AW: Hallo!!!
Hallo Hanni,
welche Merkzeichen liegen denn vor?
Die Voraussetzungen findest du hier für eine kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. eine Ermäßigung:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A11
"Wer kann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden?
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Wer erhält eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer?
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Was ist bei der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu beachten?
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Wer kann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden?
Schwerbehinderte Personen, die hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) sind, werden auf Antrag vom Finanzamt von der Kraftfahrzeugsteuer für ein ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreit. Zusätzlich können sie die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen.
Das gleiche gilt für Personen, die am 01.06.1979 schwerkriegsbeschädigt waren oder das Merkzeichen VB oder EB im Schwerbehindertenausweis hatten.
zu Kraftfahrzeugsteuer
Wer erhält eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer?
Schwerbehinderte Menschen, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (Merkzeichen G) oder die gehörlos sind (Merkzeichen Gl), haben ein Wahlrecht: Sie können zwischen Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wählen.
Wer sich für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung entscheidet, kann über das Versorgungsamt beim Finanzamt eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 % für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug beantragen.
An die Entscheidung für die Steuerermäßigung oder die Freifahrtberechtigung ist der schwerbehinderte Mensch nicht auf Dauer gebunden. Ein späterer Wechsel ist ohne weiteres möglich.
zu Kraftfahrzeugsteuer
Was ist bei der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu beachten?
Das steuerbegünstigte Kraftfahrzeug darf grundsätzlich nur von der behinderten Person benutzt werden. Andere Personen dürfen es nur benutzen, wenn die Fahrt der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person dient. Auch eine entgeltliche Personenbeförderung ist ebenso wie eine Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck) nicht zulässig."
Wer das Fahrzeug kauft oder finanziert ist eigentlich nicht relevant, deine Tochter soll ja nicht Besitzer werden, lediglich Halter.
LG, amai