Posttraumatische Belastungsstörung, durch Jahrelange Traumatisierungen.
Ich beantragte übrigens auch eine Autismustherapie, die ebenfalls abgelehnt wurde, ich habe beide Anträge ausführlich begründet, die Problematik war sehr deutlich ersichtlich, unser Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis mit 80% mit Buchstaben G, B, und H.
Es würde jetzt ein extrem langes Post werden und den Rahmen sprengen alles zu erwähnen, denn es ist sehr komplex.
Also besorgte ich uns einen Anwalt, und wir stellten eine Einstweilige Anordnung gegen das Jugendamt und eine Klage, auf einen Integrationshelfer.
Das Jugendamt muss den Integrationshelfer zahlen, so war der Gerichtsbeschluss der Einstweiligen Anordnung, nur wir haben nach wie vor keinen, der Antrag wurde von uns am 8 Dezember 2009 gestellt, der Gerichtsbeschluss war am 1.04.2010
In kürze schaut das dann so aus:
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung ver-
pflichtet, dem Antragsteller vom 2. März 2010 bis zum Ende des Schul-
jahres 2009/2010 Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kos-
ten eines Schulbegleiters zu gewähren.
Wir haben noch immer keinen, und die spielen weiter auf Zeit, und irgendwann sind ja auch die Sommerferien, inzwischen habe ich an den Bürgermeister geschrieben, habe eine Frist gesetzt, und somit meldete sich der Chef vom Jugendamt, und möchte das wir uns alle noch mal zusammensetzen, Schule, Schulamt, zwei Institutionen die Integrationshelfer stellen, mit denen ich ca. 3 Monate Kontakt habe, Jugendamt, also wieder Zeitschinderei, ich drohte beim Bürgermeister mit Öffentlichkeit, und schrieb rein das wir uns als Bürger total im Stich gelassen fühlen.
Wir hatten auch mit dem Schulamt und Schule Sitzungen, und es ist Gesetzesmäßig eindeutig klar das er einen braucht, es ist ein Gutachten gemacht worden, die Diagnose Asperger Autismus hat er inzwischen vier mal.
Das Schulamt stellte auch klar, das egal welche Schule er einen Fachlichen Integrationshelfer braucht, es ging da auch noch bei Schulamt und Jugendamt um Machtgerangel, denn normal hat das Jugendamt sich aus Schulentscheidungen raus zu halten.
Was das Jugendamt hier eindeutig macht, ist für uns § 1666 BGB Kindeswohlgefährdung, denn aufgrund dessen das er keinen Schulfhelfer hat, ist im Grunde die Beschulung nicht möglich, die Schule wo er hingeht, hat normal Unterricht bis 15:30, aber es ist nur bis 13 Uhr möglich mit ihm Untericht zu machen, somit gehen ihm noch wichtige Unterrichtsfächer verloren.
Leider gibt es keine passenden Schulen für Autisten, er wird zur Zeit über ein diagnostisches Praktikum beschult, und das seit letzten Herbst, ist gerade 13 geworden und ist in einer Körperbehindertenschule, in der achten Klasse, macht Mathe für die neunte, und ist im Grunde immer noch unterfordert.
Seine Mitschüler haben das alter von 16 bis 17 Jahre, ich denke man kann sich vorstellen wie es aussieht, er geht aber gerne dort hin, und vor allem weiß die Klassenlehrerin über Asperger gut bescheid, an dieser Schule hat auch die Autismusbeauftragte ihren Sitz.
Ich selber betreibe eine Selbsthilfegruppe mit den schwerpunkten ADHS, Borderline, Asperger und Co, (Komorbide Störungen)
Auf einer Internetplattform kann man einen Austausch suchen.
Die Jugendämter versuchen zu sparen wo es geht, zumal sie aber meinen die Einrichtung wo unser Sohn wäre genau das richtige, klar, deswegen bekommt er jetzt auch ein paar Stunden EMDR (Therapie für Traumatisierte)
Das ganze hat noch was mit den Förderschwerpunkt zu tun, ich frage mich überhaupt warum für Autistische Kinder überhaupt ein Förderschwerpunkt gestellt werden muss, da es ja eh keine passenden Schulen gibt.
Vor allem, wenn ich sehe den Förderschwerpunkt Sozial Emotional (E-Schule, also Erziehungsschule ), ein hoch auf weitere Traumatisierungen.
Was hat Autismus mit Erziehung zu tun, das ist das, was die Leuten nicht begreifen, man kann den Autismus nicht wegerziehen.
Ich stellte einen erneuten Antrag für das nächste Schuljahr (2010/2011) mit dem § 35a begründete, nämllich Eingliederungshilfe.
Ich werde später noch mal mehr dazu schreiben, aber das Post ist schon ziemlich lang geworden.
Viele Grüße
brandy